Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150-Gewässerkartierung im Raum Hohenmölsen Referenznummer der Bekanntmachung: 43.11/2/2021-Gewässerkartierung_Hohenmölsen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150-Gewässerkartierung im Raum Hohenmölsen
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen der „Erfassung potenzieller Vorkom-men des LRT 3150 und dortiger Vorkommen von Neophyten der Unionsliste in Sachsen-Anhalt“ auf dem Wege einer europaweiten Ausschreibung in einem offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 14 Abs. 1 und 2 VgV, § 15 VgV.
Raum Hohenmölsen
Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Bereich der Ortschaft Hohenmölsen im südlichen Teil Sachsen-Anhalts. Während es im Osten an den Landesgrenze zu Sachsen grenzt, erreicht seine Ausdehnung im Süden, Westen und Norden etwa die Ortschaften Stößen, Mertendorf und Weißenfels (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich vollständig im Burgenlandkreis und beinhaltet insgesamt 3 Messtischblätter (TK25), wovon 2 MTB vollflächig und 1 anteilig enthalten sind (vgl. Tab. 1). Das UG umfasst damit eine Gesamtfläche von ca. 295,39 km2, was einer Fläche von ca. 2,3 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB).
Die Vorauswahl der Gewässer erfolgte im Rahmen einer separaten Ausschreibung. Hierbei waren durchschnittlich 25 Stillgewässer (Seen, Weiher, Tümpel, weitere Kleingewässer) je Messtischblatt (MTB) zu ermitteln, die nach fachlicher Einschätzung dem LRT 3150 oder einem schützenswerten Gewässertypen zugeordnet werden können. Bei nur anteilig im UG liegenden MTB war die Auswahl der Gewässer entsprechend auch nur anteilig vorzunehmen. Für das gesamte UG waren somit 58 Gewässer auszuwählen.
Für jedes der 58 vorausgewählten Gewässer ist eine Kartierung im Gelände vorzunehmen. Die zu kartierende Fläche beläuft sich hierbei jeweils auf das Gewässer selbst bei mittlerer Wasserstandslinie plus fünf Meter des umgebenden Uferbereichs. Innerhalb dieser Fläche ist der Gewässertyp (LRT bzw. Biotoptyp) zu bestimmen und im Falle einer LRT-Zuordnung dessen Erhaltungszustand zu bewerten. Hierzu ist die aktuelle Kartieranleitung des Landes Sachsen-Anhalt zu verwenden (https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Kartierung_und_Bewertung/Dateien/Kartieranleitung-Offenland.pdf), Erfassungsbögen sind hieraus zu entnehmen. Strukturmerkmale und Beeinträchtigungen sind im Einzelnen zu dokumentieren, hierzu wird ein Erfassungsbogen seitens des Auftraggebers (AG) zur Verfügung gestellt. Innerhalb des 5-m-Bereichs um das Gewässer sind Biotoptypen abzugrenzen und zu benennen (eine vollflächige Erfassung, die den 5-m-Bereich überschreiten würde, erfolgt nicht). Darüber hinaus sind Vorkommen gebietsfremder Arten, insbesondere solcher der Unionsliste gemäß VO (EU) Nr. 1143/2014, zu erfassen. Diese sind mit Angaben zur Deckung und Lage im/am Gewässer (Verortung mittels GPS und verbale Beschreibung, z. B. Ostteil des Gewässers) aufzunehmen, hierzu sind eine gesonderte WinArt-Datenbank mit quantitativen Angaben sowie eine Shape-Datei anzulegen. Zudem ist eine Fotodokumentation der kartierten Flächen in digitaler Form (für jede Kartiereinheit/Polygon mind. ein Foto) anzufertigen und im Erfassungsprogramm BIOLRT einzubinden.
Die Ergebnisse der Kartierung und Bewertung der Vorkommen der LRT gemäß Anhang I der FFH-RL bzw. Nicht-LRT-Biotoptypen sind in eine Datenbank zu übertragen. Die hierbei zu verwendende Software BIOLRT wird vom AG zur Verfügung gestellt. Digitalisierungen der Flächen sind im BIOGIS (in BIOLRT enthalten) vorzunehmen.
Der AN erstellt einen Bericht, der folgende Angaben enthält:
- Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebiets
- tabellarische Aufstellung der untersuchten Gewässer inkl. LRT- bzw. Biotoptypen-Code
- kurze verbale Einschätzung der Gesamtsituation jedes einzelnen Gewässers inklusive Foto, insbesondere Beeinträchtigungen sowie Vorkommen und Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Pflanzenarten
Dieser Bericht ist dem AG analog und digital zu übergeben. Des Weiteren ist mit dem Bericht die erstellte Datenbank mit den Kartierergebnissen zu übergeben.
Fragen sind mit dem AG in einer Anlaufbesprechung zu klären. Der AN steht jederzeit für Rücksprachen zur Verfügung. Probleme bei der praktischen Arbeit mit der Kartieranleitung sowie mit der Software BIOLRT sind mit dem AG zu erörtern. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.
Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen
- Grenze des beauftragten Gebiets
- allgemeine GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder, topografische Karten etc.)
- digitale Daten der CIR Biotop- und Nutzungstypenkartierungen der Jahre 2005 und 2009
- digitale Daten zu Gewässern innerhalb der Gebietskulisse sowie LRT- und Biotopkartierung (sofern vorhanden)
- Vorauswahl der zu untersuchenden Gewässer
- Kartieranleitung des Landes Sachsen-Anhalt (Teil Offenland), Zusatzbögen
- Software BIOLRT, WinArt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150-Gewässerkartierung im Raum Hohenmölsen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die
Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.