Ausbau Altstadtstraßen Referenznummer der Bekanntmachung: P-2022-311
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Altstadtstraßen
Leistungen der Verkehrsplanung sowie Technischen Ausstattung zum Ausbau der Altstadtstraßen: Oleariusstraße Nord/Kleine Klausstraße/Große Klausstraße/Graseweg/Salzstraße/Flutgasse
Fachbereich Recht, Team Vergabe Bauleistungen/Bauplanungen Am Stadion 5 06122 Halle (Saale) Deutschland
Der Bereich Große und Kleine Klausstraße/Graseweg/Salzstraße/Flutgasse sowie die Oleariusstraße nördlich der Talamtstraße befinden sich in der Altstadt von Halle (Saale) und sind als öffentliche Erschließungsstraßen charakterisiert. Insbesondere die Oleariusstraße dient der Erschließung des nordwestlichen Sektors der Altstadt mit der Parkgarage Händelhaus. Die Straßen sind wichtige räumliche Verbindungen zwischen Domplatz/Neuer Residenz, Händelhaus und Markplatz und somit von Bedeutung für den Fußgänger- und Radverkehr als auch für das touristische Wegenetz in der westlichen Altstadt. Sie sollen aufgrund ihres Bauzustandes ausgebaut werden. Der Ausbau erfolgt in der Oleariusstraße im Abschnitt zwischen Talamtstraße und Kleine Klausstraße. Die übrigen Straßen Große Klausstraße, Kleine Klausstraße, Graseweg Flutgasse und Salzstraße werden auf ihrer gesamten Länge ausgebaut. Im Übersichtsplan sind die entsprechenden Bereiche dargestellt. Die Straßen gehören gemäß Stadtratsbeschluss VII/2020/01362 zur Priorität A. Dies bedeutet, dass die Umsetzung der Straßensanierung für das Erreichen der Sanierungsziele unabdingbar ist. Die Maßnahme ist eine Investition in die städtebauliche Sanierung der Altstadt, die seit 1995 ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet ist (Sanierungssatzung Nr. 1 "Historischer Altstadtkern). Das Plangebiet liegt außerdem im Bereich der Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes der "Erweiterten historischen Altstadt" aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (Erhaltungssatzung Nr. 59).
Der Auftraggeber beabsichtigt, Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI und der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI sowie besondere Leistungen zu vergeben.
- Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung: 20%)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewichtung: 10%)
- Referenzen (Gewichtung: 70%)
Die Bewertungsmatrix kann unter dem Link in I.3 heruntergeladen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei gleichwertigen Bewerbern durch Los zu entscheiden. Bewerbungen, die nicht fristgerecht eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Bewerber trägt die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seiner Bewerbung selbst. Es erfolgt keine Rücksendung von Unterlagen.
Es erfolgt eine stufenweise/optionale Beauftragung: Mit diesem Zuschlag werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 sowie besondere Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer in Abhängigkeit von der Haushaltsfreigabe und dem Planungsfortschritt folgende optionale Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen:
- Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 3 bis 6 und 8 bis 9 sowie besondere Leistungen
- Grundleistungen der Technischen Ausrüstung Leistungsphasen 1 bis 6 und 8 bis 9 sowie besondere Leistungen
Einen Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen hat der Auftragnehmer nicht. Ansonsten ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Rahmen der Objektbearbeitung die optionalen Leistungen zu übernehmen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Es gelten die maßgeblichen Vorschriften der HOAI in geltender Fassung (bei Büro im Inland). Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen sämtliche geforderten Nachweise vorlegen.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur notwendige Erklärungen und Nachweise (auch in Kopie zulässig) eingereicht werden. Zusätzliche Informationen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber kann zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen.
1.) Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
2.) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern vorgesehen ist. Es kann vom AG die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3.) Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung falls nichtzutreffend.
4.) Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur durch min. einen Büroinhaber/ Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
5.) Angabe von Namen und Qualifikation der Person/en, die die Leistung tatsächlich erbringt/en nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen Person nach § 43 Abs. 1 VgV nachzuweisen.
6.) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU im Bezug zu Russland einreichen. (siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen)
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (Pflichtabfrage) bzw. § 6 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz anzufordern.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren
3. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer mind. Deckungssumme von 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für Sachschäden,
4. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von § 123 GWB und fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben,
5. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; sie gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge.
6. Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; sie gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge.
Bei Bewerbergemeinschaften sowie bei Nachunternehmern sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbung bis Bewerbungsstichtag vorzulegen. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Prüfung die Nachreichung des Originals verlangen.
Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mit der Bewerbung folgende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorlegen:
1. Abgabe des Ausbildungsnachweises des Projektleiters und falls vorhanden, des stellvertretenden Projektleiters durch Eintragung in ein Berufsregister oder durch einen passenden Studiennachweis,
2. Angabe der Berufserfahrung des Projektleiters,
3. Vorlage der nachstehenden Referenzen entsprechend beigefügter Anlagen "Formblatt 4" und "Bewertungsmatrix" mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, den Bruttobaukosten, der Projektlaufzeit sowie der erbrachten Leistungsphasen.
Die nachstehenden Referenzen dienen der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit der Bewerber. Es handelt sich nicht um Mindestbedingungen. Eine Referenz kann soweit zutreffend, für mehrere Bewertungskriterien verwendet werden.
- Referenz 1:
in den letzten sieben Jahren abgeschlossene Referenzen (maximal 3 Referenzobjekte) für Verkehrsanlagen an innerstädtischen Straßen mit einem Leistungsumfang von mindestens Leistungsphase 2 bis 8 der HOAI
- Referenz 2:
in den letzten sieben Jahren abgeschlossene Planungsreferenzen (maximal 2 Referenzobjekte) für Beleuchtungsanlagen, Beleuchtungsberechnung für innerstädtische Straßen mit einem Leistungsumfang von mindestens Leistungsphase 2 bis 8 der HOAI
Bei Bewerbergemeinschaften sowie bei Nachunternehmern sind die geforderten Nachweise, soweit erforderlich, von jedem Mitglied der Bewerbung bis Bewerbungsstichtag vorzulegen. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Prüfung die Nachreichung des Originals verlangen.
Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
Berufsqualifikation Ingenieur
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Angebotserarbeitung sowie etwaige Präsentationstermine (in Präsenz oder per Videokonferenz) wird keine Entschädigung gezahlt. Rückfragen zum Vergabeverfahren sind bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Ende der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge einzureichen.
Folgende Unterlagen dienen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs zunächst nur zur Information und sind erst im Fall einer Angebotsaufforderung auszufüllen bzw. werden Vertragsbestandteil:
- Aufgabenstellung
- Honorarermittlung
- Bewertungshinweise
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkannte Vergabeverstöße sind gemäß § 160 III Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages bei der unter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Ablehnung einer Rüge durch die Vergabestelle: spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.halle.de