Deutschland – Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung – Verlängerung der Linie RB 33 Tangermünde-Stendal nach Wittenberge im bestehenden Verkehrsvertrag "Elbe-Altmark II" (ELA II)

767663-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung – Verlängerung der Linie RB 33 Tangermünde-Stendal nach Wittenberge im bestehenden Verkehrsvertrag "Elbe-Altmark II" (ELA II)
OJ S 215/2026 05/11/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
E-Mail: vergabe@nasa.de
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Verlängerung der Linie RB 33 Tangermünde-Stendal nach Wittenberge im bestehenden Verkehrsvertrag "Elbe-Altmark II" (ELA II)
Beschreibung: Die Auftraggeber und die HANS GmbH sind Vertragspartner des am 31.03.2021 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens geschlossenen Verkehrsvertrages "Elbe-Altmark" (ELA II) auf den Strecken Tangermünde-Stendal und Rathenow-Stendal im Netz Elbe-Altmark II (TED: 220635-2021). Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von Dezember 2022 bis Dezember 2028. Aufgrund der Baumaßnahmen zur abschnittsweisen Elektrifizierung der „Stammstrecke“ Stendal – Rathenow fällt die Linie RB 34 seit dem 01.06.2025 aus und verkehrt im Schienenersatzverkehr (SEV). Die Ausfallzeit war ursprünglich bis Fahrplanwechsel im Dezember 2026 geplant. Für den Betreiber der Linie entfallen hierdurch wesentliche Leistungen seines mit den Auftraggebern geschlossenen Verkehrsvertrages, die er in Form von Ersatzverkehr erbringen muss. Die vollständige Elektrifizierung der „Lehrter Stammbahn“ zwischen Stendal und Rathenow wird voraussichtlich bis zum Fahrplanjahr 2027 abgeschlossen sein, so dass die für diesen Fall im Verkehrsvertrag "Netz Nord-Süd" (NOS) vorgesehene stündliche Verlängerung der Linie RE 4 von Rathenow bis Stendal mit Bedienung der Zwischenhalte umgesetzt werden muss. Die Linie RB 34 ist hierdurch faktisch überflüssig und entfällt somit bis zum Ende des Verkehrsvertrages ELA II im Dezember 2028. Um der Bevölkerung ein anderes attraktives Nahverkehrsangebot zu ermöglichen und den Entfall der RB 34 zu kompensieren, soll die Linie RB 33 durch ein zusätzliches Fahrtenprogramm attraktiver gestaltet werden. Die RB 33 Tangermünde – Stendal wird hierbei in der Hauptverkehrszeit über Stendal Hbf hinaus bis nach Stendal Hochschule bzw. teilweise bis Osterburg verlängert. Zusätzlich verkehrt die RB 33 am Wochenende zweistündlich zwischen Stendal und Wittenberge.
Kennung des Verfahrens: 55bd577d-2401-40a7-91f5-7ec8bd4f0e1d
Interne Kennung: 03/2026
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Tangermünde
Postleitzahl: 39590
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stendal
Postleitzahl: 39576
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Osterburg
Postleitzahl: 39606
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wittenberge
Postleitzahl: 19322
Land, Gliederung (NUTS): Prignitz (DE40F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Angabe unter der Ziffer 6.1.2 "Wert der Ausschreibung" ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske eine Angabe verpflichtend verlangt. Bei dem angegebenen Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung. Die genannte Angabe ist auch keine Pflichtangabe nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verlängerung der Linie RB 33 "Tangermünde-Stendal" nach Wittenberge im bestehenden Verkehrsvertrag "Elbe-Altmark II" (ELA II)
Beschreibung: Die Auftraggeber und die HANS GmbH sind Vertragspartner des am 31.03.2021 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens geschlossenen Verkehrsvertrages ELA II auf den Strecken Tangermünde-Stendal und Rathenow-Stendal im Netz Elbe-Altmark II (TED: 220635-2021). Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von Dezember 2022 bis Dezember 2028. Aufgrund der Baumaßnahmen zur abschnittsweisen Elektrifizierung der „Stammstrecke“ Stendal – Rathenow fällt die Linie RB 34 seit dem 01.06.2025 aus und verkehrt im Schienenersatzverkehr (SEV). Die Ausfallzeit war ursprünglich bis Fahrplanwechsel im Dezember 2026 geplant. Für den Betreiber der Linie entfallen hierdurch wesentliche Leistungen seines mit den Auftraggebern geschlossenen Verkehrsvertrages, die er in Form von Ersatzverkehr erbringen muss. Die vollständige Elektrifizierung der „Lehrter Stammbahn“ zwischen Stendal und Rathenow wird voraussichtlich bis zum Fahrplanjahr 2027 abgeschlossen sein, so dass die für diesen Fall im Verkehrsvertrag "Netz Nord-Süd (NOS)" vorgesehene stündliche Verlängerung der Linie RE 4 von Rathenow bis Stendal mit Bedienung der Zwischenhalte umgesetzt werden muss. Die Linie RB 34 ist hierdurch faktisch überflüssig und entfällt somit bis zum Ende des Verkehrsvertrages ELA II im Dezember 2028. Um der Bevölkerung ein anderes attraktives Nahverkehrsangebot zu ermöglichen und den Entfall der RB 34 zu kompensieren, soll die Linie RB 33 durch ein zusätzliches Fahrtenprogramm attraktiver gestaltet werden. Die RB 33 Tangermünde – Stendal wird hierbei in der Hauptverkehrszeit über Stendal Hbf hinaus bis nach Stendal Hochschule bzw. teilweise bis Osterburg verlängert. Zusätzlich verkehrt die RB 33 am Wochenende zweistündlich zwischen Stendal und Wittenberge.
Interne Kennung: 03/2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Osterburg
Postleitzahl: 39606
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wittenberge
Postleitzahl: 19322
Land, Gliederung (NUTS): Prignitz (DE40F)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt die Regelung des § 135 Abs. 2 GWB. Dieser lautet wie folgt: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hanseatische Eisenbahn GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 03/2026
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses: 31/03/2026

7. Änderung

7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 220635-2021
Identifikator des geänderten Vertrags: Vertrag-01
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Die nachträgliche Auftragsänderung in Form der Verlängerung der Linie RB 33 von Stendal nach Wittenberge ist gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig.Gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die verfrühte Baumaßnahme und deren Abschluss auf der „Stammstrecke“ Stendal – Rathenow in Kombination mit einer damit einhergehenden, verfrühten Anwendung einer verkehrsvertraglichen Regelung im NOS-Verkehrsnetz, nämlich der Durchbindung der RE 4 über die dann elektrifizierte Stammstrecke bis nach Stendal gemäß Leistungsbeschreibung, Anlage B01 des Verkehrsvertrags NOS, stellt einen neuen Umstand dar. Aufgrund des externen Faktors in Form von Baumaßnahmen im Rahmen der Elektrifizierung der Strecke Stendal – Rathenow, kann die Linie RB 34 seit dem 01.06.2025 nicht mehr verkehren. Dieser externe Faktor, mit dem so erst zum Fahrplanjahr 2031 gerechnet werden konnte, führt dazu, dass eine im NOS-Verkehrsvertrag verankerte Regelung bereits zur Anwendung kommt, die eine Durchbindung der RE 4 über die dann elektrifizierte Stammstrecke eigentlich erst für das Fahrplanjahr 2031 vorsieht. Die RB 34 wird so faktisch bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 überflüssig. Die Änderung des Auftrags ist erforderlich. Der ersatzlose Entfall der Linie RB 34 würde eine Abbestellung mit einer Leistungsveränderung von mehr als 60 % gegenüber dem der Kalkulation zu Grunde liegenden ausgeschriebenen Fahrplan bedeuten. Um der Bevölkerung ein anderes attraktives Nahverkehrsangebot zu ermöglichen und den Entfall der RB 34 zu kompensieren, soll die Linie RB 33 durch ein zusätzliches Fahrtenprogramm attraktiver gestaltet werden. Die RB 33 Tangermünde – Stendal wird hierbei in der Hauptverkehrszeit über Stendal Hbf hinaus bis nach Stendal Hochschule bzw. teilweise bis Osterburg verlängert. Zusätzlich verkehrt die RB 33 am Wochenende zweistündlich zwischen Stendal und Wittenberge. Die verfrühte Baumaßnahme als Ursache der Erforderlichkeit der Änderung des Auftrags ist für die Auftraggeber nicht vorhersehbar gewesen. Die externe Baumaßnahme zur Elektrifizierung auf der einschlägigen Strecke war zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens im Jahre 2021 für die Auftraggeber zwar absehbar, sollte jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht derart abgeschlossen sein, dass eine durchgängige Führung der Linie RE 4 Berlin – Rathenow bis Stendal mit Bedienung aller Unterwegsstationen möglich werden würde. Dies wird auch dadurch belegt, dass bei dem späteren Vergabeverfahren eines angrenzenden Verkehrsnetzes (Netz Nord-Süd – kurz NOS) zwar infrastrukturelle Baumaßnahmen auf der Stammstrecke für möglich gehalten wurden, allerdings erst deutlich weiter in der Zukunft, nämlich nicht vor dem Fahrplan 2031, mit dem Abschluss der Baumaßnahme gerechnet wurde. Die Nachbeauftragung soll nun dazu dienen, das wirtschaftliche Ungleichgewicht in Form der Abbestellung der RB 34 aufgrund des externen Faktors in Form der Baumaßnahme in Kombination mit dem verfrühten Wirksamwerden der verkehrsvertraglichen Regelung im NOS- Verkehrsnetz, nämlich der Durchbindung der RE 4 über die dann elektrifizierte Stammstrecke bis nach Stendal gemäß Anlage 01 der Leistungsbeschreibung des Verkehrsvertrags NOS, wiederherzustellen. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich nicht. Die beabsichtigte Ausweitung der RB 33 beruht auf dem Grundtypus des Auftrags der Durchführung von SPNV-Verkehrsleistungen im Land Sachsen-Anhalt. Ferner ist die nachträgliche Auftragsänderung auch gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2 GWB zulässig. Gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Verlängerung der RB 33 ist betrieblich und technisch nur realisierbar, wenn die Leistungen von demselben Auftragnehmer erbracht werden, der bis zum Dezember 2028 für die Linie RB 33 vertraglich gebunden ist. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass bei einer Vergabe der Leistung in einem isolierten Vergabeverfahren, sollte dies überhaupt technisch möglich sein, kein Markt vorhanden wäre und/ oder mit beträchtlichen Mehrkosten zu rechnen wäre. Denn in diesem Fall wären die Produktionskosten aufgrund des fehlenden Zusammenhangs mit den Leistungen des Netzes ELA II deutlich höher, was zu einer unwirtschaftlichen Beschaffung führen würde. Gemäß § 132 Abs. 2 S. 2 und 3 GWB überschreitet der Gesamtwert der Änderung nicht 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Ab dem Fahrplanjahr 2026 wird die Linie RB 33 umfangreich ausgeweitet. Mit Fahrplanwechsel am 14.12.2025 erfolgt montags bis freitags die Verlängerung der Fahrten von Tangermünde bis Stendal Hochschule bzw. Osterburg in der Hauptverkehrszeit. Insbesondere für PendlerInnen entstehen hierdurch neue, attraktive Direktverbindungen zwischen Tangermünde und dem Stadtgebiet Stendal. Zusätzlich verkehrt die Hanseatische Eisenbahn GmbH ab 14.06.2026 nach Beendigung der Generalsanierung Hamburg – Berlin am Wochenende zweistündlich zwischen Stendal und Wittenberge, wodurch in Kombination mit dem bestehenden Angebot der S 1 ein täglicher Stundentakt auf dieser Verbindung angeboten und damit eine seit vielen Jahren bestehende Forderung aus der Region erfüllt werden kann, die sonst erst mit Neuvergabe der Verkehrsleistungen auf dieser Strecke zum Dezember 2028 realisierbar gewesen wäre und nun vorgezogen werden kann. Ebenfalls verkehrt montags bis freitags ein einzelnes Fahrtenpaar über Osterburg hinaus bis Wittenberge.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE175783014
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@nasa.de
Telefon: +49 391 53631-0
Fax: +49 391 53631 99
Internetadresse: https://www.nasa.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 12-121096894459710-85
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 866 8001
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Hanseatische Eisenbahn GmbH
Registrierungsnummer: USt- IdNr: DE 266 050 051
Postanschrift: Pritzwalker Straße 8
Stadt: Putlitz
Postleitzahl: 16949
Land, Gliederung (NUTS): Prignitz (DE40F)
Land: Deutschland
Telefon: +49 33981 50 230
Fax: +49 33981 50 222
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 514-1529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eb9a593d-9d0f-47e0-9291-4adad006ff9d - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/11/2026 08:53:17 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 767663-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 215/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2026