Erstellung eines integrierten Verkehrskonzeptes für den interkommunalen High-Tech-Park (HTP)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nasa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines integrierten Verkehrskonzeptes für den interkommunalen High-Tech-Park (HTP)
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines integrierten Verkehrskonzeptes für den interkommunalen High-Tech-Park (HTP), die Beschaffung der dafür notwendigen Datenbasis, die Berechnung und Erstellung von Konzepten sowie die Erstellung und Übergabe von Berichten und Daten.
Gegenstand des Auftrages ist es ein Konzept zu entwickeln, mit dem 20 - 25% des Verkehrs durch den ÖPNV abgewickelt werden können. Diese Zielstellung umfasst weiter die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes im Allgemeinen.
Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) hat vom Ministerium für Infrastruktur und Digitalisierung (MID) den Auftrag erhalten, ein solches Konzept federführend zu erstellen. In Abstimmung mit den Akteuren aus dem Straßenbau und dem ÖPNV wurde die Vergabe einer integrierten Verkehrsstudie beschlossen.
In der Verkehrsstudie sollen verschiedene Planfälle der Verkehrsanbindung betrachtet, verglichen und bewertet werden. Es sind nicht nur die Aspekte des unmittelbaren Pendler- und Werksverkehrs, sondern auch erwartbare, raumstrukturelle Veränderungen wie Zuzüge, Abwanderung in das Umland und veränderte Verkehrsverflechtungen zu berücksichtigen. Dabei sollen alle Verkehrsmodi (Fußverkehr, Radverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Motorisierter Individualverkehr und Güterverkehr) integriert betrachtet werden, um darauf aufbauend den erforderlichen Ausbaubedarf aller Verkehrsträger zu ermitteln. Mindestens für das Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) ist der beschlossene Verkehrsentwicklungsplan mit der Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu berücksichtigen. Die Ausweitung dieser Stärkung auch auf die Gebiete der Landkreise Börde und Salzlandkreis, im Hinblick auf den zu erreichenden ÖV-Anteil, wird nahegelegt.
Der Bewerber legt seine fachliche und technische Eignung anhand der folgenden Erklärungen und Nachweise dar. Dabei sind zu allen genannten Punkten Angaben zu machen:
Erklärungen zu Referenzprojekten Der Bieter soll 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren wählen und diese auf 3 DIN A4 Seiten (1 Seite je Referenzprojekt) und gegebenenfalls in zusätzlichen Anhängen darstellen. Es dürfen ausschließlich bereits fertiggestellte Verkehrskonzepte eingereicht werden, die nicht von der NASA GmbH beauftragt wurden. Der Bieter stellt dar, wann das Konzept erstellt wurde und auf welches Jahr/welche Jahre es sich bezieht.
Insbesondere sollen folgende 3 Bestandteile je Referenzprojekt dargelegt werden:
• Inhalt des Verkehrskonzeptes (Beschreibung, Untersuchungsraum, betrachtete Verkehrsmittel) • Liste der in der Vergangenheit genutzten und der (bewusst) nicht genutzten Datenquellen inklusive Begründung (z.B. Bevölkerungsdaten, Bewegungsdaten, Strukturdaten etc.). Der Detaillierungsgrad der verwendeten Daten ist darzustellen.
• In den Projekten verwendete grafische Darstellungen (z.B. Karten und Diagramme). Abbildungen können als Anhang eingereicht werden.
- Erklärungen zu den Besonderheiten Sachsen-Anhalts
Der Bieter soll Besonderheiten und Herausforderungen herausstellen, die bei der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für das Gesamtuntersuchungsgebiet zu beachten sind.
Die folgenden 3 Bestandteile sollen dargelegt werden:
• Herausforderungen der Raumstruktur • Herausforderungen der Infrastruktur • Herausforderungen der Demografie - Erklärungen zum Personal des Bieters (Projektteam)
Informationen über den Ausbildungshintergrund und die Erfahrung der voraussichtlich am Projekt mitwirkenden Mitarbeiter sollen die Bewertung der fachlichen Eignung ermöglichen. Die Angaben sollen einzeln über alle mitwirkenden Projektmitarbeiter (inklusive Projektleiter) angegeben werden.
• Angaben dazu, welchen Ausbildungshintergrund (Diplom, Master, Bachelor, Berufsausbildung o. ä.) die Mitarbeiter aufweisen und in welchem Fachbereich sie ihren Abschluss erhalten haben. Dabei werden entsprechend dem Bewertungsschema wie folgt die Punkte vergeben:
- Projektleiter besitzt einen Diplom- oder Masterabschluss nach einem Studium des Verkehrswesens an einer (Fach-) Hochschule, die anderen Projektmitarbeiter haben zumindest einen Bachelorabschluss nach einem Studium an einer (Fach-) Hochschule: 10 Punkte
- Projektleiter besitzt einen Diplom- oder Masterabschluss nach einem Studium an einer (Fach-)Hochschule, die anderen Projektmitarbeiter haben zumindest eine Berufsausbildung o.ä.: 5 Punkte
- Sonstiges oder keine Angaben: 0 Punkte
• Dauer der Berufserfahrung in der Verkehrsplanung bzw. mit großräumigen Verkehrskonzepten in Jahren. Hierbei gilt es zu beachten, dass es ausschließlich um die Arbeit mit Verkehrsplanung /-konzepten geht, nicht um die Dauer der Berufstätigkeit insgesamt. Dabei werden entsprechend dem Bewertungsschema wie folgt die Punkte vergeben:
- über 10 Jahre: 10 Punkte
- über 5 Jahre: 5 Punkte
- unter 12 Monaten: 1 Punkt
Mit der Angabe dieser Informationen versichert der Bieter, dass diese vollständig und richtig sind. Nachweise sind nicht einzureichen. Sie können durch den Auftraggeber nachgefordert werden.
- Angaben/Eigenerklärungen
Die Angaben/Eigenerklärungen haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb), die inhaltliche Richtigkeit der vom Bewerber gemachten Angaben und Nachweise zu überprüfen, etwa durch Nachfrage bei Referenzgebern, Bescheinigungen oder Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende Angaben, nicht nachgewiesene Angaben und Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers.
Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Hierfür entstehende Kosten hat der Bewerber zu tragen. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts Anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen).
Bewertung der Teilnahmeanträge Mindestanforderungen Mindestanforderungen an die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaft ergeben sich aus Ziffer III.1) der europaweiten Bekanntmachung.
Sind bei der sich bewerbenden Partei die Mindestanforderungen bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt, wird diese nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sie wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Verfügung gestellt.
Bewertung der fachlichen und technischen Eignung Sofern festgestellt wurde, dass ein Teilnahmeantrag die Mindestanforderung erfüllt, erfolgt anschließend eine Bewertung der fachlichen und technischen Eignung anhand der Unterlagen.
Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von Punkten mit folgender Bewertung: Referenzprojekte: 60 % (max. 600 Punkte) Besonderheiten Sachsen-Anhalts: 20 % (max. 200 Punkte) Informationen zum Projektteam: 20 % (max. 200 Punkte)
Zur Anreicherung der vorhanden empirischen Daten sind manuelle oder automatische Verkehrserhebungen anzubieten. Diese Verkehrserhebungen sollen an vorhandenen Knotenpunkten durchgeführt werden. Hierfür sind sechs Erhebungspunkte anzubieten.
Option: Zusätzlich sind weitere Erhebungen optional anzubieten. Im Angebot sollen die möglichen Erhebungsstellen aufgezeigt werden. Zudem ist darzustellen, welche Art der Erhebung zur Anwendung kommt, sowie die Erhebungsdauer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären, vor Zuschlagserteilung in der 2. Stufe des Verfahrens wird durch den Auftraggeber eine Abfrage beim Wettbewerbsregister erfolgen.
Hinweise:
Im Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden abzugebenden Eigenerklärungen aufgelistet.
Sollten Aussagen auf diesen Vordrucken für einen Bewerber nicht zutreffen, so sind die entsprechenden Passagen sichtbar und eindeutig zu streichen. In diesem Falle muss der Bewerber eine ergänzende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, weshalb die Streichung erforderlich war und welche Gründe dafürsprechen, dass trotzdem die Zuverlässigkeit und/oder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers gegeben ist.
Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden o. g. Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Eigenerklärung hinsichtlich des Umsatzes sowie des Jahresergebnisses (Gewinn/Verlust), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Angabe jeweils netto und in Euro. Soweit Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z. B. einer Arbeitsgemeinschaft) erbracht wurden, ist der jeweilige Eigenanteil berücksichtigungsfähig.
Der Bewerber legt seine fachliche und technische Eignung anhand der folgenden Erklärungen und Nachweise dar. Dabei sind zu allen genannten Punkten Angaben zu machen:
Referenzprojekte: Es sind 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren zu wählen und diese auf 3 DIN A4 Seiten (1 Seite je Referenzprojekt) und gegebenenfalls in zusätzlichen Anhängen darzustellen. Es dürfen ausschließlich bereits fertiggestellte Verkehrskonzepte eingereicht werden, die nicht von der NASA GmbH beauftragt wurden. Der Bieter stellt dar, wann das Konzept erstellt wurde und auf welches Jahr/welche Jahre es sich bezieht.
In Summe 3 DIN-A4-Seiten plus gegebenenfalls Anhänge.
Besonderheiten Sachsen-Anhalts: 1 DIN-A4-Seite mit Informationen zu den Herausforderungen Sachsen-Anhalts in Bezug auf Raumstruktur, Infrastruktur und Demografie.
Informationen zum Projektteam: Es ist der Ausbildungshintergrund aller Projektmitarbeiter aufzuzeigen und deren jeweilige Berufserfahrung mit Verkehrskonzepten.
Sofern festgestellt wurde, dass ein Teilnahmeantrag die Mindestanforderung erfüllt, erfolgt anschließend eine Bewertung der fachlichen und technischen Eignung anhand der eingereichten Unterlagen. Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von Punkten. Es können maximal 1000 Punkte erreicht werden. Hierbei findet das folgende Bewertungsschema Anwendung:
Referenzprojekte: 60 % (max. 600 Punkte) Besonderheiten Sachsen-Anhalts: 20 % (max. 200 Punkte) Informationen zum Projektteam: 20 % (max. 200 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt unabhängig voneinander durch eine mindestens 2-köpfige Fachjury des Auftraggebers.
Es werden die zur Umsetzung des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012 (GVBl.LSA2012,536) notwendigen Anforderungen gestellt. Das betrifft insbesondere:
— § 10 Abs. 3 LVG LSA,
— § 12 LVG LSA,
— § 13 LVG LSA,
— § 15 LVG LSA,
— § 17 LVG LSA,
— § 18 LVG LSA.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.subreport-elvis.de/E13738975. Mündliche bzw. telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe erhalten Sie im Dokument HTP_2022_100_Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.