Verpflegung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 02-2022-Verpflegung ZASt-204

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verpflegung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt

Referenznummer der Bekanntmachung: 02-2022-Verpflegung ZASt-204
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verpflegung der Bewohner sowie des Personals der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 20 190 223.20 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE09 Harz
Hauptort der Ausführung:

Halberstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) ist eine Aufnahmeeinrichtung im Sinne von § 44 des Asylgesetzes (AsylG). Sie dient als sogenannte Erstaufnahmeeinrichtung der Unterbringung von neu in Deutschland eingetroffenen asylsuchenden Ausländern, die verpflichtet sind, ihren Asylantrag in der Außenstelle des hierfür zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Halberstadt zu stellen. Die Unterkunftsbereiche der Aufnahmeeinrichtung sind rund um die Uhr bewohnt.

Aufgrund des Sitzes der BAMF-Außenstelle am Standort Halberstadt ist die ZASt die einzige Aufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt, in der von außerhalb des Landes neu zugehende Ausländer, die einen Asylantrag stellen möchten, aufgenommen werden.

Auch andere Bundes-, Landes- und kommunale Behörden, zivile Dienstleister und gemeinnützige Organisationen sind in der ZASt tätig.

Das Landesverwaltungsamt führt die Fachaufsicht über die ZASt.

Die ZASt betreibt in Halberstadt eine Hauptliegenschaft sowie eine Außenstelle, insgesamt mit einer Bruttounterbringungskapazität von bis zu 1.414 Plätzen.

Gegenstand des Vertrages ist die Produktion, Lieferung und Ausgabe des Frühstücks, des Mittagessens und des Abendessens, inklusive der erforderlichen Getränke an die in der ZASt untergebrachten Asylsuchenden. Darüber hinaus ist dem Personal der ZASt und den Bediensteten der auf dem Gelände der ZASt befindlichen sonstigen Dienststellen (derzeit ca. 120 Personen) eine entsprechende Mittagsverpflegung (Personalverpflegung) von Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage) in der Hauptliegenschaft anzubieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen unter eigener Verantwortung leistungs-, fach- und zeitgerecht auszuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Vor Angebotsabgabe haben die ausgewählten Bewerber Ortsbesichtigungen der einzelnen Objekte zwingend vorzunehmen. Die Termine für die Besichtigungen finden in der 43. KW 2022 (24.-28.10.2022) statt. Die Abstimmung des konkreten Termins und des Treffpunktes hat mit dem o.a. Auftraggeber zu erfolgen. Der Nachweis über die Objektbesichtigungen ist mit dem Angebot einzureichen. Wird der entsprechende Nachweis nicht mit dem Angebot vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.

2. Bei Vorhandensein einer Bietergemeinschaft ist die veröffentlichte Bietergemeinschaftserklärung (siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben) spätestens mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.

3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zum Datenschutz ((siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben) beizufügen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 169-477951
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 02-2022-Verpflegung ZASt-204
Bezeichnung des Auftrags:

Verpflegung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 20 190 223.20 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2022