Baumaßnahmen der Bundeswehr/TrÜbPl Altmark, TrLg Planken/WE-Nr.: 04116/ BM-Nr.: 717 01 431 00; eVKE: 9468118055/Neubau 4 U-Gebäude Typ 150 - (U150-Planken-Los1-OPL-2022) Referenznummer der Bekanntmachung: U150-Planken-Los1-OPL-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blsa.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumaßnahmen der Bundeswehr/TrÜbPl Altmark, TrLg Planken/WE-Nr.: 04116/ BM-Nr.: 717 01 431 00; eVKE: 9468118055/Neubau 4 U-Gebäude Typ 150 - (U150-Planken-Los1-OPL-2022)
Objektplanung Gebäude gemäß HOAI §34 ab der Leistungsphase 3 zum Neubau von 4 dreigeschossigen Unterkunftsgebäuden zur Unterbringung von jeweils 150 Soldaten.
39638 Gardelegen, OT Letzlingen
Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement, Baubüro Stendal betreut die Baumaßnahme „TrÜbPl Altmark, TrLg Planken, WE-Nr.: 04116, Neubau Unterkunftsgebäude Typ 150/5-8 Planken, BM-Nr.: 717 00 630 00“.
Das Vorhaben umfasst den Neubau von 4 dreigeschossigen Unterkunftsgebäuden des Typs 150 ohne Kellergeschoss zur Unterbringung von jeweils 150 Soldaten. Dem AG liegt dazu bereits eine abgeschlossene Vorplanung vor.
Nun wird beabsichtigt dafür die Planungs- und Ingenieurleistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß HOAI §34 ab der LP 3 in einer ersten Stufe und optional die weiteren Leistungsphasen bis zur LPH 8 in weiteren Stufen zu vergeben.
Im Zuge der Kostenschätzung zur ES Bau wurde ein Budget von 20.289.000 Euro brutto festgesetzt. Der aktuelle Terminplan sieht eine Fertigstellung der Baumaßnahme in 08/2026 vor. Die EW Bau ist bis zum 31.05.2023 zu erstellen.
Interessierte Architektur- und Ingenieurbüros werden hiermit gebeten, bei Interesse an der Planungsleistung zur Objektplanung Gebäude sich um deren Ausführung zu bewerben.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen in weiteren Stufen bis zur LP 8.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de.
Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Zulassung mehrerer Hauptangebote: nein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumaßnahmen der Bundeswehr/TrÜbPl Altmark, TrLg Planken/WE-Nr.: 04116/ BM-Nr.: 717 01 431 00; eVKE: 9468118055/Neubau 4 U-Gebäude Typ 150 - (U150-Planken-Los1-OPL-2022)
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04207
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabe-Nr.: U150-Planken-Los1-OPL-2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.