DRV Deich Schützberg 195-198 - Baugrundvoruntersuchung Referenznummer der Bekanntmachung: 22/S/0378/WB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
DRV Deich Schützberg 195-198 - Baugrundvoruntersuchung
Baugrundvorerkundung für den TA 2 (Deichrückverlegung) in Schützberg
Schützberg, Stadt Jessen
Baugrundvorerkundung für den TA 2 (Deichrückverlegung) in Schützberg
+ Aufschlussarbeiten zur Baugrunderkundung (Vermessung/Absteckung, Errichtung Kernzwischenlager usw.)
+ Bohrsondierungen / Kleinrammbohrungen (BS)
+ Rammsondierungen (DPH)
+ Probenahmen
+ geotechnische Laboruntersuchungen
+ chemische Laboruntersuchungen
Ausführungsbeginn 01.03.2023, jedoch spätestens 3 Tage nach Zugang des Auftragsschreibens
Der LHW ist zwischen 22.12.2022 und 01.01.2023 nicht erreichbar. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Bieterfragen in diesem Zeitraum nicht beantwortet werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis Ihrer Eignung durch
Vorlage der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis mit dem Angebot.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung das
ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot
vorzulegen.
Beim Einsatz präqualifizierter Nachunternehmer ist die Eintragung in das PQVerzeichnis
bzw. die Bekanntgabe der PQ-Nummer ebenfalls mit dem Angebot
vorzulegen.
Beim Einsatz nicht präqualifizierter Nachunternehmer sind die
Eigenerklärungen (FB 124) auch für diese mit dem Angebot abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der „Eigenerklärung zur
Eignung“ genannten Bescheinigungen für das Unternehmen und dessen
Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist in den Vergabeunterlagen
enthalten.
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
+ Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen bezogen
auf die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB vorliegen.
+ Der erfolgreiche Bieter muss sich zur Beachtung der § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und
§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA verpflichten.
+ Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EUSanktionspaket
im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die
Ukraine vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung sind Bieter und deren Bevollmächtigte NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Angebotserstellung sind die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich zu beachten und anzuwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend
Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1
Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.