A 4 FBE Wilsdruff - Dresden-Neustadt, Los 1 Verkehrssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: A1011200500
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 4 FBE Wilsdruff - Dresden-Neustadt, Los 1 Verkehrssicherung
A4 FBE Wilsdruff - Dresden-Neustadt, A 4 Fahrbahnerneuerung Los 1 Verkehrssicherung
01723 Wilsdruff, 01156 Dresden
349 d Kontrolle der Verkehrssicherung
45 St Verkehrssicherung von kürzerer Dauer als Nachtbaustellen durchführen
1450 m SE Superrail abbauen und aufbauen
12 St AEK für EDSP herstellen und wieder abbauen
3 St Dynamische Stauwarnanlage auf- und abbauen
99.150 m Gelbmarkierung Typ II herstellen, Folie
10.550 m Gelbmarkierung Typ II herstellen, Farbe
13.300 m Transp. Schutzeinrichtung T3/W1 auf- und abbauen
700 m Transp. Schutzeinrichtung T1/W3 auf- und abbauen
8.250 m Transp. Schutzeinrichtung T3/W4 auf- und abbauen
800 m Transp. Schutzeinrichtung H1/W4 auf- und abbauen
34 St AEK für transp. Schutzeinrichtung auf- und abbauen
10 St Adapter für transp. Schutzeinrichtung auf- und abbauen
8 St Notöffnungen in TSE
1244 St Leitbake Größe 1000x250 mm auf- und abbauen im Zuge der einzelnen Verkehrsführungsphasen
379 St Leitbake Größe 1000x250 mm mit Richtstrahler auf- und abbauen im Zuge der einzelnen Verkehrsführungsphasen
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan DI/5r durchführen (Phase 3)
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5a durchführen (Phase 1.1)
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5b durchführen (Phase 1.1)
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D AS I durchführen (Phase 1.1), 4x
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5a durchführen (Phase 1.2a)
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5b durchführen (Phase 1.2a)
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D AS I durchführen (Phase 1.2a); 3x
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D AS II durchführen (Phase 1.2a); 1x
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5a durchführen (Phase 1.2b)
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5b durchführen (Phase 1.2b)
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D AS I durchführen (Phase 1.2b); 3x
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D AS II durchführen (Phase 1.2b); 1x
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5a durchführen (Phase 2)
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5b durchführen (Phase 2)
1 Psch Abschnitt West - Verkehrssicherung nach Regelplan D AS I durchführen (Phase 2), 4x
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan DI/5l durchführen (Phase 0+3)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan DI/5r durchführen (Phase 0+3)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5a durchführen (Phase 1.1)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5b durchführen (Phase 1.1)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D AS I durchführen (Phase 1.1)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5a durchführen (Phase 1.2)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5b durchführen (Phase 1.2)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D AS I durchführen (Phase 1.2)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5a durchführen (Phase 2.1)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/6b durchführen (Phase 2.1)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/6a durchführen (Phase 2.1)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D AS I durchführen (Phase 2.1)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/5a durchführen (Phase 2.2)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/6b durchführen (Phase 2.2)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D II/6a durchführen (Phase 2.2)
1 Psch Abschnitt Ost - Verkehrssicherung nach Regelplan D AS I durchführen (Phase 2.2)
Verkehrszeichenpläne, Verkehrsrechtliche Anordnungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3.)
In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erworben wurden. Es gelten nur die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Erklärungen und Nachweise (insbesondere vergleichbare Referenzen), die in der PQ enthalten sind, aber nicht den unter III. 1.3. genannten Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können und daher zusätzlich zum PQ-Zertifikat mit dem Angebot einzureichen sind. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
Mit dem Angebot:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A. (Der AG behält sich vor, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern. )
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister
Angaben über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (vgl. § 6f EU VOB/A)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
Mit dem Angebot:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Mit dem Angebot:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
Angaben zu Arbeitskräften, insbesondere eine Erklärung darüber, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A).
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A).,
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Muster (vgl. 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung 08-19).
Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)", insbesondere an Bundesautobahnen
Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M )". Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Nachweis des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung entsprechend der Rechtsverordnung zur CE-Kennzeichenverwendung (ZTV VZ)
Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen als Montagefachkraft nach ZTV FRS
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Benennung der Unterauftragnehmer.
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme; Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL OstMagdeburger Straße 5106112 Halle (Saale)Deutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de