Teilneubau Grundschule Eckartsberga, Planungsleistungen - Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-3 (HLS) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-2022-074/II.61
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bibra
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06647
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgem-finne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilneubau Grundschule Eckartsberga, Planungsleistungen - Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-3 (HLS)
Teilneubau Grundschule Eckartsberga, Planungsleistungen - Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-3 (HLS)
Verbandsgemeinde An der Finne
Bahnhofstraße 2a
06647 Bad Bibra
Teilneubau Grundschule Eckartsberga, Planungsleistungen - Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-3 (HLS)
-Beim vorliegenden Objekt handelt es sich um einen zusammenhängenden
Gebäudekomplex, der durch eine Kindertagesstätte und eine Grundschule genutzt
wird. Das Gebäude besteht aus 3 unterschiedlichen Gebäudeteilen, welche ca.
zwischen 1940 und 1975 errichtet wurden.
Die hier beschriebene Maßnahme umfasst den Teilneubau des mittleren
Gebäudeteiles, welches durch die Grundschule genutzt wurde. Der neu zu errichtende
Teil soll fast analog des Alt-Bestandes wieder errichtet werden. Die Netto-
Nutzungsfläche beträgt ca. 1.500 m² auf 3 oberirdischen Geschossen. Der alte
Gebäudeteil sollte eigentlich saniert werden. Durch verschiedene statische Probleme
wurde sich letztendlich für den Abriss und einen Teilneubau entschieden. Während
der Baumaßnahmen bleibt die KiTa und ein Teil der Grundschule in Betrieb.
In Vorbereitung der Sanierung sind schon konkrete Pläne erarbeitet worden. Nach
diesen soll der Neubau nun errichtet werden. Hierzu muss alles noch einmal
geprüft und überarbeitet werden. Durch den Neubau verliert das Gebäude den
Bestandsschutz und muss an neue Richtlinien angepasst werden.
Die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen der Planungsleistungen sind abhängig vom Baufortschritt und somit kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen, die zur Zeit noch nicht absehbar sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Angabe zum Unternehmen / Rechtsform
-Verantwortlicher der Bewerbergemeinschaft (ARGE) (falls zutreffend)
-Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
-Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung in Kopie oder Steuernummer oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
-Bewerbererklärung, auch für alle Mitglieder einer ARGE
oder von Nachunternehmern
- Erklärungen nach Landesvergabegesetz Land Sachsen Anhalt (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit)
-Nachweis der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung je Schadenfall in Höhe von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und
mindestens 300 T. € für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss auch die (Planungs-) Risiken der gesamten ARGE und der gesamten Nachunternehmer einschließen. Der Nachweis der Versicherung besteht in der Beifügung einer Kopie der Berufshaftpflicht- Versicherungspolice bzw. in einer schriftlichen Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
-Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers der
letzten 3 Jahre. Angaben einzelner Mitglieder einer ARGE oder von Nachunternehmern werden berücksichtigt.
-Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt oder
Bescheinigung in Steuersachen
- Darstellung von mindestens zwei Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen,
• Fertigstellung/Nutzungsaufnahme in den letzten 5 Jahren (nach 2017)
• Nutzung als öffentliches Gebäude
• Projektziel muss energetische Betrachtung gewesen sein
• Erbrachter Leistungsumfang LP 1-8
Referenzen einzelner Mitglieder einer ARGE oder von Nachunternehmern werden berücksichtigt.
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für Ihre Bewerbung, wenn Ihre Berechtigung zur Führung der oben genanten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Vor Auftragserteilung muss der Bieter den tatsächlichen Nachweis erbringen, das die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung je Schadenfall in Höhe von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mindestens 300 T. € für Sach- und Vermögensschäden gegeben sind, sowie die Ersatzleistung des Versicherers mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Außerdem muss die Versicherung auch die (Planungs-) Risiken der gesamten ARGE und der gesamten Nachunternehmer einschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis/Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3. Nr. 4 GWB)