1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2.1.
Verfahren
Titel: [AI-as-OS] Artificial Intelligence as Operating System
Beschreibung: Die Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) dringen seit Jahren in immer neue Anwendungsbereiche vor. KI-Systeme sind zunehmend in der Lage, komplexe Aufgaben mit gesteigerter Autonomie zu übernehmen – etwa durch agentische Ansätze, die einen KI-Agenten auf einem Rechner betreiben, um beliebige Aufgaben automatisiert oder sogar autonom auszuführen, teils ohne explizite menschliche Anweisung, sondern anhand identifizierter Absichten (siehe u.a. die Open-Source Software OpenClaw, die etwa Kalenderpflege oder Dateiverwaltung übernehmen kann). Wie tiefgreifend KI-Algorithmen und Modelle inzwischen in alltägliche Anwendungen integriert werden, zeigt sich auch daran, dass Endgeräte zunehmend vollständig ohne sichtbare Applikationen und ausschließlich per Sprachsteuerung bedienbar sind, was die Art und Weise, wie wir mit ihnen interagieren, grundlegend neu denkt (etwa das KI-Phone der Deutschen Telekom). Auch die zentralen Steuerungseinheiten solcher Endgeräte – die Betriebssysteme selbst – werden zunehmend um neue KI-Funktionalitäten erweitert, um die Systemeffizienz kontinuierlich zu steigern. Dazu zählen erste theoretische und teils bereits praktische Ansätze zur Nutzung neuester KI-Technologien für das File-System- oder Storage-Management. Diese Entwicklungen markieren einen grundlegenden Paradigmenwechsel: KI wird nicht mehr nur als Add-on verstanden, sondern zunehmend als native Architekturkomponente des Betriebssystems selbst. Das Programm AI-as-OS will untersuchen, wie Künstliche Intelligenz nicht länger als separat gekapselte, durch das Betriebssystem lediglich ausführbare Funktionalität begriffen wird, sondern als das Betriebssystem selbst – Artificial Intelligence as Operating System. Dahinter steht die Vision einer KI, die nicht nur einzelne Anwendungen unterstützt, sondern als zentrales Steuersystem des gesamten Computer-Ökosystems agiert und Systemressourcen (u.a. CPU, Arbeitsspeicher, Systemsicherheit) datenbasiert, lernfähig, adaptiv und kontextbewusst verwaltet. Ziel des Programms sind Grundlagenbeiträge zur Entwicklung KI-basierter Betriebssysteme als Steuerungseinheit eines Rechnersystems. Durch die umfängliche Integration von KI-Technologien in tiefliegende Betriebssystemschichten soll ein solches System Systemressourcen verwalten, kontextbewusste Betriebsentscheidungen ermöglichen und die Systemsicherheit durch adaptive Gefahrenerkennung und -abwehr erhöhen. Da sich die zugrunde liegende Technologie größtenteils noch in einem spekulativen Stadium befindet, reicht das Spektrum der Entwicklungsarbeiten von der generellen Architektur eines solchen Betriebssystems über die Integration KI-basierter Kernmechanismen bis hin zu neuen Überlegungen zu den Sicherheits- und Stabilitätsanforderungen an ein solches Betriebssystem, abhängig von Zielplattform (z.B. Desktop, Rechenzentrum, Edge-Device) und Anwendungsumfeld. Die Forschungsschwerpunkte des Programms umfassen: • KI-zentrierte Betriebssystemarchitekturen: Konzepte für den grundlegenden Aufbau eines Betriebssystems, in dem KI nicht als Zusatzfunktion, sondern als integraler Bestandteil der Architektur verstanden wird. • KI-native Kernmechanismen: Integration KI-basierter Verfahren in zentrale Betriebssystemfunktionen wie Ressourcenverwaltung, Prozesssteuerung und Speicherorganisation. • Kontrolle, Sicherheit und Stabilität: Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Steuerbarkeit und Robustheit eines KI-gestützten Betriebssystems sowie Ansätze zur adaptiven Gefahrenerkennung und -abwehr. Ob und in welchem Umfang sich die Vision eines KI-nativen Betriebssystems technisch realisieren lässt, ist aus heutiger Sicht offen. Gerade darin liegt der Erkenntnisgewinn des Programms: AI-as-OS bearbeitet ein noch weitgehend spekulatives Zukunftsfeld an der Schnittstelle von KI-Forschung und Systemsoftware, dessen Ergebnisse grundlegende Weichen für die Betriebssysteme von morgen stellen können.
Kennung des Verfahrens: 6f4b6d02-74f0-4fb5-a9ef-22c8a91fc9d1
Interne Kennung: 123 CAEU IP 2026
Verfahrensart: Innovationspartnerschaften
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es handelt sich um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag, der in Anwendung des Ausnahmetatbestandes § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt. Der Auftrag wird im Rahmen einer Vorkommerziellen Auftragsvergabe in Anlehnung an eine Innovationspartnerschaft vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus dem Dokument „Verfahrensablauf“.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Forschung und Entwicklungsleistungen, die im Rahmen dieser Beauftragung erbracht werden, sind vollständig in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz und/oder in einem NATO-Mitgliedsland oder NATO-Partner, insbesondere AP4 (Asien-Pazifik Partner - Südkorea, Japan, Australien und Neuseeland), durchzuführen. Das betrifft sowohl die Leistungen des Auftragnehmers als auch die Leistungen von Unterauftragnehmern. Für die Durchführung der Leistungen in anderen als den benannten ändern hat der Auftragnehmer die vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin einzuholen.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. b) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache oder in englischer Sprache einzureichen. c) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer 5.1.12 elektronisch via: evergabe-online eingehen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig, der Name der verantwortlichen Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben („Textform“). d) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Die Vergabeunterlagen befinden sich in einem „Entwurfsmodus“. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen. e) Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Haushaltsvorbehalt: Die Fortführung dieses Vergabeverfahrens steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der erforderlichen Höhe zur Verfügung stehen. Sofern sich im Vergabeverfahren herausstellen sollte, dass dies nicht der Fall ist, behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren analog zu § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV aufzuheben. Kosten und Aufwendungen der Bieter im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren werden auch in diesem Fall nicht erstattet (Sofern nicht vertraglich anders geregelt). g) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - PCP-Verfahren in Anlehnung an eine Innovationspartnerschaft
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens hat, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Eigenerklärung, dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt. Eigenerklärung, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) – c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer, die ihren Unternehmenssitz in Staaten gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben, sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister und/oder im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozial- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung hat, die daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: [AI-as-OS] Artificial Intelligence as Operating System
Beschreibung: Die Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) dringen seit Jahren in immer neue Anwendungsbereiche vor. KI-Systeme sind zunehmend in der Lage, komplexe Aufgaben mit gesteigerter Autonomie zu übernehmen – etwa durch agentische Ansätze, die einen KI-Agenten auf einem Rechner betreiben, um beliebige Aufgaben automatisiert oder sogar autonom auszuführen, teils ohne explizite menschliche Anweisung, sondern anhand identifizierter Absichten (siehe u.a. die Open-Source Software OpenClaw, die etwa Kalenderpflege oder Dateiverwaltung übernehmen kann). Wie tiefgreifend KI-Algorithmen und Modelle inzwischen in alltägliche Anwendungen integriert werden, zeigt sich auch daran, dass Endgeräte zunehmend vollständig ohne sichtbare Applikationen und ausschließlich per Sprachsteuerung bedienbar sind, was die Art und Weise, wie wir mit ihnen interagieren, grundlegend neu denkt (etwa das KI-Phone der Deutschen Telekom). Auch die zentralen Steuerungseinheiten solcher Endgeräte – die Betriebssysteme selbst – werden zunehmend um neue KI-Funktionalitäten erweitert, um die Systemeffizienz kontinuierlich zu steigern. Dazu zählen erste theoretische und teils bereits praktische Ansätze zur Nutzung neuester KI-Technologien für das File-System- oder Storage-Management. Diese Entwicklungen markieren einen grundlegenden Paradigmenwechsel: KI wird nicht mehr nur als Add-on verstanden, sondern zunehmend als native Architekturkomponente des Betriebssystems selbst. Das Programm AI-as-OS will untersuchen, wie Künstliche Intelligenz nicht länger als separat gekapselte, durch das Betriebssystem lediglich ausführbare Funktionalität begriffen wird, sondern als das Betriebssystem selbst – Artificial Intelligence as Operating System. Dahinter steht die Vision einer KI, die nicht nur einzelne Anwendungen unterstützt, sondern als zentrales Steuersystem des gesamten Computer-Ökosystems agiert und Systemressourcen (u.a. CPU, Arbeitsspeicher, Systemsicherheit) datenbasiert, lernfähig, adaptiv und kontextbewusst verwaltet. Ziel des Programms sind Grundlagenbeiträge zur Entwicklung KI-basierter Betriebssysteme als Steuerungseinheit eines Rechnersystems. Durch die umfängliche Integration von KI-Technologien in tiefliegende Betriebssystemschichten soll ein solches System Systemressourcen verwalten, kontextbewusste Betriebsentscheidungen ermöglichen und die Systemsicherheit durch adaptive Gefahrenerkennung und -abwehr erhöhen. Da sich die zugrunde liegende Technologie größtenteils noch in einem spekulativen Stadium befindet, reicht das Spektrum der Entwicklungsarbeiten von der generellen Architektur eines solchen Betriebssystems über die Integration KI-basierter Kernmechanismen bis hin zu neuen Überlegungen zu den Sicherheits- und Stabilitätsanforderungen an ein solches Betriebssystem, abhängig von Zielplattform (z.B. Desktop, Rechenzentrum, Edge-Device) und Anwendungsumfeld. Die Forschungsschwerpunkte des Programms umfassen: • KI-zentrierte Betriebssystemarchitekturen: Konzepte für den grundlegenden Aufbau eines Betriebssystems, in dem KI nicht als Zusatzfunktion, sondern als integraler Bestandteil der Architektur verstanden wird. • KI-native Kernmechanismen: Integration KI-basierter Verfahren in zentrale Betriebssystemfunktionen wie Ressourcenverwaltung, Prozesssteuerung und Speicherorganisation. • Kontrolle, Sicherheit und Stabilität: Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Steuerbarkeit und Robustheit eines KI-gestützten Betriebssystems sowie Ansätze zur adaptiven Gefahrenerkennung und -abwehr. Ob und in welchem Umfang sich die Vision eines KI-nativen Betriebssystems technisch realisieren lässt, ist aus heutiger Sicht offen. Gerade darin liegt der Erkenntnisgewinn des Programms: AI-as-OS bearbeitet ein noch weitgehend spekulatives Zukunftsfeld an der Schnittstelle von KI-Forschung und Systemsoftware, dessen Ergebnisse grundlegende Weichen für die Betriebssysteme von morgen stellen können.
Interne Kennung: 123 CAEU IP 2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Forschung und Entwicklungsleistungen, die im Rahmen dieser Beauftragung erbracht werden, sind vollständig in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz und/oder in einem NATO-Mitgliedsland oder NATO-Partner, insbesondere AP4 (Asien-Pazifik Partner - Südkorea, Japan, Australien und Neuseeland), durchzuführen. Das betrifft sowohl die Leistungen des Auftragnehmers als auch die Leistungen von Unterauftragnehmern. Für die Durchführung der Leistungen in anderen als den benannten ändern hat der Auftragnehmer die vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin einzuholen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um die freiwillige EU-weite Bekanntmachung einer vorkommerziellen Auftragsvergabe in Anlehnung an eine innovationspartnerschaft, dass weder in den Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien, noch in den Anwendungsbereich des GWB, der VgV oder VSVgV oder des nationalen Vergaberechts fällt. Es handelt sich um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag in Anwendung des Ausnahmetatbestandes § 116 GWB. Keine Doppelvergütung (Einzelheiten siehe „Bewerbungsbogen“). Die Auftragswertschätzung (Punkt 2.1.3) bezieht sich auf die gesamte Forschungsphase gemäß Verfahrensablauf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Vergabe von disruptiven Forschungsaufträgen mit Fokussierung auf die Cybersicherheit
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist nachzuweisen, dass der Bewerber in der Lage ist, wissenschaftliche Forschung, wie sie hier Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht durchzuführen und zu Ende bringen zu können. Dazu sind geeignete Nachweise zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit z.B. Umsatzzahlen für vergleichbare Leistungen, Angaben zum Eigenkapital, private Fördermittel etc. zu erbringen. Aus diesen Nachweisen muss sich in der Gesamtschau das Vorliegen des Eignungskriteriums ergeben. Auf die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird verwiesen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Studien-, technische und Forschungseinrichtungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist nachzuweisen, dass dem Bewerber ein Projektteam zur Verfügung steht, das in der Lage ist, wissenschaftliche Forschung wie sie hier Gegenstand des Vergabeverfahrens, ist durchzuführen und zu Ende bringen zu können. Dazu sind geeignete Nachweise zu den wissenschaftlichen Mitarbeitenden zu erbringen wie beispielsweise entsprechende Lebensläufe, Publikationen, Nachweise zur Mitarbeit in nach Art und Umfang vergleichbaren Forschungsprojekten sowie Referenzen in einschlägigen Forschungsbereichen oder ähnliches. Einschlägige Forschungs- und Entwicklungserfahrung muss insbesondere in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden können: • Weiter- bzw. Neuentwicklung von Betriebssystemen und Systemsoftware: Erfahrungen in der Entwicklung, Erweiterung oder Analyse von Betriebssystemen, Betriebssystemkomponenten oder systemnaher Software. Nachweisbare Programmiererfahrung in systemnahen Sprachen wie C, C++ oder Rust. • Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen: Erfahrungen in der Entwicklung von KI-Modellen und KI-Modell-Systemen, inkl. klassischen ML-Verfahren und fortschrittlichen Deep Learning Verfahren. Erfahrung mit relevanten Programmier- und Skriptsprachen (z.B. Python etc.) sowie gängigen KI-Frameworks (z.B. PyTorch, Tensorflow etc.). • Erfahrungen in der angewandten Grundlagenforschung: Umsetzung komplexer Forschungsvorhaben, Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in relevanten Publikationsorganen. Im Fachbereich Betriebssysteme / System Software: EuroSys, ASPLOS, SOSP, OSDI etc. (nicht abschließend). Im Fachbereich KI: ICML, AAAI, ICRL, IJCAI etc. (nicht abschließend) Aus diesen Nachweisen muss sich in der Gesamtschau das Vorliegen des Eignungskriteriums ergeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Gleichwertige fremdsprachige Dokumente. Kopie(n) ist/ sind vorerst ausreichend.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Englisch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/12/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Alle Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur)
Informationen über die Überprüfungsfristen: keine, da nicht im Anwendungsbereich des (Kartell-) Vergaberechts
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur)
Registrierungsnummer: USt-IdNr.: DE332829919
Postanschrift: Große Steinstraße 19
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06108
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8ca11b7b-d266-463d-aad7-67fe39cf4310 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/10/2026 13:54:37 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch, Englisch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 745428-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 209/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/10/2026