Reorganisation OP-Management inkl. Interimsbegleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 47/2022/EU/E17
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reorganisation OP-Management inkl. Interimsbegleitung
Reorganisation OP-Management inkl. Interimsbegleitung entsprechend Leistungsbeschreibung
Reorganisation OP-Management inkl. Interimsbegleitung entsprechend Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 123 GWB zu stehen
2. Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 124 GWB zu stehen
3. Eigenerklärung des Bieters für den Fall der Tatbestände lt. §§ 123 und 124 geeignete Nachweise zu erbringen,wie den Tatbeständen abgeholfen wurde lt. § 125 GWB, § 128 GWB
4. Gültige Bescheinigung des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern und Abgaben
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
7. Bescheinigung Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis
8. Eintragung im Berufs-und Handelsregister
9. Gewerbezentralregisterauszug erwünscht
10.Bescheinigung zur Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht)
11. Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
12.Bescheinigung bzw. Bestätigung zum Nachweis von Tariftreue und Entgeltgleichheit
13.Bescheinigung bzw. Bestätigung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
14.Einverständniserklärung zur Durchführung von Kontrollen hinsichtlich Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, sowie Kontrollen zur Abführung
von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
15. Vereinbarung zu Sanktionen
Alle Nachweise sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen - Anhalt oder anderer Bundesländer ersetzt die Einzelnachweise.
Der Bieter bestätigt, dass der Hersteller der Produkte die Produkthaftung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlos übernimmt und ausreichend versichert ist. Die entsprechende Versicherungspolice muss beigefügt werden.
A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen
A-03 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
A-04 Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen
A-05 Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen UKMD
A-06 Formblatt der Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix
A-07 Formblatt Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren
A-08 Checkliste für DV-System bei Anschluss
A-09 Eigenerklärung-EU-Ausschlussgründe
A-10 Eigenerklärung-Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge_LSA
B-03 Leistungsbeschreibung
B-04 Leistungsverzeichnis/Konzept zur Ausschreibung
B-05 Angebotsschreiben e-Vergabe-Plattform
B-06 Angebotsspezifikation des Bieters
B-08 Formblatt Angebotsschreiben UKMD
B-09 Besondere Vertragsbedigungen
B-10 Formblatt Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen
B-14 Vertraulichkeitsvereinbarung
B-15 Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Abschluss erst nach Zuschlagserteilung)
B-16 Formblatt Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft
C-01 Auszug Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht)
C-02 "Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis (kein Gewerbezentralregisterauszug)"
C-03 Nachweis der geforderten Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass eine solche im Auftragsfall innerhalb von 7 Kalendertagen abgeschlossen wird.
C-04 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger (mind. von einer Krankenkasse mit dem größten Anteil an Versicherten)
C-05 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
C-06 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
C-07 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG
C-09 Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO
Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen Leistungen,
mit vergleichbaren Auftraggebern unter Angabe der Ansprechpartner.
(Angabe von mind. 3 Referenzen im deutschsprachigem Raum erforderlich)
siehe III.1.2 und Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Aktuell nimmt die Wichtigkeit des OP‘s als Prozessbestandteil zu, weil in diesem Bereich der Fachkräftemangel besondere Auswirkungen zeigt und es dadurch neben pandemischen Einflüssen zu weiteren Kapazitätsrestriktionen kommt. Unter den aktuellen Ressourcenbeschränkungen durch Corona-Pandemie, Influenza- und RSV-Wellen sowie hoher Personalflukutation muss das OP Management dringend optimiert und zügig Maßnahmen umgesetzt werden.
Geschäftsbereich Zentraler Einkauf, Haus 33
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB - Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.