Solestadt Bad Dürrenberg - Landesgartenschau 2023 - Pflasterarbeiten, Wege und Treppen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-35-VE31A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Solestadt Bad Dürrenberg - Landesgartenschau 2023 - Pflasterarbeiten, Wege und Treppen
Die ausgeschrieben Bauleistungen dienen im Wesentlichen der Ausführung von Landschaftsbauarbeiten.
Wesentliche Leistungen sind u.a.: Erdarbeiten, Entsorgen von Böden, Herstellen von befestigten Flächen, Herstellen von Randeinfassungen, Herstellen von Treppen, Einbau von Entwässerungseinrichtungen mit folgenden Hauptmassen:
5.000 m³ Boden Lösen
5.000 m³ Boden Entsorgung
4.500 m² Pfl. Bodendecke abräumen
1.700 m² Wege Granitsteinpflaster
270 m² Wege Sandsteinpflaster
222 m² Wege Betonsteinpflaster
1.070 m² Splitt
480 m³ FSS herstellen
252 m³ STS herstellen
245 m Flachstahlband
966 m Läuferzeile Granit
86 m Läuferzeile Sandstein
305 m Läuferzeile Betonstein
16 m³ Streifenfundamente
56 Stk. Blockstufen Beton
29 Stk. Blockstufen Naturstein
82 Stk. Einzelfundamente
14.000 m² Kampfmittelsondierung
100 d Baubegleitende Kampfmittelsondierung
390 m Gerinne Sandstein
640 m Gerinne Granit
64 m Entwässerungsrinne
42 Stk. Straßenabläufe
300 m Hochlast-Vollwand-Kanalrohr DN 160
06231 Bad Dürrenberg, Kurpark
siehe II.1.4)
Mindestanforderungen an Nebenangebote
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Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
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Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Baustrom, Bauwasser und Baustellen WC
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Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung.
Ebenso stellt der AG einen zentralen Sanitärcontainer zur Verfügung.
Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle bis maximal 100 m zum Baubereich ist Sache des AN. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungsssumme wie folgt:
Baustrom: 0,2 %
Bauwasser: 0,2 %
BauWC: 0,2 %
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Bauleistungsversicherung
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Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungsssumme in Höhe von 0,16 %.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Solestadt Bad Dürrenberg - Landesgartenschau 2023 - Pflasterarbeiten, Wege und Treppen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Urkalkulation; Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen).
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Baustrom, Bauwasser und Baustellen WC
Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung.
Ebenso stellt der AG einen zentralen Sanitärcontainer zur Verfügung.
Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max. 100m ist Sache des AN. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungsssumme wie folgt:
Baustrom: 0,2 %
Bauwasser: 0,2 %
BauWC: 0,2 %
Bauleistungsversicherung
Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungsssumme in Höhe von 0,16 %.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
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Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürrenberg
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.badduerrenberg.de/