Tourismusförderung für die Region Ostseefjord Schlei
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pwc.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Tourismusförderung für die Region Ostseefjord Schlei
Der Auftraggeber vergibt einen Auftrag für das Projekt “Tourismusförderung für die Region Ostseefjord Schlei“.
Der Schwerpunkt der Leistung besteht in der regionalen Tourismustörderung und der Umsetzung durch ein strategisches Destinationsmanagement einschließlich des Vertriebs touristischer Leistungen sowie der notwendigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Folgende Ziele werden mit dem Auftrag der regionalen Tourismusförderung verfolgt:
• Zeitgemäße Steigerung der Wertschöpfung durch den Tourismus in der Region
• Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen durch den Tourismus
• Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Region
• Verbesserung des Images der Region und Profilierung
• Ausbau des „Wir“-Gefühls bei Leistungsträgern, Bevölkerung und Politik
• Herausragende Service-Region in Schleswig-Holstein und Schaffung eines Bewusstseins für Service-Qualität
bei allen Anbietenden.
Plessenstrasse 7, 24837 Schleswig.
Gegenstand des Auftrages ist die regionale Tourismusförderung für die Region Ostseefjord Schlei. Der Dienstleister hat u.a. folgende Aufgaben zu erfüllen:
1) Konzepterstellung inkl. Analysen und Strategieentwicklung für die Bereiche aller Partner der Auftraggebergemeinschaft.
2) Management des regionalen Tourismusaufkommens durch Besucherlenkung und Unterstützung des Ansiedlungsmanagements in den Gemeinden.
3) Infrastrukturentwicklung in Zusammenarbeit mit Kommunen und privaten Investoren einschließlich Marketing der öffentlich-rechtlichen Infrastruktur sowie Qualitätssicherung.
4) Kreative und wettbewerbssichernde Entwicklung touristischer Angebote und Projekte im Sinne des TEK.
5) Marktforschung hinsichtlich Präferenzen der Gäste in der Region Ostseefjord Schlei.
6) Anspruchsgruppenmanagement durch Netzwerkpflege (nach innen gerichtet).
7) Imagesteigerung der Region mit Presse und Öffentlichkeitsarbeit und medialer Darstellung in kostenlos verfügbaren Gäste-Medien (nach außen gerichtet).
8) Organisation von kleinen ausgewählten Veranstaltungen von regionaler und identitätsstiftender Bedeutung.
9) Regelmäßige Gespräche mit kommunalen Entscheidungsträgern.
10) Zusammenarbeit und Austausch mit den benachbarten und landesweiten Tourismusorganisationen.
11) Mitarbeit in Förderprogrammen (AktivRegion, Interreg u. a.) und Einwerben tourismusbezogener Fördermittel.
12) Sicherstellung der grundsätzlichen Förderfähigkeit von Maßnahmen, insbesondere über die EFRE-Mittel gemäß den Landesvorgaben für Tourismusorganisationen, ggf. durch Mitgliedschaften bzw. Beteiligungen.
13) Lobbyarbeit für die Region (Kreis Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde, Land Schleswig-Holstein und Bundesrepublik Deutschland).
14) Erhöhung der Tourismusakzeptanz durch Lobbyarbeit und Einbindung der Bevölkerung.
15) Beratung und Unterstützung der Leistungsträger sowie Umsetzung von nachhaltigkeitsorientierten Qualitätszielen (Qualitätsoffensive).
16) Weiterentwicklung der LTO-Strukturen und Einbindung weiterer Akteure.
Einmalige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers von 5 Jahren bis zum 31.12.2032.
Die Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3 dienen der Auswahl der Bewerber am Verhandlungsverfahren (Auswahlkriterien). Die Kriterien der Ziffern III.1.1 und III.1.2 sind sog. K.O.-Kriterien (Muss-Kriterien), bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Die Kriterien der Ziffer III.1.3 sind sog. Soll-Kriterien, die einer Bewertung zugänglich sind. Die Soll-Kriterien werden unterschiedlich gewichtet (siehe Ziffer III.1.3). Für jedes Kriterium werden
0-10 Punkte vergeben. Die Einzelheiten der Bewertung sind in einem Bewertungsbogen dokumentiert. Der Bewertungsbogen kann über die Vergabeplattform GMSH (siehe Abschnitt I.3) über www.e-vergabe-sh.de abgerufen werden. Die drei erstplatzierten Bewerber werden zu den Vertragsverhandlungen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktgleichheit gemäß dem Bewertungsbogen nach dem Losverfahren zu entscheiden.
Einmalige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers von 5 Jahren bis zum 31.12.2032 (siehe II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 6 Monate (nicht beglaubigte Kopie ist ausreichend),
- Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bzw. ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammen gearbeitet werden soll,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 f. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 2.000.000 Euro und sonstige Schäden in Höhe von 2.000.000 Euro,
- Eigenerklärung des Bewerbers über seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei
Geschäftsjahren (nur bezogen auf die Niederlassung, die die Dienstleistung erbringen wird).
Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über einen entsprechenden
Versicherungsschutz, ist es ausreichend, wenn er alternativ bestätigt, den Versicherungsschutz im Auftragsfall
entsprechend abzuschließen bzw. aufzustocken.
1. Kurze Selbstdarstellung des Unternehmens (Unternehmensbeschreibung) mit Angabe der Mitarbeiterzahl und der vorhandenen Spezialisierungen/ Tätigkeitsschwerpunkte der vergangenen fünf Jahre [Gewichtung: 10%].
2. Darstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Projektablauf unter Berücksichtigung der Termin- und Kostentreue vergleichbarer Projekte sowie des Risikomanagements [Gewichtung: 10 %].
3. Erfahrungsnachweis in Form einer Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten
vergleichbaren Leistungen:
a) im Bereich der regionalen Tourismusförderung [Gewichtung: 10 %]‚
b) im Bereich des touristischen Marketings (Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung von Print
Produkten etc.) [Gewichtung: 10 %]‚
c) im Bereich Zusammenarbeit mit Kommunen und anderen öffentlichen Auftraggebern i.S.v. § 98 GWB [Gewichtung: 10 %],
d) im Bereich Zusammenarbeit mit Anbietern aus Tourismuswirtschaft, Kultur und Einzelhandel unter der Angabe einer Referenz- / Kontaktperson mit Telefonnummer [Gewichtung: 10 %]‚
e) im Bereich Zusammenarbeit mit bestehenden Touristinformationen unter Angabe einer Referenz- /Kontaktperson mit Telefonnummer [Gewichtung: 10 %],
f) im Destinationsmanagement (Destination = mindestens 1 Mio. Übernachtungen), besonders hinsichtlich
positiver Bewertung des Zusammenhalts, der Stimmung und der Zusammenarbeit in einer Region [Gewichtung:10 %],
g) sehr gute regionale und lokale Kenntnisse der Region Schlei-Ostsee (natürliches und abgeleitetes Angebot)
[Gewichtung: 10 %].
Bei jeder Referenz jeweils Angaben zu Auftraggebern, Auftragsgegenständen, Laufzeit, Auftragsvolumen.
4. Benennung der vorgesehenen Projektverantwortlichen (Projektleiter) sowie der Projektbearbeiter mit Qualifikation und persönlichem Erfahrungsnachweis, insbesondere Nachweis von Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen [Gewichtung: 10 %].
Bei Angebotsabgabe (noch nicht zwingend im Teilnahmeantrag erforderlich) hat der Bewerber! Bewerbergemeinschaft sowie ggf. einzusetzende Nachunternehmen jeweils eine unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 - VGSH (GVOBI. Schl.-H. v. 28.02.2019, S. 40) einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Die Stadt Schleswig vergibt den Auftrag über die regionale Tourismusförderung für die Auftraggebergemeinschaft (siehe Abschnitt I.1).
II. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch abgewickelt. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Eine kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de ist für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig. Nach der Registrierung muss sich der Bewerber mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
III. Alle Fragen zu dem Vergabeverfahren sind per Email ausschließlich an die in Abschnitt I.3 genannten Stelle über die Vergabeplattform GMSH (siehe Abschnitt I.3) über www.e-vergabe-sh.de, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
IV. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt.
V. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal GMSH (siehe Abschnitt I.3) unter https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/ einzureichen.
VI. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
VII. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
VIII. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
IX. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
X. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
Xl. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen
zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Die vorgenannten Grundsätze gelten nicht für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer.
XII. Hinweis: Der Auftraggeber ist gem. § 63 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) berechtigt, ein Vergabeverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Für den Fall der Aufhebung des Vergabeverfahrens tragen Auftraggeber und Bewerber die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.