Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150 - Gewässerkartierung zwischen Genthin und Schönhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 43.11-01-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
Abschnitt II: Gegenstand
Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150 - Gewässerkartierung zwischen Genthin und Schönhausen
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz
Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen der
„Erfassung potenzieller Vorkommen des LRT 3150 und dortiger Vorkommen von
Neophyten der Unionsliste in Sachsen-Anhalt“ auf dem Wege einer europaweiten
Ausschreibung in einem offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 14 Abs. 1
und 2 VgV, § 15 VgV.
1 Ziel der Leistung
Im Rahmen des Projektes soll erfasst werden, ob und inwieweit sich die Ausbreitung invasiver Pflanzenarten nach IAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten) auf den Erhaltungszustand des Lebensraumtyps (LRT) 3150 - Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions - des Anhang I Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie auf die LRT-kennzeichnenden Arten auswirkt. Laut Meldung Sachsen-Anhalts im aktuellen FFH-Bericht 2019 werden insbesondere für den LRT 3150 invasive gebietsfremde Arten der Unionsliste als Beeinträchtigung bzw. Gefährdung angesehen. Vorkommen der Neophyten Schmalblättrige Wasserpest (Elodea nuttallii), Verschiedenblättriges Tausendblatt (Myriophyllum heterophyllum) sowie Wechselblatt-Wasserpest (Lagarosiphon major) wurden in der Vergangenheit bereits für Sachsen-Anhalt belegt. Zum aktuellen Bestand sowie zur weiteren Ausbreitung der bisher gemeldeten Neophytenbestände der o.a. Arten existieren insbesondere außerhalb der FFH-Gebietskulisse größere Kenntnisdefizite. Im Rahmen des Projektes soll daher modellhaft anhand des LRT 3150 die aktuelle Verbreitung und der Einfluss insbesondere der Arten Elodea nuttallii und Myriophyllum heterophyllum, aber auch anderer gebietsfremder Arten auf den Erhaltungszustand des LRT ermittelt werden. Dazu sollen in einer Vorauswahl ermittelte potenzielle Gewässer des LRT 3150 in ausgewählten Messtischblättern (MTB, TK25) in Sachsen-Anhalt erfasst und entsprechend der Kartieranleitung von Sachsen-Anhalt dokumentiert und bewertet werden.
Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sind die Kartierung vorausgewählter potenzieller Gewässer des LRT 3150 und die Erfassung gebietsfremder Pflanzenarten. Die Vorauswahl der Gewässer erfolgt bereits im Zuge einer separaten Ausschreibung und wird dem AN des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens (nach dem Zuschlag) spätestens Anfang Juni 2023 mitgeteilt.
1.1 Untersuchungsmethodik, Dokumentation und Datenhaltung
1.1.1 Gebietskulisse und Erläuterung der Vorauswahl von potenziellen Gewässern des LRT 3150 sowie weiteren schützenswerten Gewässern
Das für die Untersuchungen vorgesehene Untersuchungsgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Nordosten Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Genthin und Schönhausen. Während im Osten die Landesgrenze zu Brandenburg das UG begrenzt, markiert der Verlauf der Elbe die westliche Grenze des UG. Im Süden und Norden reicht das UG bis etwa auf Höhe der Ortschaften Genthin (Süden) und Schönhausen (Norden) (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich in den Landkreisen Stendal und Jerichower Land und beinhaltet insgesamt 6 Messtischblätter (TK25), wovon 1 MTB vollflächig und 5 anteilig enthalten sind (vgl. Tab. 1). Das UG umfasst damit eine Gesamtfläche von ca. 386,09 km2, was einer Fläche von ca. 3,03 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB).
Die Vorauswahl der Gewässer erfolgte im Rahmen einer separaten Ausschreibung. Hierbei waren durchschnittlich 25 Stillgewässer (Seen, Weiher, Tümpel, weitere Kleingewässer) je Messtischblatt (MTB) zu ermitteln, die nach fachlicher Einschätzung dem LRT 3150 oder einem schützenswerten Gewässertypen zugeordnet werden können. Bei nur anteilig im UG liegenden MTB war die Auswahl der Gewässer entsprechend auch nur anteilig vorzunehmen. Für das gesamte UG waren somit 76 Gewässer auszuwählen.
1.1.2 LRT- und Biotopkartierung und Erfassung von Neophytenvorkommen
Für jedes der 76 vorausgewählten Gewässer ist eine Kartierung im Gelände vorzunehmen. Die zu kartierende Fläche beläuft sich hierbei jeweils auf das Gewässer selbst bei mittlerer Wasserstandslinie plus fünf Meter des umgebenden Uferbereichs. Innerhalb dieser Fläche ist der Gewässertyp (LRT bzw. Biotoptyp) zu bestimmen und im Falle einer LRT-Zuordnung dessen Erhaltungszustand zu bewerten. Hierzu ist die aktuelle Kartieranleitung des Landes Sachsen-Anhalt zu verwenden (https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Kartierung_und_Bewertung/Dateien/Kartieranleitung-Offenland.pdf), Erfassungsbögen sind hieraus zu entnehmen. Strukturmerkmale und Beeinträchtigungen sind im Einzelnen zu dokumentieren, hierzu wird ein Erfassungsbogen seitens des Auftraggebers (AG) zur Verfügung gestellt. Innerhalb des 5-m-Bereichs um das Gewässer sind Biotoptypen abzugrenzen und zu benennen (eine vollflächige Erfassung, die den 5-m-Bereich überschreiten würde, erfolgt nicht). Darüber hinaus sind Vorkommen gebietsfremder Arten, insbesondere solcher der Unionsliste gemäß VO (EU) Nr. 1143/2014, zu erfassen. Diese sind mit Angaben zur Deckung und Lage im/am Gewässer (Verortung mittels GPS und verbale Beschreibung, z. B. Ostteil des Gewässers) aufzunehmen, hierzu sind eine gesonderte WinArt-Datenbank mit quantitativen Angaben sowie eine Shape-Datei anzulegen. Zudem ist eine Fotodokumentation der kartierten Flächen in digitaler Form (für jede Kartiereinheit/Polygon mind. ein Foto) anzufertigen und im Erfassungsprogramm BIOLRT einzubinden.
Die Ergebnisse der Kartierung und Bewertung der Vorkommen der LRT gemäß Anhang I der FFH-RL bzw. Nicht-LRT-Biotoptypen sind in eine Datenbank zu übertragen. Die hierbei zu verwendende Software BIOLRT wird vom AG zur Verfügung gestellt. Digitalisierungen der Flächen sind im BIOGIS (in BIOLRT enthalten) vorzunehmen.
1.2 Bericht
Der AN erstellt einen Bericht, der folgende Angaben enthält:
- Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebiets
- tabellarische Aufstellung der untersuchten Gewässer inkl. LRT- bzw. Biotoptypen-Code
- kurze verbale Einschätzung der Gesamtsituation jedes einzelnen Gewässers inklusive Foto, insbesondere Beeinträchtigungen sowie Vorkommen und Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Pflanzenarten (ca. 1 Seite A4 je Gewässer)
Dieser Bericht ist dem AG analog und digital zu übergeben. Des Weiteren ist mit dem Bericht die erstellte Datenbank mit den Kartierergebnissen zu übergeben.
Für die Abgabe des Berichts und für die Rechnungslegung gilt folgender Termin: 10.11.2023
Der AG behält sich eine Prüffrist von 14 Tagen vor.
1.3 Sonstige Festlegungen
Fragen sind mit dem AG in einer Anlaufbesprechung zu klären. Der AN steht jederzeit für Rücksprachen zur Verfügung. Probleme bei der praktischen Arbeit mit der Kartieranleitung sowie mit der Software BIOLRT sind mit dem AG zu erörtern. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.
1.4 Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen
- Grenze des beauftragten Gebiets
- allgemeine GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder, topografische Karten etc.)
- digitale Daten der CIR Biotop- und Nutzungstypenkartierungen der Jahre 2005 und 2009
- digitale Daten zu Gewässern innerhalb der Gebietskulisse sowie LRT- und Biotopkartierung (sofern vorhanden)
- Vorauswahl der zu untersuchenden Gewässer
- Kartieranleitung des Landes Sachsen-Anhalt (Teil Offenland), Zusatzbögen
- Software BIOLRT, WinArt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150 - Gewässerkartierung zwischen Genthin und Schönhausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die
Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.