Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Ost Referenznummer der Bekanntmachung: OH-NL-O-2022-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Ost
Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Durchführung von Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Kontrollprüfungen und Baustoffuntersuchungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB
Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoBStB
Leistungsbereich 03 Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB
Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB
Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL BitumenStB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
Leistungsbereich 06: Oberflächeneigenschaften
Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M
Leistungsbereich 08: Umweltanalytik
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB
06112 Halle (Saale)
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau in Bezug auf Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB
06112 Halle (Saale)
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau in Bezug auf Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB
06112 Halle (Saale)
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 3 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau in Bezug auf Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB
06112 Halle (Saale)
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 4 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau in Bezug auf Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
06112 Halle (Saale)
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 5 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau in Bezug auf Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Oberflächeneigenschaften
06112 Halle (Saale)
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 6 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau in Bezug auf Oberflächeneigenschaften.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M
06112 Halle (Saale)
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 7 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau in Bezug auf Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Umweltanalytik
06112 Halle (Saale)
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 8 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau in Bezug auf Umweltanalytik.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Wettbewerbsregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden:
•Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
•Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
(1) Vorlage von nachfolgend aufgeführten Zulassungen / Anerkennungen Zertifizierungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
(2) Kurzvorstellung des Antragstellenden Prüfinstituts / Unternehmens unter Angabe nachfolgend aufgeführter Mindestinhalte.
Zu III.1.3 (1) Folgende Mindestanforderungen gelten je Leistungsbereich:
Leistungsbereich 1:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) entweder in dem Fachgebiet A oder in dem Fachgebiet H
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Leistungsbereich 2:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet I.
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Leistungsbereich 3:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet E oder in dem Fachgebiet H.
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Leistungsbereich 4:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet G.
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Leistungsbereich 5:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet BB oder in dem Fachgebiet BE.
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Leistungsbereich 6:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Durchführung von Messungen der Ebenheit oder für die Durchführung von Messungen mit dem Griffigkeitsmesssystem SKM oder für die Durchführung von kombinierte Griffigkeitsmessungen (SRT und AM).
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Leistungsbereich 7:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle nach ZTV M 13.
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Leistungsbereich 8:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß der DIN EN ISO/IEC 17025 und dem Nachweis der Sachkunde für die Probenahme nach LAGA PN 98.
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Zu III.1.3 (2) Folgende Mindestanforderungen gelten für ALLE Leistungsbereiche:
Das antragstellende Prüfinstitut / Unternehmen muss sich kurz vorstellen. Die Kurzvorstellung muss mindestens umfassen:
(1) Kurze Beschreibung des Prüflabors / Unternehmens
(2) Schwerpunkte des Prüflabors / Unternehmens in Bezug auf die von ihm erbrachten Leistungen, einschließlich bestehender, besonderer Qualifizierungen und Erfahrungen (ggf. unter Beifügung einer tabellarischen Referenzliste) sind darzustellen (3) Es ist ein(e) Ansprechpartner*in für die spätere Kontaktaufnahme zwecks der Erteilung von Einzelaufträgen zu benennen.
--Für die Kurzvorstellung ist zwingend der Formularvordruck unter Ziffer IX. des Zulassungsformulars zu verwenden!
--Auf ggf. ergänzend beigefügte Anlagen ist durch "setzen von Kreuzen" an den entsprechenden Stellen des Formularvordrucks hinzuweisen.
--Die Abgabe der vorstehend geforderten Angaben zur Kurzvorstellung des Prüfinstituts / Unternehmens sind zwingende Voraussetzung für eine Zulassung. Über die Angaben hinaus bestehen jedoch keine inhaltlichen Anforderungen an die vom Prüfinstitut / Unternehmen im Rahmen der Kurzvorstellung gemachten Angaben für eine Zulassung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages über Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren" der Niederlassung Ost an die Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: XXX
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de