Fahrradleasingrahmenvertrag Kreisverwaltung Dithmarschen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 22-123110-001
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dithmarschen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E34895186
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasingrahmenvertrag Kreisverwaltung Dithmarschen
Leistungsgegenstand ist das Angebot einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden des Kreises Dithmarschen nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing).
Kreis Dithmarschen
Der Kreis Dithmarschen (KD) beabsichtigt, seinen Tarifbeschäftigten sowie den Beamtinnen und Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner vier Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren. Der Rahmenvertrag endet automatisch, wenn der Höchstwert bereits vor Ablauf der vorgesehenen Laufzeit erreicht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Fahrradleasing Kreisverwaltung Dithmarschen
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 481970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dithmarschen.de
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen nur erhältlich in elektronischer Form. Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Angebote können abgegeben werden: Elektronisch in Textform. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nur über das unter I.3) genannte Vergabeinformationssystem einzureichen.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern gemäß § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland