B 189, Ersatzneubau Elbebrücke Wittenberge: Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: N222-002-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 189, Ersatzneubau Elbebrücke Wittenberge: Projektsteuerung
Im Rahmen dieser Vergabe werden die Projektsteuerungsleistungen für die Maßnahme „B 189, Ersatzneubau Elbebrücke Wittenberge“ in Anlehnung an das Leistungsbild § 2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", 5. Auflage, aktuelle Fassung für die Handlungsbereiche (A - E) und für die Projektstufen 1 - 2 vergeben.
B 189, Elbebrücke Wittenberge
Die Elbebrücke Wittenberge überführt die Bundesstraße B 189 zwischen Seehausen und Wittenberge an der Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Brandenburg über das Strom- und Flutgelände der Elbe. 1978 wurde das Bauwerk in Betrieb genommen. Der gesamte Brückenzug erstreckt sich über eine Länge von ca. 1.100 m.
Das Bestandsbauwerk ist in 3 Teilbauwerke aufgeteilt: das Widerlager A, die Strombrücke (ca. 410 m) und die Vorlandbrücke (ca. 694 m).
Das komplette Bestandsbauwerk soll abgebrochen werden und an gleicher Stelle soll ein Ersatzneubau errichtet werden. Der Ersatzneubau soll neben der Fahrbahn und der Notgehbahn einen einseitigen Radweg überführen. In unmittelbarer Nähe, westlich neben dem bestehenden Bauwerk wir die neue Elbquerung der BAB A 14 errichtet.
Für die Projektabwicklung von der Planung bis zur Baurechtsschaffung des Ersatzneubaus der Elbebrücke Wittenberge ist es vorgesehen, eine Projektsteuerung zu binden.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1) „Teilnahmebedingungen“ und III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B 189, Ersatzneubau Elbebrücke Wittenberge: Projektsteuerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04207
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.