43.12_01_2022_Ortolan Referenznummer der Bekanntmachung: 43.12_01_2022_Ortolan

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

43.12_01_2022_Ortolan

Referenznummer der Bekanntmachung: 43.12_01_2022_Ortolan
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Brutbestand der Anhang 1-Art Ortolan (Emberiza hortulana) ist im Jahr 2023 landes-weit innerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets auf Probeflächen zu erfassen. Dazu sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Reideburger Straße 47

06116 Halle (Saale)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Teilleistung 1: Methodische Vorbereitung der Erfassung

1. Darstellung des Ist-Standes der Brutverbreitung auf Basis von Blättern der Topo-grafischen Karte 1 : 25.000

Zusammenstellung der Daten zur Brutverbreitung des Ortolans in Sachsen-Anhalt auf Basis der Ergebnisse der bundesweiten Brutvogelkartierung 2005-2009 sowie von Daten aus www.ornitho.de aus den Jahren 2010 bis 2022 zum Ortolan auf Ba-sis von TK 25. Bei ornitho-Daten ist der Brutzeit-Code B2 ab 10.05. als Mindestkri-terium anzusetzen. Die auf TK25 bezogene Gesamtverbreitungskarte stellt den Gesamtuntersuchungsraum für die Erfassung 2023 dar.

2. Auswahl von Probeflächen innerhalb des aktuellen Verbreitungsgebietes

Innerhalb des Gesamtverbreitungsgebietes des Ortolans in Sachsen-Anhalt sind insgesamt bis zu 350 Probeflächen abzugrenzen. In jedem von der Art besetzten Blatt der TK25 sind Probeflächen einzurichten. Jede Probefläche entspricht einem vollen Halbminutenfeld entsprechend der Abgrenzungen in www.ornitho.de.

TK25 m...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 218-624658
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

43.12_01_2022_Ortolan

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die

Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2022