Gefahrenabwehr TTB Vehlitz, BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: V III-10-1c

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://laf.sachsen-anhalt.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Altlastensanierung i.S.v. Artikel 1 § 4 Absatz 3 URaG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gefahrenabwehr TTB Vehlitz, BA 2

Referenznummer der Bekanntmachung: V III-10-1c
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45232451 Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur (Langzeit-) Sicherung des Standortes TTB Vehlitz ist vorgesehen, das Teilfeld I nachzuprofilieren und mit qualifizierten Oberflächenabdichtungssystemen gem. DepV abzudichten. Hierzu gehört ferner die Herstellung einer funktionierenden Oberflächenentwässerung innerhalb des Tontagebaus einschl. der Wiederherstellung der Vorfeldentwässerung und der Vorflut.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 931 504.08 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Hauptort der Ausführung:

Tontagebau Vehlitz; 39291 Gommern OT Vehlitz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge der Sicherungsarbeiten sind folgende Leistungen durchzuführen, die u.a. von einer externen Fremdprüfung gem. DepV/ BQS 9-1 überprüft werden (TF I rd. 3 ha):

- Herstellen von temp. Baustraßen zur Erschließung des Baufeldes

- Verlängerung der Pegelrohre der vorh. Grundwassermessstellen (Zug um Zug gemäß Baufortschritt)

- Herstellung einer Trag- und Ausgleichsschicht im TF I, d ≥ 20 cm

- Herstellung Feinplanum

- Herstellung Sandauflager für die GTD aus z.B. Kiessand 0/8, d ≥ 10 cm

- Verlegung der GTD gemäß den Vorgaben der Verlegeanleitung des Herstellers, mit fachgerechter Einbindung der Grundwassermessstellen (GWM) sowie Anschluss an die Entwässerungsgräben

- Verlegung der KDB mit BAM-Zulassung, d ≥ 2,5 mm, gemäß Verlegeplan und den Vorgaben der BAM-Zulassung sowie der Standsicherheitsberechnungen, mit fachgerechter Einbindung der GWM sowie Anschluss an die Entwässerungsgräben

- Verlegung des geosynthetischen Drainelementes (GDE) mit BAM-Zulassung gemäß Verlegeplan und den Vorgaben der BAM-Zulassung, mit fachgerechter Einbindung der GWM sowie Anschluss an die Entwässerungsgräben

- Herstellung der geplanten Einrichtungen zur gezielten Fassung und Ableitung des Oberflächenwassers im Bereich TF I und Schwarzsche Wasserhaltung einschl. der im Entwässerungsrigolenbereich geplanten Kontroll- und Wartungsschächte

- Herstellen eines Schotterkeils im Bereich der Schwarzschen Wasserhaltung entlang des Ostgrabens einschl. Verlegung eines Trenn- und Filtervlieses auf der Rückseite des Schotterkeils

- Einbau von verdichtungsfähigem Boden als Unterbau für die Zufahrt und die Wartungswege, einschl. Einbau einer Frostschutzschicht aus Material 0/56 sowie einer ungebundenen Oberflächenbefestigung aus Schotter 0/32

- Einbau einer mind. 1,0 m mächtigen Rekultivierungsschicht gem. DepV (bestehend aus 0,80 m Unterboden und 0,20 m Oberboden) mit anschließender Rasenansaat

- Herstellen/Ertüchtigung und Ausbau des Ostgrabens (tlw.) und Fertigstellung des Südgrabens sowie des Überlaufgrabens Kleiteiche

- Herstellung von Setzungspegeln

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 182-513867
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: V III-10-1c
Bezeichnung des Auftrags:

Gefahrenabwehr TTB Vehlitz, BA 2

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 931 504.08 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zur Bestätigung der Einhaltung von an die Vertragsausführungen gestellte Anforderungen sind die folgenden Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:

1. Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (siehe Formblatt zu § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA)

2. Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (siehe Formblatt zu § 12 LVG LSA)

3. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Tariftreue und Entgeltgleichheit“ auf der Grundlage von § 10 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt

4. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen“ auf der Grundlage von § 12 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt

5. Falls erforderlich: Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (siehe Formblatt zu § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA)

6. Falls erforderlich: Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft

7. Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576

Im Falle von Bietergemeinschaften sind die in Nr. 1 bis 7 aufgeführten Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Weitere Angabe in Form der „Vordrucke für Bietereigenerklärungen“ (Formblätter / Vordrucke der Vergabestelle)

1.1. Vordruck Nr. 3.1 Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/12/2022