Technische Betreuung und Pflege der Websites der NASA GmbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nasa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung und Pflege der Websites der NASA GmbH
Gegenstand des Auftrags ist u. a. die technische Betreuung und Pflege der Websites der NASA GmbH sowie die Neuentwicklung und Bereitstellung einer webbasierten Ideen- und Diskussionsplattform für das Fahrgastforum Sachsen-Anhalt.
Gegenstand des Auftrags ist u. a. die technische Betreuung und Pflege der Websites der NASA GmbH sowie die Neuentwicklung und Bereitstellung einer Ideen- und Diskussionsplattform für das Fahrgastforum Sachsen-Anhalt. Dazu zählen insbesondere:
• technische Betreuung der Websites www.nasa.de, www.insa.de, www.mein-takt.de, www.sft-sachsen-anhalt.de sowie ggf. weiterer Websites des Auftraggebers • Neuentwicklung und Bereitstellung einer Ideen- und Diskussionsplattform für das Fahrgastforum Sachsen-Anhalt • Pflege, Aktualisierung und Weiterentwicklung der bestehenden Typo3-Systeme, ggf. auch Neuanlage von CMS-Systemen • Datenaustausch und Einbindung externer Inhalte, insb. im Zusammenhang mit der INSA-Fahrplanauskunft • kurzfristige Behebung von Funktions- und Darstellungsfehlern • Layout- und CSS-Anpassungen sowie Entwicklung von Erweiterungen / Plug-ins entsprechend der Wünsche des Auftraggebers • fallweise Webdesign und Erstellung von Seiteninhalten • fallweise Unterstützung bei der Übersetzung von Webinhalten (Barrierefreiheit) • Sicherstellung der technischen Barrierefreiheit • Schulungen und Support für die Mitarbeiter der NASA GmbH Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung DM-WEB_2022_300_Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
• Unternehmenspräsentation über die Historie und Philosophie der Agentur (max. 5 Seiten).
• Darstellung des Ablaufs / der Struktur der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen dem Projektteam und dem Auftraggeber.
• Angabe der Namen und Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen. Dabei ist insbesondere einzugehen auf Berufserfahrung - mit Webentwicklung und Webdesign,
- mit der Installation, Pflege von Typo3-Systemen,
- mit der Installation von Typo3-Erweiterungen/Extensions,
- mit der serverseitigen Installation, Konfiguration und Aktualisierung von Linux-Webservern (einschl. Einrichtung und Pflege von PHP und mySQL).
• Darstellung des Leistungsspektrums (Leistungsportfolios) des Bewerbers.
• Aussagen dazu, inwieweit Kontakte zu Übersetzungsdiensten/-dienstleistern für Fremdsprachen, Gebärdensprache und Leichte Sprache bestehen.
Bei den nachfolgend genannten Punkten handelt sich jeweils um Mindestanforderungen. Sollten zu einem Punkt keine Erfahrungen dargestellt werden, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen (siehe 11.1 der Teilnahmebedingungen):
• Darstellung der Erfahrungen in Aufbau, Pflege und Erweiterung von Typo3-Systemen sowie insbesondere auch in der Entwicklung bzw. Beschaffung und Einrichtung von Erweiterungen zur Umsetzung von Kundenwünschen.
• Darstellung der Erfahrungen mit der Frontend-Entwicklung und Webdesign.
Darstellung der Erfahrungen mit der Einbindung externer Inhalte in Websites sowie Datenaustausch zwischen der Website und Dritten.
• Darstellung der Erfahrungen im Zusammenhang mit der serverseitigen Einrichtung, Konfiguration und Aktualisierung von Linux-Webservern inkl. Installation und Konfiguration von Paketen, die zum Betrieb der Typo3-Systeme erforderlich sind.
• Darstellung der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und Web Content Accessibility Guidelines.
• Darstellung der Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von interaktiven Web-Plattformen mit Nutzerkontenverwaltung (z. B. Diskussionsforen, soziale Netzwerke, Online-Communities, Dialogformate etc.) in Websiteprojekten.
Sofern festgestellt wurde, dass ein Teilnahmeantrag die Mindestanforderung erfüllt, erfolgt anschließend eine Bewertung der fachlichen und technischen Eignung anhand der Unterlagen gemäß Kapitel 10.2 der Teilnahmebedingungen.
Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von Punkten. Es können maximal 1.000 Punkte erreicht werden. Hierbei findet das folgende Bewertungsschema Anwendung:
Unternehmenspräsentation/Projektteam/Leistungsspektrum: 15 % Erfahrungen (s. oben): 85 % Die Punktevergabe erfolgt unabhängig voneinander durch eine 3-köpfige Jury des Auftraggebers. Aus deren Einzelwertungen werden je Kriterium und Bewerber Mittelwerte gebildet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären, vor Zuschlagserteilung in der 2. Stufe des Verfahrens wird durch den Auftraggeber eine Abfrage beim Wettbewerbsregister erfolgen.
Hinweise:
• Im Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden abzugebenden Eigenerklärungen aufgelistet.
• Sollten Aussagen auf diesen Vordrucken für einen Bewerber nicht zutreffen, so sind die entsprechenden Passagen sichtbar und eindeutig zu streichen. In diesem Falle muss der Bewerber eine ergänzende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, weshalb die Streichung erforderlich war und welche Gründe dafürsprechen, dass trotzdem die Zuverlässigkeit und/oder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers gegeben ist.
Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden o. g. Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
• Eigenerklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie des Umsatzes bezüglich Webentwicklung, Webdesign, Typo3, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Angabe jeweils netto und in Euro. Soweit Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z. B. einer Arbeitsgemeinschaft) erbracht wurden, ist der jeweilige Eigenanteil berücksichtigungsfähig.
• Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten
Der Bewerber legt seine fachliche und technische Eignung anhand der folgenden Erklärungen und Nachweise dar. Die Angaben sind für alle Kriterien in einer gemeinsamen PDF-Datei als Bildschirmpräsentation (Querformat) zusammenzustellen. Dabei sind zu allen genannten Punkten Angaben zu machen:
• Unternehmenspräsentation über die Historie und Philosophie der Agentur (max. 5 Seiten).
• Darstellung des Ablaufs / der Struktur der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen dem Projektteam und dem Auftraggeber.
• Angabe der Namen und Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen. Dabei ist insbesondere einzugehen auf Berufserfahrung - mit Webentwicklung und Webdesign,
- mit der Installation, Pflege von Typo3-Systemen,
- mit der Installation von Typo3-Erweiterungen/Extensions,
- mit der serverseitigen Installation, Konfiguration und Aktualisierung von Linux-Webservern (einschl. Einrichtung und Pflege von PHP und mySQL).
• Darstellung des Leistungsspektrums (Leistungsportfolios) des Bewerbers.
• Aussagen dazu, inwieweit Kontakte zu Übersetzungsdiensten/-dienstleistern für Fremdsprachen, Gebärdensprache und Leichte Sprache bestehen.
Bei den nachfolgend genannten Punkten handelt sich jeweils um Mindestanforderungen. Sollten zu einem Punkt keine Erfahrungen dargestellt werden, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen (siehe 11.1 der Teilnahmebedingungen):
• Darstellung der Erfahrungen in Aufbau, Pflege und Erweiterung von Typo3-Systemen sowie insbesondere auch in der Entwicklung bzw. Beschaffung und Einrichtung von Erweiterungen zur Umsetzung von Kundenwünschen.
• Darstellung der Erfahrungen mit der Frontend-Entwicklung und Webdesign.
• Darstellung der Erfahrungen mit der Einbindung externer Inhalte in Websites sowie Datenaustausch zwischen der Website und Dritten.
• Darstellung der Erfahrungen im Zusammenhang mit der serverseitigen Einrichtung, Konfiguration und Aktualisierung von Linux-Webservern inkl. Installation und Konfiguration von Paketen, die zum Betrieb der Typo3-Systeme erforderlich sind.
• Darstellung der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und Web Content Accessibility Guidelines.
• Darstellung der Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von interaktiven Web-Plattformen mit Nutzerkontenverwaltung (z. B. Diskussionsforen, soziale Netzwerke, Online-Communities, Dialogformate etc.) in Websiteprojekten.
Die Erfahrungen sind jeweils kurz zu beschreiben und mit Referenzen, möglichst unter Angabe der URL des jeweiligen Website-Projekts, zu belegen. Der Umfang ist auf max. 3 Seiten/Folien je Punkt zu begrenzen.
Es werden die zur Umsetzung des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012 (GVBl.LSA2012,536) notwendigen Anforderungen gestellt. Das betrifft insbesondere:
— § 10 Abs. 3 LVG LSA,
— § 12 LVG LSA,
— § 13 LVG LSA,
— § 15 LVG LSA,
— § 17 LVG LSA,
— § 18 LVG LSA.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.subreport-elvis.de/E86842889. Mündliche bzw. telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe erhalten Sie im Dokument DM-WEB_2022_100_Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.