Erweiterung von Netzwerk Sicherheitskomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: BAITZ-2022-13
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung von Netzwerk Sicherheitskomponenten
Erweiterung von Netzwerk Sicherheitskomponenten
Halle (Saale)
Der Auftraggeber (AG) beauftragt die Lieferung von Komponenten zur Erneuerung und Erweiterung der zentralen Sicherheitslösung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) für das Wissenschaftsnetz des DFN.
Ausführungszeitraum betreffend Punkt II.2.7: Die Lieferung sollte schnellstmöglich erfolgen. Die Lieferung einzelner Komponenten kann im Ausnahmefall bis zu 6 Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Es gelten die Vergabebedingungen der Vergabeverordnung (VgV) von 2016 und
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2016, die Vertragsbedingungen der VOL/B von 2003 sowie der EVB-IT Überlassungsvertrag
Typ A (Kurzfassung mit Pflege) und das Landesvergabegesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (LVG LSA) vom 19.11.2012. Der EVB-IT Vertrag gilt mit Zuschlagserteilung als geschl ossen.
Sofern § 13b UstG einschlägig ist, ist vom Bieter ein Bewertungspreis anzugeben und wird vom Auftraggeber bei der Bewertung der Angebote zugrunde gelegt, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer (19%) erfasst und zwar unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld des Bieters.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber ist nach § 6 WRegG bei Aufträgen ab einer Höhe von
30.000 € verpflichtet, für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den
Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft
aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder
vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/Berufs- und Handelsregister soll nicht älter als 6 Monate sein. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Abgabe des Angebotes gültig ist.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht
vorliegen
- gültiger Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung
(Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken sowie die
entsprechenden Deckungssummen ergeben) oder Erklärung, dass eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung besteht. In diesem Fall ist vor Zuschlagserteilung auf Verlangen des Auftraggebers eine Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken sowie die entsprechenden Deckungssummen ergeben, innerhalb einer Frist von 4 Werktagen nachzureichen.
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ/ULV) sind folgende Nachweise
/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
- Für Nachunternehmer sind die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt und die
Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht
vorliegen, ausgefüllt in Textform einzureichen.
Vorlage einer Referenzliste über mindestens 3 vergleichbare Leistungen unter
Angabe von Auftragsgegenstand, Auftraggeber, Auftragsvolumen, Leistungsort sowie Leistungszeitraum der letzten 5 Jahre.
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des
Landesvergabegesetzes)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des
Landesvergabegesetzes)
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§
12 des Landesvergabegesetzes)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes
- Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Vorschriften der §§ 160ff GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße innerhalb der in § 160 Abs.
3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Fristen bei der Vergabestelle rügen, bevor sie
einen Nachprüfungsantrag stellen.
Die Vergabestelle weist zudem auf die Informations- und Wartepflicht des
Auftraggebers gemäß § 134 GWB hin.