Fahrradleasingrahmenvertrag Kreisverwaltung Dithmarschen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dithmarschen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E34895186
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E34895186
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E34895186
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrradleasingrahmenvertrag Kreisverwaltung Dithmarschen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66114000 Finanzierungs-Leasing
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand ist das Angebot einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden des Kreises Dithmarschen nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34430000 Fahrräder
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Hauptort der Ausführung:

Kreis Dithmarschen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Kreis Dithmarschen (KD) beabsichtigt, seinen Tarifbeschäftigten sowie den Beamtinnen und Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).

Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Anzahl von Fahrrädern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität Konzept / Gewichtung: 70 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten. Abrufe können bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Die Leasingdauer von 36 Monaten je Einzelleasingvertrag bleibt hiervon unberührt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner vier Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren. Der Rahmenvertrag endet automatisch, wenn der Höchstwert bereits vor Ablauf der vorgesehenen Laufzeit erreicht wird.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Akzeptiert wird die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD) oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch ein Präqualifizierungs-Zertifikat oder Angabe der Präqualifizierungs-Nummer.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eigenerklärung zur Tariftreue und Zahlung des Vergabemindestlohns (FB 251).

- Nachweis über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs.1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KGW).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Anlagen/Angaben/Eigenerklärungen sind vorzulegen:

1. Liste mit leasingfähigem befestigtem Zubehör sowie individueller Komponenten (vgl. Ziffer 2.2.1 der Leistungsbeschreibung) 2. Testzugang/Link zum Online-Portal (vgl. Ziffer 2.2.3) 3. Eigenerklärung zu Referenzen - erwartet werden mindestens zwei Referenzen mit Daten aus Erfahrungen bezüglich Leasingnehmern mit mindestens 500 Beschäftigten. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: Leasingnehmer, inhaltliche Beschreibung und technisch Umsetzung, Zeitraum, Anzahl der Nutzer und Auskunftsperson des Leasingnehmers (vgl. Ziffer 2.2.4) 4. Aussagekräftiges Konzept (vgl. Ziffer 3)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/04/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/04/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Nur mit der Submission beauftragte Personen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Vergabeunterlagen nur erhältlich in elektronischer Form. Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).

Angebote können abgegeben werden: Elektronisch in Textform. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nur über das unter I.3) genannte Vergabeinformationssystem einzureichen.

Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern gemäß § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/03/2022

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