Kiel-Holtenau Ost - Mobilitäts- und Verkehrskonzept-Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 395-803-Mobilitätskonzept-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kiel-Holtenau Ost - Mobilitäts- und Verkehrskonzept-Bekanntmachung
Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und Qualitätshandbuches soll für das Sanierungsgebiet "Holtenau Ost" der Landeshauptstadt Kiel das Mobilitäts- und Verkehrskonzept erstellt werden.
Die Aufschreibung ist geteilt in zwei Lose:
Los 1 Erschließungs- und Mobilitätskonzept
Los 2 Expertise zur Organisation (Bau, Betrieb und Finanzierung) des privaten, ruhenden Verkehrs
Zwischen diesen beiden Lose gibt es zahlreiche Verknüpfungen und Wechselwirkungen, daher ist eine enge Abstimmung zwischen den beiden Losen zwingend erforderlich.
Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Erschließungs- und Mobilitätskonzept
Das Los 1 teilt sich in die Leistungsbausteine Bestandsaufnahme, Konzeption, Qualitätshandbuch und die Abstimmung mit AG.
Die Bestandsaufnahme soll alle vorhandenen Datenbestände, Gutachten und Teilkonzepte analysieren und zusammenführen, die für die Mobilität in Holtenau Ost relevant sind. Zur Ergänzung der Datenbasis sind weitere Verkehrszählungen vorgesehen. Das Ergebnis vom der Bestandsaufnahme ist eine Darstellung der Stärken und Schwächen (SWOT-Analyse) des bestehenden bzw. geplanten Verkehrssystems. Daraus werden die Handlungsfelder für die weitere Konzeptentwicklung abgeleitet.
Die Konzeption in Teilkonzepten für die verschiedenen Verkehrsträger bzw. Mobilitätsangebote. Diese werden anschließend in einem übergreifenden Funktionskonzept zusammengeführt.
Die Zusammenstellung des Qualitätshandbuchs erfolgt mit der Fortschreibung des IEK in einem Gesamtprozess. Für den Themenbereich Mobilität und Verkehr sind in Abstimmung mit dem*der Auftragnehmer*in für das IEK/Qualitätshandbuch und der AG aus dem Erschließungs- und Mobilitätskonzept heraus Beiträge für das Qualitätshandbuch zu entwickeln. Es sind Texte, Graphiken, Fotos und Abbildungen so vorzubereiten, dass sie in das Qualitätshandbuch überführt werden können.
Aufgrund des fortlaufenden Planungsprozesses ist eine intensive Abstimmung, Dokumentation und Rückkopplung elementar.
Expertise zur Organisation (Bau, Betrieb und Finanzierung) des privaten, ruhenden Verkehrs
Das Los 2 teilt sich in die Leistungsbausteine "Optionen und Handlungsspielräume für den Bau und Betrieb", Betriebskonzept und Abstimmung mit AG.
Die vorliegende räumliche Vision für Holtenau Ost sieht vor dem Hintergrund der Zielstellung eines autoarmen Quartiers die Organisation des ruhenden Verkehrs (privat und gewerblich) in oberirdischen Sammelgaragen als Mobility Hubs vor. Wesentliche Grundlagen hierfür werden in Los 1 Erschließungs- und Mobilitätskonzept erarbeitet. Es wird eine intensive Abstimmung mit den Erstellern dieses Konzeptes erwartet. Sollten einzelne Parameter aus diesem Konzept noch nicht vorliegen, müssen durch den*die AN geeignete Annahmen getroffen werden. Es wird erwartet, dass Optionen und Handlungsspielräume für die Errichtung und den Betrieb von Quartiersgaragen und Mobility-Hubs erarbeitet und bewertet werden.
In Los 2 sollen Möglichkeiten untersucht und bewertet werden, wie die Verpflichtungen, die aus dem Bau der Quartiersgaragen bzw. Mobility-Hubs resultieren, in den Planwerken, Verträgen und ggf. weiteren Vereinbarungen mit den zukünftigen Bauherrn verankert werden können.
Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen zunächst Ziele für den Lösungsansatz für Holtenau Ost festgelegt werden. Die Konzeption für den ruhenden Verkehr (Los 1) bildet hierfür eine wesentliche Grundlage. Der*die AN erarbeitet zwei mögliche Varianten für das Betriebskonzept und legt diese dem AG zur Abstimmung vor. Die bevorzugte Variante wird von der*die AN zu einer Beschlussvorlage weiterentwickelt. Aus der Bewertung der beiden Varianten wird die endgütige Handlungsempfehlung für das Betriebskonzept für die Quartiersgaragen und die Mobility Hubs Holtenau Ost entwickelt.
Diese Empfehlung soll allen Beteiligten rechtssichere Instrumente für den weiteren Planungsprozess an die Hand geben. Insbesondere die Verankerung der Vorgaben und Vereinbarungen in die Planwerke (z.B. Bebauungsplan), die Ausschreibungsunterlagen der Grundstücke und die Verträge zwischen den Akteuren (Stadt, Bauherrn der Quartiersgaragen sowie der Wohn- und Gewerbeobjekte) sind auf ihre juristische Machbarkeit hin zu überprüfen.
Das Ergebnis wird im finalen Gutachten dokumentiert.
Aufgrund des fortlaufenden Planungsprozesses ist eine intensive Abstimmung, Dokumentation und Rückkopplung elementar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erschließungs- und Mobilitätskonzept
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Expertise zur Organisation (Bau, Betrieb und Finanzierung) des privaten, ruhenden Verkehrs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9364CT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der*die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem*der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem*der Auftraggeber*in gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem*der Auftraggeber*in gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.