NGA-Breitbandausbau für Landkreis Harz Referenznummer der Bekanntmachung: KK-EU_LÖ_114/21
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandausbau für Landkreis Harz
Im März 2015 wurde durch den Landkreis Harz ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen dieses Markterkundungsverfahrens wurden „weiße Flecken“ (unterversorgte Bereiche) definiert, welche durch einen Ausbau mit Fördermitteln beseitigt werden sollten. Dafür wurden europaweite Ausschreibungen durchgeführt und Fördermittelanträge bei Bund und Land gestellt. Der Ausbau dieser Gebiete befindet sich in der Umsetzung.
Im Zuge der Projektrealisierung wurde bekannt, dass ein wesentlicher Anteil von Adressen, welche nach Berücksichtigung des privatwirtschaftlichen Eigenausbaus weiterhin unterversorgt waren, bei dem eingeleiteten Ausbauverfahren nicht bedacht wurde. Um zu prüfen, inwieweit diese Adressen tatsächlich aktuell oder innerhalb der nächsten drei Jahre noch unterversorgt sind, wurde vom 10.07.2020 bis 10.09.2020 eine Aktualisierung der Marktkonsultation durchgeführt.
Die Ergebnisse der Marktkonsultation wurden um die Adressen bereinigt, die im Rahmen eines anderen laufenden Verfahrens bereits ausgeschrieben worden sind.
Auf der Grundlage der bereinigten Ergebnissen der Marktkonsultation beabsichtigt der Landkreis Harz für private Haushalte, Gewerbebetriebe und sonstige Abnehmer im Projektgebiet einen Zugang zum NGA-Netz sicherzustellen. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindliches Angebot für Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes anzugeben, das folgende Mindestbandbreite ab Inbetriebnahme technisch gewährleistet:
- Für alle Teilnehmer im Projektgebiet müssen ab Inbetriebnahme des Netzes Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch technisch gewährleistet werden.
Die Förderung umfasst den Infrastrukturausbau bis zum Hausabschlusspunkt (Home Prepared).
Gesamtumfang über 11 Lose
- Fläche, km²: ca. 2.104,54
- Einwohner: 213.310 (Stand 31.12.2019)
- Ausgeschriebene Adresspunkte: 6.554
Osterwieck
Landkreis Harz
Ausbau eines NGA Netz: (ca. 1064 Anschlusspunkte)
Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein flächendeckendes NGA-Netz, das mindestens 1 Gbit/s für alle Adresspunkte gem. Ausschreibung technisch gewährleistet. Anschlüsse außerhalb der hiesigen Angaben sind nicht betroffen und auch nicht Gegenstand der künftigen Beauftragung.
Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Hierzu gehören unter anderem alle Leistungen zur Planung des Netzes, zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen, zum Bau und zum dauerhaften Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter (z.B. der Gemeinden) sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
- Kriterium: keine Angaben
unverschiebbare, verbindliche Inbetriebnahme des Ausbaunetzes bis einschließlich - 31.12.2024
Huy
Landkreis Harz
Ausbau NGA Netz (350 Adresspunkte)
Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein flächendeckendes NGA-Netz, das mindestens 1 Gbit/s für alle Adresspunkte gem. Ausschreibung technisch gewährleistet. Anschlüsse außerhalb der hiesigen Angaben sind nicht betroffen und auch nicht Gegenstand der künftigen Beauftragung.
Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Hierzu gehören unter anderem alle Leistungen zur Planung des Netzes, zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen, zum Bau und zum dauerhaften Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter (z.B. der Gemeinden) sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
- Kriterium: keine Angaben
unverschiebbare, verbindliche Inbetriebnahme des Ausbaunetzes bis einschließlich - 31.12.2024
Halberstadt und Vorharz
Landkreis Harz
Ausbau NGA Netz: (867 Anschlusspunkte)
Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein flächendeckendes NGA-Netz, das mindestens 1 Gbit/s für alle Adresspunkte gem. Ausschreibung technisch gewährleistet. Anschlüsse außerhalb der hiesigen Angaben sind nicht betroffen und auch nicht Gegenstand der künftigen Beauftragung.
Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Hierzu gehören unter anderem alle Leistungen zur Planung des Netzes, zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen, zum Bau und zum dauerhaften Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter (z.B. der Gemeinden) sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
- Kriterium: keine Angaben
unverschiebbare, verbindliche Inbetriebnahme des Ausbaunetzes bis einschließlich - 31.12.2024
Blankenburg
Landkreis Harz
Ausbau NGA Netz (751 Anschlusspunkte)
Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein flächendeckendes NGA-Netz, das mindestens 1 Gbit/s für alle Adresspunkte gem. Ausschreibung technisch gewährleistet. Anschlüsse außerhalb der hiesigen Angaben sind nicht betroffen und auch nicht Gegenstand der künftigen Beauftragung.
Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Hierzu gehören unter anderem alle Leistungen zur Planung des Netzes, zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen, zum Bau und zum dauerhaften Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter (z.B. der Gemeinden) sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
- Kriterium: keine Angaben
unverschiebbare, verbindliche Inbetriebnahme des Ausbaunetzes bis einschließlich - 31.12.2024
Oberharz am Brocken
Landkreis Harz
Ausbau NGA Netz (504 Anschlusspunkte)
Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein flächendeckendes NGA-Netz, das mindestens 1 Gbit/s für alle Adresspunkte gem. Ausschreibung technisch gewährleistet. Anschlüsse außerhalb der hiesigen Angaben sind nicht betroffen und auch nicht Gegenstand der künftigen Beauftragung.
Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Hierzu gehören unter anderem alle Leistungen zur Planung des Netzes, zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen, zum Bau und zum dauerhaften Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter (z.B. der Gemeinden) sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
- Kriterium: keine Angaben
unverschiebbare, verbindliche Inbetriebnahme des Ausbaunetzes bis einschließlich - 31.12.2024
Thale
Landkreis Harz
Ausbau NGA Netz (1586 Anschlusspunkte)
Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein flächendeckendes NGA-Netz, das mindestens 1 Gbit/s für alle Adresspunkte gem. Ausschreibung technisch gewährleistet. Anschlüsse außerhalb der hiesigen Angaben sind nicht betroffen und auch nicht Gegenstand der künftigen Beauftragung.
Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Hierzu gehören unter anderem alle Leistungen zur Planung des Netzes, zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen, zum Bau und zum dauerhaften Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter (z.B. der Gemeinden) sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
- Kriterium: keine Angaben
unverschiebbare, verbindliche Inbetriebnahme des Ausbaunetzes bis einschließlich - 31.12.2024
Quedlinburg
Landkreis Harz
Ausbau NGA Netz (282 Anschlusspunkte)
Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein flächendeckendes NGA-Netz, das mindestens 1 Gbit/s für alle Adresspunkte gem. Ausschreibung technisch gewährleistet. Anschlüsse außerhalb der hiesigen Angaben sind nicht betroffen und auch nicht Gegenstand der künftigen Beauftragung.
Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Hierzu gehören unter anderem alle Leistungen zur Planung des Netzes, zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen, zum Bau und zum dauerhaften Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter (z.B. der Gemeinden) sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
- Kriterium: keine Angaben
unverschiebbare, verbindliche Inbetriebnahme des Ausbaunetzes bis einschließlich - 31.12.2024
Harzgerode
Landkreis Harz
Ausbau NGA Netz (152 Anschlusspunkte)
Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein flächendeckendes NGA-Netz, das mindestens 1 Gbit/s für alle Adresspunkte gem. Ausschreibung technisch gewährleistet. Anschlüsse außerhalb der hiesigen Angaben sind nicht betroffen und auch nicht Gegenstand der künftigen Beauftragung.
Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Hierzu gehören unter anderem alle Leistungen zur Planung des Netzes, zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen, zum Bau und zum dauerhaften Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter (z.B. der Gemeinden) sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
- Kriterium: keine Angaben
unverschiebbare, verbindliche Inbetriebnahme des Ausbaunetzes bis einschließlich - 31.12.2024
Ballenstedt und Falkenstein
Landkreis Harz
Ausbau NGA Netz (548 Anschlusspunkte)
Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein flächendeckendes NGA-Netz, das mindestens 1 Gbit/s für alle Adresspunkte gem. Ausschreibung technisch gewährleistet. Anschlüsse außerhalb der hiesigen Angaben sind nicht betroffen und auch nicht Gegenstand der künftigen Beauftragung.
Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Hierzu gehören unter anderem alle Leistungen zur Planung des Netzes, zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen, zum Bau und zum dauerhaften Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter (z.B. der Gemeinden) sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
- Kriterium: keine Angaben
unverschiebbare, verbindliche Inbetriebnahme des Ausbaunetzes bis einschließlich - 31.12.2024
Wernigerode und Ilsenburg
Landkreis Harz
Ausbau NGA Netz (216 Anschlusspunkte)
Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein flächendeckendes NGA-Netz, das mindestens 1 Gbit/s für alle Adresspunkte gem. Ausschreibung technisch gewährleistet. Anschlüsse außerhalb der hiesigen Angaben sind nicht betroffen und auch nicht Gegenstand der künftigen Beauftragung.
Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Hierzu gehören unter anderem alle Leistungen zur Planung des Netzes, zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen, zum Bau und zum dauerhaften Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter (z.B. der Gemeinden) sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
- Kriterium: keine Angaben
unverschiebbare, verbindliche Inbetriebnahme des Ausbaunetzes bis einschließlich - 31.12.2024
Nordharz
Landkreis Harz
Ausbau NGA Netz (234 Anschlusspunkte)
Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein flächendeckendes NGA-Netz, das mindestens 1 Gbit/s für alle Adresspunkte gem. Ausschreibung technisch gewährleistet. Anschlüsse außerhalb der hiesigen Angaben sind nicht betroffen und auch nicht Gegenstand der künftigen Beauftragung.
Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Hierzu gehören unter anderem alle Leistungen zur Planung des Netzes, zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen, zum Bau und zum dauerhaften Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter (z.B. der Gemeinden) sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
- Kriterium: keine Angaben
unverschiebbare, verbindliche Inbetriebnahme des Ausbaunetzes bis einschließlich - 31.12.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
NGA-Breitbandausbau für Landkreis Harz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein
Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor
der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)