EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE "Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg" Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Los 67) Keramische Platten Referenznummer der Bekanntmachung: 3.4-6/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE "Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg" Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Los 67) Keramische Platten
EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE "Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg" Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Los 67) Keramische Platten
Quedlinburg
- 380 m2 Keramische Bodenplatte Atlas Concorde AIX liefern und verlegen inkl. Untergrundvorbereitung
- 34 m2 R12 Fliesen liefern und verlegen inkl. Untergrundvorbereitung
- 130 m2 Wandfliesen liefern und anbringen inkl. Untergrundvorbereitung
- 1 St Sauberlaufzone
- 15 St Spiegel liefern und anbringen
ZS/2018/06/93182
1. Nebenangebote sind für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hautpangebot zugelassen.
2. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE "Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg" Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Los 67) Keramische Platten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).