Geschäftsbesorgung Kompetenzzentrum Stadtumbau Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: KompZen2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: MID22-2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mid.sachsen-anhalt.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=493981
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=493981
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Ministerium

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geschäftsbesorgung Kompetenzzentrum Stadtumbau Sachsen-Anhalt

Referenznummer der Bekanntmachung: KompZen2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75112100 Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Vergabe der Geschäftsbesorgung für das Kompetenzzentrum Stadtumbau Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 025 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Magdeburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Vergabe der Geschäftsbesorgung für das Kompetenzzentrum Stadtumbau Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028. Die Leistung wird für den genannten Zeitraum je Abrechnungsjahr mit 500.000,-- Euro incl. MwSt aus dem Landeshaushalt finanziert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (§ 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV) / Gewichtung: 16
Qualitätskriterium - Name: Erläuterungen zu vorhandenen Erfahrungen bei der projektbezogenen Zusammenarbeit mit Bundes- oder Landesministerien / Gewichtung: 4
Qualitätskriterium - Name: Erläuterungen zu vorhandenen Netzwerkstrukturen zu den Kommunen des Landes / Gewichtung: 4
Qualitätskriterium - Name: Erläuterungen zur Expertise im Bereich Entwicklung und Erstellung kommunaler, regionaler, landesweiter und interdisziplinär angelegter Handlungskonzepte / Gewichtung: 4
Qualitätskriterium - Name: Erläuterungen zur Expertise im Bereich der Zukunftsthemen Digitalisierung (Smart Cities), Neue Mobilität, Neues Wohnen, Klima- und Energiekonzeptionen / Gewichtung: 4
Qualitätskriterium - Name: Erläuterungen zur Vernetzung mit regionalen, nationalen und internationalen Universitäten/Referenzen zu Stadtentwicklungsprojekten und -workshops / Gewichtung: 4
Qualitätskriterium - Name: Erläuterungen zur Expertise im Bereich Veranstaltungsmanagement und -durchführung mit stadtentwicklungspolitischem Bezug / Gewichtung: 4
Qualitätskriterium - Name: Nachweis stadtentwicklungsspezifischer Veröffentlichungen / Gewichtung: 4
Qualitätskriterium - Name: Konzepterstellung Geschäftsbesorgung und Organisation / Gewichtung: 8
Qualitätskriterium - Name: Konzepterstellung Festigung und Fortentwicklung des bestehenden Städtenetzes / Gewichtung: 8
Qualitätskriterium - Name: Konzepterstellung Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten und integrierten Projekten der Stadtentwicklung / Gewichtung: 8
Qualitätskriterium - Name: Konzepterstellung Umsetzung einer systematischen und vielschichtigen Öffentlichkeitsarbeit / Gewichtung: 8
Kostenkriterium - Name: keine / Gewichtung: 0
Kostenkriterium - Name: keine / Gewichtung: 0
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate gerechnet vom Tag der Frist zum Angebotseingang.

Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers/der Büroinhaberin oder einer Führungskraft/Projektleiter.

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 10 beträgt. Daneben ist die interdisziplinäre Aufstellung des Büros aus:

- Architekten

- Bauingenieuren

- Landschaftsarchitekten

- Journalisten

- Sozialwissenschaftlern (z.B. Soziologen, Politologen)

- Regional- und Stadtplanern/Geografen mit entsprechender Vertiefung

- Volljuristen

- Wirtschaftsingenieure

nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Für alle Abschlüsse gilt der Nachweis auf mindestens M. Sc. oder Diplom-Niveau.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV

Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als

Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigterVertreter und

der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen

2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht.

Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen

Finanzierungshilfen ergeben.

Es gelten außerdem aus dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt: Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den § 12, 17 und 18; Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes); Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes); Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/02/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/02/2023
Ortszeit: 09:00
Ort:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Für die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden Formblätter zur Verfügung gestellt. Die Formblätter können als Word-Dokument heruntergeladen werden. Sie sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Die Formblätter sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Unterlagen die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.

2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.

3. Etwaige Fragen zum Angebot sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle I.3 zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.

4. Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Der Auftraggeber behält sich Aufklärungsgespräche vor. Kosten hierfür und für die Bewerbung und

Angebotserstellung werden nicht erstattet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §

135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2022