Fahrradleasingrahmenvertrag Kreisverwaltung Dithmarschen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dithmarschen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E34895186
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasingrahmenvertrag Kreisverwaltung Dithmarschen
Leistungsgegenstand ist das Angebot einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden des Kreises Dithmarschen nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing).
Kreis Dithmarschen
Der Kreis Dithmarschen (KD) beabsichtigt, seinen Tarifbeschäftigten sowie den Beamtinnen und Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Anzahl von Fahrrädern.
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten. Abrufe können bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Die Leasingdauer von 36 Monaten je Einzelleasingvertrag bleibt hiervon unberührt.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner vier Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren. Der Rahmenvertrag endet automatisch, wenn der Höchstwert bereits vor Ablauf der vorgesehenen Laufzeit erreicht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Akzeptiert wird die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD) oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch ein Präqualifizierungs-Zertifikat oder Angabe der Präqualifizierungs-Nummer.
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Zahlung des Vergabemindestlohns (FB 251).
- Nachweis über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs.1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KGW).
Folgende Anlagen/Angaben/Eigenerklärungen sind vorzulegen:
1. Liste mit leasingfähigem befestigtem Zubehör sowie individueller Komponenten (vgl. Ziffer 2.2.1 der Leistungsbeschreibung) 2. Testzugang/Link zum Online-Portal (vgl. Ziffer 2.2.3) 3. Eigenerklärung zu Referenzen - erwartet werden mindestens zwei Referenzen mit Daten aus Erfahrungen bezüglich Leasingnehmern mit mindestens 500 Beschäftigten. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: Leasingnehmer, inhaltliche Beschreibung und technisch Umsetzung, Zeitraum, Anzahl der Nutzer und Auskunftsperson des Leasingnehmers (vgl. Ziffer 2.2.4) 4. Aussagekräftiges Konzept (vgl. Ziffer 3)
Abschnitt IV: Verfahren
Nur mit der Submission beauftragte Personen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen nur erhältlich in elektronischer Form. Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Angebote können abgegeben werden: Elektronisch in Textform. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nur über das unter I.3) genannte Vergabeinformationssystem einzureichen.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern gemäß § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland