Kiel-Holtenau Ost - Mobilitäts- und Verkehrskonzept-TNW Referenznummer der Bekanntmachung: 395-803-Mobilitätskonzept-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kiel-Holtenau Ost - Mobilitäts- und Verkehrskonzept-TNW
Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und Qualitätshandbuches soll für das Sanierungsgebiet "Holtenau Ost" der Landeshauptstadt Kiel das Mobilitäts- und Verkehrskonzept erstellt werden.
Die Aufschreibung ist geteilt in zwei Lose:
Los 1 Erschließungs- und Mobilitätskonzept
Los 2 Expertise zur Organisation (Bau, Betrieb und Finanzierung) des privaten, ruhenden Verkehrs
Zwischen diesen beiden Lose gibt es zahlreiche Verknüpfungen und Wechselwirkungen, daher ist eine enge Abstimmung zwischen den beiden Losen zwingend erforderlich.
Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Sollte durch einen gewährten Koppelungsnachlass ein Bieter für beide Lose, jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhält der Bieter den Zuschlag für beide Lose.
Erschließungs- und Mobilitätskonzept
Das Los 1 teilt sich in die Leistungsbausteine Bestandsaufnahme, Konzeption, Qualitätshandbuch und die Abstimmung mit AG.
Die Bestandsaufnahme soll alle vorhandenen Datenbestände, Gutachten und Teilkonzepte analysieren und zusammenführen, die für die Mobilität in Holtenau Ost relevant sind. Zur Ergänzung der Datenbasis sind weitere Verkehrszählungen vorgesehen. Das Ergebnis vom der Bestandsaufnahme ist eine Darstellung der Stärken und Schwächen (SWOT-Analyse) des bestehenden bzw. geplanten Verkehrssystems. Daraus werden die Handlungsfelder für die weitere Konzeptentwicklung abgeleitet.
Die Konzeption in Teilkonzepten für die verschiedenen Verkehrsträger bzw. Mobilitätsangebote. Diese werden anschließend in einem übergreifenden Funktionskonzept zusammengeführt.
Die Zusammenstellung des Qualitätshandbuchs erfolgt mit der Fortschreibung des IEK in einem Gesamtprozess. Für den Themenbereich Mobilität und Verkehr sind in Abstimmung mit dem*der Auftragnehmer*in für das IEK/Qualitätshandbuch und der AG aus dem Erschließungs- und Mobilitätskonzept heraus Beiträge für das Qualitätshandbuch zu entwickeln. Es sind Texte, Graphiken, Fotos und Abbildungen so vorzubereiten, dass sie in das Qualitätshandbuch überführt werden können.
Aufgrund des fortlaufenden Planungsprozesses ist eine intensive Abstimmung, Dokumentation und Rückkopplung elementar.
In Abstimmung mit dem AG ist eine Verlängerung möglich.
Sofern mehr als fünf Bewerbende/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien / Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbenden/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerbenden/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerbenden/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit, behält sich die Vergabestelle vor, die Auswahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbenden mit gleicher Punktzahl durch Los zu treffen.
Teilnahmebegrenzungskriterium 1: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Maximal 9 Punkte
Bewertet wird der Umsatz durch Mobilitäts- und Verkehrskonzepte. Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bewertungsmatrix für das Kriterium 1
9 Punkte > 300.000 Euro
6 Punkte > 200.000 - 300.000 Euro
3 Punkte >100.000 - 200.000 Euro
0 Punkte <= 100.000 Euro
Teilnahmebegrenzungskriterium 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Maximal 9 Punkte
Anzahl von Personen mit einschlägigem Universitäts-bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing. bzw. Bachelor oder Master of Arts oder Science: Architektur, Bauingenieurswesen, Stadtplanung, Stadtentwicklung Geographie oder vergleichbar) sowie technische Mitarbeiter*innen (z. B. technische Zeichner*innen und sonstige Mitarbeiter*innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen) unabhängig von ihrer Büro- und Firmenzugehörigkeit - alle zusammen nachfolgend bezeichnet als "Mitarbeiter*in".
Bewertungsmatrix für das Kriterium 2
9 Punkte ab 3 Mitarbeiter*innen
6 Punkte 3 Mitarbeiter*innen
3 Punkte 2 Mitarbeiter *innen
0 Punkte <2 Mitarbeiter*innen
Teilnahmebegrenzungskriterium 3: Berufliche Erfahrung des Projektleiters
Maximal 9 Punkte
Bewertet wird die berufliche Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, dargestellt in einer tabellarischen Auflistung der beruflichen Tätigkeit in Jahren.
Bewertungsmatrix für das Kriterium 3
0 Punkte Berufserfahrung < 4 Jahre
3 Punkte Berufserfahrung >= 4 Jahre
6 Punkte Berufserfahrung > 7 Jahre
9 Punkte Berufserfahrung > 10 Jahre
Teilnahmebegrenzungskriterium 4: Referenzen
Maximal 9 Punkte
Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen für Mobilitäts- und Verkehrskonzepte
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten fünf Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Bewertungsmatrix für das Kriterium 4
9 Punkte >3 Referenzen
6 Punkte 3 Referenzen
3 Punkt 2 Referenzen
Expertise zur Organisation (Bau, Betrieb und Finanzierung) des privaten, ruhenden Verkehrs
Das Los 2 teilt sich in die Leistungsbausteine "Optionen und Handlungsspielräume für den Bau und Betrieb", Betriebskonzept und Abstimmung mit AG.
Die vorliegende räumliche Vision für Holtenau Ost sieht vor dem Hintergrund der Zielstellung eines autoarmen Quartiers die Organisation des ruhenden Verkehrs (privat und gewerblich) in oberirdischen Sammelgaragen als Mobility Hubs vor. Wesentliche Grundlagen hierfür werden in Los 1 Erschließungs- und Mobilitätskonzept erarbeitet. Es wird eine intensive Abstimmung mit den Erstellern dieses Konzeptes erwartet. Sollten einzelne Parameter aus diesem Konzept noch nicht vorliegen, müssen durch den*die AN geeignete Annahmen getroffen werden. Es wird erwartet, dass Optionen und Handlungsspielräume für die Errichtung und den Betrieb von Quartiersgaragen und Mobility-Hubs erarbeitet und bewertet werden.
In Los 2 sollen Möglichkeiten untersucht und bewertet werden, wie die Verpflichtungen, die aus dem Bau der Quartiersgaragen bzw. Mobility-Hubs resultieren, in den Planwerken, Verträgen und ggf. weiteren Vereinbarungen mit den zukünftigen Bauherrn verankert werden können.
Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen zunächst Ziele für den Lösungsansatz für Holtenau Ost festgelegt werden. Die Konzeption für den ruhenden Verkehr (Los 1) bildet hierfür eine wesentliche Grundlage. Der*die AN erarbeitet zwei mögliche Varianten für das Betriebskonzept und legt diese dem AG zur Abstimmung vor. Die bevorzugte Variante wird von der*die AN zu einer Beschlussvorlage weiterentwickelt. Aus der Bewertung der beiden Varianten wird die endgütige Handlungsempfehlung für das Betriebskonzept für die Quartiersgaragen und die Mobility Hubs Holtenau Ost entwickelt.
Diese Empfehlung soll allen Beteiligten rechtssichere Instrumente für den weiteren Planungsprozess an die Hand geben. Insbesondere die Verankerung der Vorgaben und Vereinbarungen in die Planwerke (z.B. Bebauungsplan), die Ausschreibungsunterlagen der Grundstücke und die Verträge zwischen den Akteuren (Stadt, Bauherrn der Quartiersgaragen sowie der Wohn- und Gewerbeobjekte) sind auf ihre juristische Machbarkeit hin zu überprüfen.
Das Ergebnis wird im finalen Gutachten dokumentiert.
Aufgrund des fortlaufenden Planungsprozesses ist eine intensive Abstimmung, Dokumentation und Rückkopplung elementar.
In Abstimmung mit dem AG ist eine Verlängerung möglich.
Sofern mehr als fünf Bewerbende/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien / Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbenden/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerbenden/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerbenden/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit, behält sich die Vergabestelle vor, die Auswahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbenden mit gleicher Punktzahl durch Los zu treffen.
Teilnahmebegrenzungskriterium 1: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Maximal 9 Punkte
Bewertet wird der Umsatz durch Mobilitäts- und Verkehrskonzepte. Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bewertungsmatrix für das Kriterium 1
9 Punkte > 300.000 Euro
6 Punkte > 200.000 - 300.000 Euro
3 Punkte >100.000 - 200.000 Euro
0 Punkte <= 100.000 Euro
Teilnahmebegrenzungskriterium 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Maximal 9 Punkte
Anzahl von Personen mit einschlägigem Universitäts-bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing. bzw. Bachelor oder Master of Arts oder Science: Architektur, Bauingenieurswesen, Stadtplanung, Stadtentwicklung Geographie oder vergleichbar) sowie technische Mitarbeiter*innen (z. B. technische Zeichner*innen und sonstige Mitarbeiter*innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen) unabhängig von ihrer Büro- und Firmenzugehörigkeit - alle zusammen nachfolgend bezeichnet als "Mitarbeiter*in".
Bewertungsmatrix für das Kriterium 2
9 Punkte ab 3 Mitarbeiter*innen
6 Punkte 3 Mitarbeiter*innen
3 Punkte 2 Mitarbeiter *innen
0 Punkte <2 Mitarbeiter*innen
Teilnahmebegrenzungskriterium 3: Berufliche Erfahrung des Projektleiters
Maximal 9 Punkte
Bewertet wird die berufliche Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, dargestellt in einer tabellarischen Auflistung der beruflichen Tätigkeit in Jahren.
Bewertungsmatrix für das Kriterium 3
0 Punkte Berufserfahrung < 4 Jahre
3 Punkte Berufserfahrung >= 4 Jahre
6 Punkte Berufserfahrung > 7 Jahre
9 Punkte Berufserfahrung > 10 Jahre
Teilnahmebegrenzungskriterium 4: Referenzen
Maximal 9 Punkte
Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen für Mobilitäts- und Verkehrskonzepte
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten fünf Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Bewertungsmatrix für das Kriterium 4
9 Punkte >3 Referenzen
6 Punkte 3 Referenzen
3 Punkt 2 Referenzen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für ausländische Bewerbende/Bewerbergemeinschaften gilt: Sie müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
- Für Bewerbergemeinschaften: Von sämtlichen Mitgliedern in Textform gekennzeichnete Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft. Das als Vertreter*in bevollmächtigte Büro ist mit der Bewerbung zu benennen. Die gesamtschuldnerische Haftung ist zu erklären (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 2 und Anhang 1.4);
- Im Fall der Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV): Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.7);
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 (1) bis (4) und 124 (1)f. GWB Eignungsleihe (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.7);
- Eigenerklärung gemäß § 73 Abs. 3 VgV (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.1);
-Eigenerklärung zur Einhaltung Russland-Sanktionen
1) Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 5).
2) Angaben zum gemittelten Umsatz entsprechend durch Mobilitäts- und Verkehrskonzepte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 6).
Zu 1) Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 1,5 Mio. für Personenschäden und 0,3 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis des bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
1) Erklärung zu der Anzahl der fachlichen Mitarbeiter*innen mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 6). Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
2) Erklärung zu den Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing / Bachelor/Master of Arts oder Science Architektur/Bauingenieurswesen, Stadtplanung, Geographie oder vergleichbar) sowie technische Mitarbeiter*innen (z. B. technische Zeichner*innen und sonstige Mitarbeiter*innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen). (vgl. Teilnahmeantragsformular).
3) Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung. (vgl. Teilnahmeantragsformular).
4) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen der letzten fünf Jahre im Rahmen von Mobilitäts- und Verkehrskonzepten
Zu 1) Mindestens 1 fachliche*r Mitarbeiter*in mit einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren.
Zu 3) Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass die Bewerbenden/Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt:
Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch die Bewerbenden/Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal der Bewerbenden/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Diese Mindestreferenzanforderungen können durch dieselbe Referenz oder durch mehrere Referenzen erbracht werden. Es ist daher eine Referenz ausreichend, um alle Mindestanforderungen an geforderte Referenzen zu erfüllen.
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93RVCV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der*die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem*der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem*der Auftraggeber*in gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem*der Auftraggeber*in gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.