Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Objektplanung Gebäude und Objektplanung eines Bildungs-, Kultur- und Sportzentrums in Irxleben Referenznummer der Bekanntmachung: BKS-I-RPW2023
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Irxleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hoheboerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Objektplanung Gebäude und Objektplanung eines Bildungs-, Kultur- und Sportzentrums in Irxleben
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung eines Bildungs-, Kultur- und Sportzentrums inklusive eines Festplatzes nahe dem historischen Dorfkern von Irxleben nahe Magdeburg. Im Rahmen des Wettbewerbs sind folgende Baumaßnahmen auf zwei dafür vorgesehenen Baufeldern mit insgesamt rd. 14.000 m² zu planen: 1. Neubau eines Hortgebäudes für 225 Kinder inkl. Freianlagen (NUF ca. 1.200 m²) 2. Neubau eines Gemeinschaftshauses mit großem Veranstaltungssaal (NUF ca. 720 m² zzgl. Sanitärflächen) 3. Umnutzung des bestehenden Hortgebäudes zu einem Vereinshaus sowie Abbruch des bestehenden Vereinshauses (NUF ca. 350 m²) und Schaffung von flexibel nutzbaren Büround Arbeitsräumen in den Reserveflächen des Bestandes 4. Planung einer Begegnungsstätte in dem denkmalgeschützten Fachwerkgebäude Helmstedter Straße 25 5. Schaffung eines qualitätsvollen neuen Festplatzes inkl. Planung des ruhenden Verkehrs und notwendiger Erschließungsstraßen.
Für das gesamte Vorhaben, welches in Bauetappen realisiert werden soll, werden derzeit Gesamtbaukosten (KG 200-700) von rd. 11.9 Mio. € brutto angenommen (davon rd. 9.3 Mio. € brutto für die KG 300-500).Die geplante Beauftragung umfasst - für das gesamte Vorhaben – die Leistungsphasen 2-9 nach HOAI (Objektplanung und Freianlagen), welche stufenweise und objektbezogen beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW) und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Direkt im Anschluss an den Wettbewerb sollen die Leistungsphasen 2-4 für den 1. Bauabschnitt – „Neubau Hort“ beauftragt werden.
Die Teilnehmenden verpflichten sich in dem Fall einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. In diesem Fall werden die im Wettbewerb erbrachten Leistungen des Preisträgers/der Preisträgerin für die Leistungsphase 2 bis zur Höhe des Preisgelds nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt werden kann.
In Bezug auf die Planungsanforderungen werden folgende Honorarzonen (HZ) und -sätze von Seiten des Auslobers nach geltender HOAI angenommen: Objektplanung Gebäude gem. §35 HOAI Honorarzone III, Basissatz und Freianlagen gem. §40 HOAI Honorarzone III, Basissatz
Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zu Grunde, soweit nachstehend nichts Anderes ausgeführt ist. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer Wettbewerb gem. §3 Abs. 3 RPW 2013 i.V.m. §69 ff VgV und §78 ff VgV ausgelobt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle unten genannten, geforderten Eignungskriterien finden sich vollständig in den der Bekanntmachung beigelegten Dokumenten "BKS-I_Eignungskriterien". Folgend ein Auszug:
1.01 Angaben zum Bewerbenden:Name, Sitz des Dienstleistungserbringers.Art der Teilnahme: Angabe Einzel- oder Bewerbergemeinschaft.Bewerbergemeinschaften sind zugelassen als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Benennung bevollmächtigte(n) Vertreter und Nachweis der Berufszulassung als Architekt für den bevollmächtigten Vertreter.
1.02 Nachweis der Berufshaftpflicht gem. § 45 Abs.1 VgV.
Eigenerklärung, dass folgende Versicherungen im Auftragsfall abgeschlossen werden:
Haftpflichtversicherung für die Objektplanung Gebäude über 2.000.000 € für Personenschäden und 1.500.000 € für sonstige Schäden; Haftpflichtversicherung für die Objektplanung Freianlagen über 1.500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Die Erklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die jeweilige Planungsdisziplin einzureichen (Anlage 1 des Bewerberbogens).
Falls ein Nachunternehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch für diesen die Eigenerklärung abzugeben. Für sonstige Nachunternehmer muss keine Erklärung eingereicht werden.
Zusätzlich ist ein Nachweis einer bestehenden aktuellen Haftpflichtversicherung für die Objektplanung Gebäude und für die Objektplanung Freianlagen (Höhe der Deckungssummen sind nicht vorgeschrieben) gefordert.
1.03 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen gem. §36 VgV, die der Bewerbende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen.
1.04 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerbende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen.
1.05 Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. §73 Abs.3 VgV.
1.06 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §123 und §124 bestehen.
1.07 Eigenerklärung zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
REFERENZ A Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestbedingungen:1.Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 35 HOAI, 2. Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2016 oder ist bis zum 31.06.2023 geplant, 3.durch den Bewerbenden wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 34 HOAI erbracht bzw. sind beauftragt, 4. Baukosten (KG 300+400) betragen mindestens 3,0 Mio. Euro (brutto).
REFERENZ B Objektplanung Freianlagen mit folgenden Mindestbedingungen nach:1. Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 40 HOAI, 2. Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2016 oder ist bis zum 31.06.2023 geplant, 3.durch den Bewerbenden wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 39 HOAI erbracht. 4. Baukosten (KG 500) betragen mindestens 0,40 Mio. Euro (brutto).
Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag sind textl. und bildl. Darstellungen auf je einer Seite DIN A4 zwingend einzureichen.
BEWERBERGEMEINSCHAFT
Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB und der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Für den Wettbewerb ist eine Zusammenarbeit von Architekten und Landschaftsarchitekten erforderlich Nachweis der Berufsqualifikation des Bewerbers gemäß folgender Kriterien: Objektplanung Gebäude: Teilnahmeberechtigt sind in den EWR- Staaten natürliche Personen bzw. Arbeitsgemeinschaften, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht. Objektplanung Freianlagen: Teilnahmeberechtigt sind in den EWR- Staaten natürliche Personen bzw. Arbeitsgemeinschaften, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften muss der verantwortliche Verfasser die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Folgende Angaben sind gefordert: Name, entsprechende Urkunden der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden durch ein Preisgericht beurteilt.
Vorläufige Kriterien zur Bewertung der Entwürfe:
-Städtebauliche Einordnung des Entwurfs und architektonisch-räumliche Qualität,
-Funktionalität und Erfüllung des Raumprogramms, Erschließung und Barrierefreiheit,
-Qualität und Funktionalität der Freiraumflächen in Bezug auf die unterschiedlichen Nutzungen
-vorgesehene Umsetzung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung des Bestandes
-Aufwand und Angemessenheit der Konstruktion, Material und Technik
Die Beurteilungskriterien werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt.
Für den Wettbewerb wird eine Gesamtsumme von 72.100 EUR brutto bereitgestellt.
Das Preisgeld teilt sich gemäß RPW 2013, Anlage II, 3 wie folgt auf
1. Preis (50 %) 36.100 EUR
2. Preis (30 %) 22.000 EUR
3. Preis (20 %) 14.000 EUR
Das Preisgericht ist bei einstimmiger Beschlussfassung befugt, die Preisgelder anders als dargestellt zu verteilen.
siehe IV.3.1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) WETTBEWERBSUNTERLAGEN
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei über www.aumass.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Vom Auftraggeber wird kostenlos ein Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Geforderte Ergänzungen des Bewerbungsbogens sind als Anlage beizulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen zur Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden ist.
Alle Nachweise sind auf Deutsch oder mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.aumass.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb können von der Vergabestelle ausschließlich an registrierte Bewerber über www.aumass.de mittels elektronischer Mittel in Textform übermittelt werden. Rückfragen sind über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform aumass.de der Vergabe zu stellen und werden hierüber von der Vergabestelle entsprechend beantwortet. Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden und ggf. um weitere geforderten Unterlagen zu ergänzen. Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages sind die geforderten Unterlagen vom Bewerber auf die Plattform hochzuladen und hierüber einzureichen. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
B) TEILNAHMEWETTBEWERB
Sollten mehr Bewerbungen die genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen als zu vergebene Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, werden die weiteren Teilnehmer im Losverfahren ermittelt. Neben den vier gesetzten Teilnehmern werden im Losverfahren 11 Teilnehmer und fünf mögliche Nachrücker ermittelt.
Der Auslober behält sich vor, auf Nachforderungen bei unvollständigen oder fehlerhaften TA inkl. der einzureichenden Anlagen zu verzichten, sofern mehr als 20 TA vorliegen, welche alle genannten Mindestbedingungen erfüllen.
Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform bis zum 27.04.2023 über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform aumass.de einzureichen. Die eingereichten Rückfragen werden gesammelt, anonymisiert und mit den zugehörigen Antworten zeitnah allen in Form eines Rückfragenprotokolls zur Verfügung gestellt.
Mit Einreichung des Teilnahmeantrages stimmt der Teilnehmende den, der Bekanntmachung beiliegenden, Vertragskonditionen zu.
C) WEITERE BEAUFTRAGUNG
Die Gemeinde Hohe Börde als Auslober beabsichtigt, vorbehaltlich der Empfehlungen und Entscheidungen des Preisgerichts, nach Abschluss des Wettbewerbs den ersten Preisträger den Auftrag für die u.g. Leistungsphasen zu erteilen. Sprechen schwerwiegende Gründe gegen eine Beauftragung, so finden Verhandlungen mit allen Preisträgern statt. Die Wichtung des Wettbewerbsergebnisses ist in den Zuschlagskriterien aufgeführt.
Der Auslober behält sich grundsätzlich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
D) TERMINE(voraussichtlich)
Rückfragenkolloquium:05.05.2023,Abgabe Pläne: 11.07.2023,Abgabe Modell: 26.07.2023,Preisgerichtssitzung: 07.09.2023,Vertragsabschluss: KW 39/2023
E) MEHRFACHBEWERBUNGEN
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern sind unzulässig und haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergem. sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.