Tourismusförderung für die Region Ostseefjord Schlei
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tourismusförderung für die Region Ostseefjord Schlei
Der Auftraggeber vergibt einen Auftrag für das Projekt “Tourismusförderung für die Region Ostseefjord Schlei“.
Der Schwerpunkt der Leistung besteht in der regionalen Tourismustörderung und der Umsetzung durch ein strategisches Destinationsmanagement einschließlich des Vertriebs touristischer Leistungen sowie der notwendigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Folgende Ziele werden mit dem Auftrag der regionalen Tourismusförderung verfolgt:
• Zeitgemäße Steigerung der Wertschöpfung durch den Tourismus in der Region
• Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen durch den Tourismus
• Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Region
• Verbesserung des Images der Region und Profilierung
• Ausbau des „Wir“-Gefühls bei Leistungsträgern, Bevölkerung und Politik
• Herausragende Service-Region in Schleswig-Holstein und Schaffung eines Bewusstseins für Service-Qualität
bei allen Anbietenden.
Plessenstrasse 7, 24837 Schleswig.
Gegenstand des Auftrages ist die regionale Tourismusförderung für die Region Ostseefjord Schlei. Der Dienstleister hat u.a. folgende Aufgaben zu erfüllen:
1) Konzepterstellung inkl. Analysen und Strategieentwicklung für die Bereiche aller Partner der Auftraggebergemeinschaft.
2) Management des regionalen Tourismusaufkommens durch Besucherlenkung und Unterstützung des Ansiedlungsmanagements in den Gemeinden.
3) Infrastrukturentwicklung in Zusammenarbeit mit Kommunen und privaten Investoren einschließlich Marketing der öffentlich-rechtlichen Infrastruktur sowie Qualitätssicherung.
4) Kreative und wettbewerbssichernde Entwicklung touristischer Angebote und Projekte im Sinne des TEK.
5) Marktforschung hinsichtlich Präferenzen der Gäste in der Region Ostseefjord Schlei.
6) Anspruchsgruppenmanagement durch Netzwerkpflege (nach innen gerichtet).
7) Imagesteigerung der Region mit Presse und Öffentlichkeitsarbeit und medialer Darstellung in kostenlos verfügbaren Gäste-Medien (nach außen gerichtet).
8) Organisation von kleinen ausgewählten Veranstaltungen von regionaler und identitätsstiftender Bedeutung.
9) Regelmäßige Gespräche mit kommunalen Entscheidungsträgern.
10) Zusammenarbeit und Austausch mit den benachbarten und landesweiten Tourismusorganisationen.
11) Mitarbeit in Förderprogrammen (AktivRegion, Interreg u. a.) und Einwerben tourismusbezogener Fördermittel.
12) Sicherstellung der grundsätzlichen Förderfähigkeit von Maßnahmen, insbesondere über die EFRE-Mittel gemäß den Landesvorgaben für Tourismusorganisationen, ggf. durch Mitgliedschaften bzw. Beteiligungen.
13) Lobbyarbeit für die Region (Kreis Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde, Land Schleswig-Holstein und Bundesrepublik Deutschland).
14) Erhöhung der Tourismusakzeptanz durch Lobbyarbeit und Einbindung der Bevölkerung.
15) Beratung und Unterstützung der Leistungsträger sowie Umsetzung von nachhaltigkeitsorientierten Qualitätszielen (Qualitätsoffensive).
16) Weiterentwicklung der LTO-Strukturen und Einbindung weiterer Akteure.
Einmalige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers von 5 Jahren bis zum 31.12.2032 (siehe II.2.7).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tourismusförderung für die Region Ostseefjord Schlei
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Die Stadt Schleswig vergibt den Auftrag über die regionale Tourismusförderung für die Auftraggebergemeinschaft (siehe Abschnitt I.1).
II. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch abgewickelt. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Eine kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de ist für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig. Nach der Registrierung muss sich der Bewerber mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
III. Alle Fragen zu dem Vergabeverfahren sind per Email ausschließlich an die in Abschnitt I.3 genannten Stelle über die Vergabeplattform GMSH (siehe Abschnitt I.3) über www.e-vergabe-sh.de, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
IV. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt.
V. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal GMSH (siehe Abschnitt I.3) unter https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/ einzureichen.
VI. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
VII. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
VIII. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
IX. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
X. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
Xl. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen
zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Die vorgenannten Grundsätze gelten nicht für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer.
XII. Hinweis: Der Auftraggeber ist gem. § 63 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) berechtigt, ein Vergabeverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Für den Fall der Aufhebung des Vergabeverfahrens tragen Auftraggeber und Bewerber die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.