TGZ BDC CSME Technische Gebäudeausrüstung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: TGZBDC_02_HLS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.technologiepark-weinberg-campus.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.projectum-steuerungsgesellschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGZ BDC CSME Technische Gebäudeausrüstung HLS
Leistungen der Planung der technischen Ausrüstung im Bereich HLS für den Neubau des BDC / CSME
TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH
Heinrich-Damerow-Straße 3
06120 Halle (Saale)
Aktuell wird davon ausgegangen, dass 2 voneinander unabhängige Gebäude entstehen. Die beiden Gebäude BDC und CSME stehen aber in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang und sind bautechnisch und von der Technischen Gebäudeausstattung und den Ver- und Entsorgungssystemen her getrennt zu konzipieren.
Der derzeitige Arbeitsstand geht von 5 Vollgeschossen mit max. 5 m Geschosshöhe, darauf einem zurückspringenden Staffelgeschoss und einem Gebäudehochpunkt als Akzent aus. Daraus ergibt sich eine Gebäudehöhe von max. 30,0 m bis Oberkante Attika und max. 37,0 m für den Gebäudehochpunkt. Für die Bereitstellung von Stellplätzen ist der Bau eines Tiefgeschosses vorgesehen.
Der Bereich des BDC wird ca. 15.000 m2 Bruttogeschossfläche und davon 10.000 m2 Nutzungsfläche umfassen. Der Bereich des CSME ist für 10.000 m2 Bruttogeschossfläche und davon 6.000 m2 Nutzungsfläche dimensioniert.
Das Raumprogramm umfasst in Modulen angeordnete Büros und Labore.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Leistungen der Planung der Technische Gebäudeausrüstung HLS der Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021. Die Laborplanung wird gesondert ausgeschrieben und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Leistungsphasen werden stufenweise/optional beauftragt. In der ersten Leistungsstufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Die zweite Leistungsstufe umfasst die Leistungsphase 4, die dritte Leistungsstufe die Leistungsphasen 5 und 6, die vierte Leistungsstufe die Leistungsphase 7, die fünfte Leistungsstufe die Leistungsphase 8 und die sechste Leistungsstufe umfasst die Leistungsphase 9. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Bewertung erfolgt anhand nachfolgender Bewertungsmatrix:
1 Referenz für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den Bereichen Technologie- und Gewerbepark, Hochschulen, Forschungsinstituten oder komplexer Bauten mit öffentlicher oder wirtschaftlicher Zweckbestimmung (z. B. industrielle Forschungseinrichtung, medizinische Einrichtung) aus den letzten 10 Jahren mit einer mit einer Baukostensumme der Anlagengruppen 410, 420, 430, 470 (ohne Kosten für Laborausstattung) und 480 von mindestens 5 Mio. € netto, mit einem Mindestleistungsumfang Anlagegruppen 410,420,430 und 480 in den LP 1-3 und 5-8 nach § 55 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift oder vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland), max. 40 Punkte
1 Referenz für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes mit Einbindung von Fördermitteln von 5 Mio. € aus den letzten 10 Jahren mit einem Mindestleistungsumfang LP 1-3 und 5-8 nach § 55 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift oder vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland), max. 20 Punkte
2 Referenzen für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den Bereichen Technologie- und Gewerbepark, Hochschulen, Forschungsinstituten oder komplexer Bauten mit öffentlicher oder wirtschaftlicher Zweckbestimmung (z. B. industrielle Forschungseinrichtung, medizinische Einrichtung) des Projektleiters aus den letzten 10 Jahren mit einer Baukostensumme der Anlagengruppen 410, 420, 430, 470 (ohne Kosten für Laborausstattung) und 480 von mindestens 5 Mio. € netto, mit einem Mindestleistungsumfang Anlagegruppen 410,420,430 und 480 für die Leistungsphasen 1-3 und 5-8, max. 20 Punkte
1 Referenz für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den Bereichen Technologie- und Gewerbepark, Hochschulen, Forschungsinstituten oder komplexer Bauten mit öffentlicher oder wirtschaftlicher Zweckbestimmung (z. B. industrielle Forschungseinrichtung) des stellvertretenden Projektleiters aus den letzten 10 Jahren mit einer Baukostensumme der Anlagengruppen 410, 420, 430, 470 (ohne Kosten für Laborausstattung) von mindestens 5 Mio. € netto mit einem Mindestleistungsumfang Anlagegruppen 410,420,430 und 480 für die Leistungsphasen 1-3 und 5-8, max. 20 Punkte
2 Referenzen des Bauüberwachers für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den Bereichen Technologie- und Gewerbepark, Hochschulen, Forschungsinstituten oder komplexer Bauten mit öffentlicher oder wirtschaftlicher Zweckbestimmung (z. B. industrielle Forschungseinrichtung, medizinische Einrichtung) eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den letzten 10 Jahren mit einer Baukostensumme der Anlagengruppen 410, 420, 430, 470 (ohne Kosten für Laborausstattung) und 480 von mindestens 5 Mio. € netto mit einem Mindestleistungsumfang Anlagegruppen 410,420,430 und 480 mit einer Begleitung des Objektes bis zur Baufertigstellung, d.h. die Leistungsphase 8 wurde vollständig erbracht, max. 20 Punkte
1 Referenzen für "Mitwirkung bei der Planung und Überwachung eines Integrierten Inbetriebnahme- und Betriebsmanagements (IBM) für die Anlagengruppen 1-3 nach VDI Richtlinie 6039 in den vergangenen 10 Jahren", max. 10 Punkte
1 Referenz für Mitwirkung bei der Planung und Überwachung eines Tiefgaragenneubaus/ Sanierung mit mindestens 80 Stellplätzen aus den letzten 10 Jahren mit einem Mindestleistungsumfang Anlagegruppen 410,430, 470 und 480 für die Leistungsphasen 1-3 und 5-8, max. 10 Punkte
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Mindestbedingung
1 Referenz für den Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes mit Laboren mit einer Größe von mindestens 500 m² aus den letzten 10 Jahren, mit einem Mindestleistungsumfang Anlagegruppen 410,420,430 und 480 in den LP 1-3 und 5-8 nach § 55 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift oder vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder vorlegen.
1. Benennung der projektverantwortlichen Person (Fachprojektleiter) für Leistungen nach § 55 HOAI (AG 410, 420, 430, 470 und 480), mit Nachweisen zur Erfüllung folgender Mindestqualifikationsanforderungen für die benannte Person:
berufliche Mindestqualifikation: abgeschlossenes Studium, welches zur Bearbeitung der Anlagengruppen 410, 420 und/ oder 430 befähigt, Nachweis durch Studienabschlussurkunde, mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung Technischer Anlagen der AG 410, 420 und/ oder 430 bei Hochbauvorhaben, Nachweis durch personenbezogene Referenzliste aus der die Bearbeitung Technischer Anlagen der AG 410, 420 und/ oder 430 bei Hochbauvorhaben hervorgeht mind. der letzten 5 Jahre.
2. Benennung der stellv. projektverantwortlichen Person (stellv. Fachprojektleiter) für Leistungen nach § 55 HOAI (AG 410, 420, 430, 470 und 480), mit Nachweisen zur Erfüllung folgender Mindestqualifikations-anforderungen für die benannte Person:
berufliche Mindestqualifikation: Studium/ Fachschule/ Meister/ Techniker im Bereich Technische Ausrüstung Gebäudetechnik/ Versorgungstechnik (Abschlussurkunde ist einzureichen), welche zur Bearbeitung der Anlagengruppen 410, 420 und/ oder 430 befähigt,
mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung Technischer Anlagen der AG 410, 420 und/ oder 430 bei Hochbauvorhaben, Nachweis durch personenbezogene Referenzliste aus der die Bearbeitung Technischer Anlagen der AG 410, 420 und/ oder 430 bei Hochbauvorhaben hervorgeht mind. der letzten 3 Jahre.
3. Benennung einer bereits benannten oder einer weiteren Person im Projektteam für Leistungen nach § 55 HOAI (AG 470), mit Nachweis zur Erfüllung folgender Mindestqualifikationsanforderung für die benannte Person:
berufliche Mindestqualifikation: Studium/ Fachschule/ Meister/ Techniker im Bereich Technische Ausrüstung Gebäudetechnik/ Versorgungstechnik (Abschlussurkunde ist einzureichen), welche zur Bearbeitung der Anlagengruppe 470 befähigt.
4. Benennung einer bereits benannten oder einer weiteren Person im Projektteam für Leistungen nach § 55 HOAI (AG 480), mit Nachweis zur Erfüllung folgender Mindestqualifikationsanforderung für die benannte Person:
berufliche Mindestqualifikation: Studium/ Fachschule/ Meister/ Techniker im Bereich Technische Ausrüstung Gebäudetechnik/ Versorgungstechnik (Abschlussurkunde ist einzureichen), welche zur Bearbeitung der Anlagengruppe 480 befähigt.
5. Benennung 2 weiterer Personen (zusätzlich zur Fachprojektleitung und stellv. Fachprojektleitung) für Leistungen nach § 55 HOAI (AG 410, 420,430, 470 und 480), mit Nachweisen zur Erfüllung folgender Mindestqualifikationsanforderungen für die benannte Person:
berufliche Mindestqualifikation: Studium/ Fachschule/ Meister/ Techniker im Bereich Technische Ausrüstung/ Gebäudetechnik/ Versorgungstechnik (Abschlussurkunde ist einzureichen), welche zur Bearbeitung der Anlagengruppen 410, 420 und/ oder 430 befähigt.
6. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von §123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt F)
7. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
8. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass sie sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise als Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Er muss weiter erklären, dass er im Falle der Beauftragung, gemeinsam mit allen weiteren Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
9. Angabe des Bewerbers zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine Negativerklärung abzugeben.
10. Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und Handelsregister, nicht älter als 3 Monate.
11. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese Unbedenklichkeitserklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt C)
2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Formblatt C)
3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer mind. Deckungssumme von 5.000.000 Euro für Personenschäden und 2.500.000 Euro für Sachschäden. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Deckungssumme besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach dieser bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Versicherung muss mind. für die Dauer der Ausführungszeit (siehe Ziffer II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein.
4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
Geforderte Mindeststandards:
1 Referenz für den Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes mit Laboren mit einer Größe von mindestens 500 m² aus den letzten 10 Jahren, mit einem Mindestleistungsumfang Anlagegruppen 410,420,430 und 480 in den LP 1-3 und 5-8 nach § 55 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift oder vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland)
§ 44 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer mind. Deckungssumme von 5.000.000 Euro für Personenschaden und 2.500.000 Euro für Sachschäden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Bestätigung des Versicherers erfüllt werden, mit welcher dieser eine Aufstockung im Auftragsfall bestätigt. Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern (ggf. Objektkonkret) vorzuweisen, siehe auch III.1.2.
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
- HOAI in der geltenden Fassung (bei Büro im Inland)
Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftrag vergeben wird:
- Arbeits-/Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Es ist ein verantwortlicher Ansprechpartner für jede Leistungsphase (Planung, Bau) zu benennen. Arbeits-/Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder der Arbeits-/Bewerbergemeinschaften vorlegen. Projektgesellschaften sind ebenfalls zulässig.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig.
Das ausgefüllte Formblatt "Antrag auf Teilnahme" (Formblatt A) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Dies ist -wie die nachstehend weiter benannten Formblätter- abzufordern unter der in Pkt. I.3. benannten Adresse.
Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaft ist die Erklärung (Formblatt F) von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden. (Formblatt E)
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften Ausschlussgründe wegen im Sinne nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben.
Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine Negativerklärung abzugeben.
Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt durch wenigstens einen Büroinhaber oder Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften. §46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Erkannte Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 III Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Abgabe des Angebots bei der unter Punkt I.1) benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mittelung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.