Deutschland – Postdienste – Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt

678439-2026 - Ergebnis
Deutschland – Postdienste – Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
OJ S 191/2026 02/10/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgung.
Kennung des Verfahrens: 00223fe4-8d82-4c2b-868a-95159c49e7bb
Interne Kennung: 142 E -ZBS- R 10/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste, 64121100 Postzustellung, 60160000 Postbeförderung auf der Straße, 64100000 Post- und Kurierdienste, 79571000 Postversand
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Magdeburg
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abholstellen sind die in der Anlage 2a genannten Justizdienststellen in Sachsen-Anhalt. Grundsätzlich gliedert sich die Justizlandschaft in: • das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg • das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau • das Oberlandesgericht Naumburg • vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal • 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen • das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg • zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg • das Landessozialgericht in Halle (Saale) • drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg • das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale) • vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal • das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau • die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg • vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal • drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt • die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz • die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale) • den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau OT Raßnitz • den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Dienststellen kommen.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 959 922,60 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: (1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 22.07.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-nline.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Die Bieter haben ferner die Erklärung zur Umsetzung des SaubFahrzeug-BeschG (Anlage 6) einzureichen. Die Erklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der AG von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Die Erklärung ist einzureichen, soweit Leistungsbestandteile, welche den Erklärungsinhalt betreffen, nicht von der Deutsche Post AG übernommen werden. Soweit erklärungsrelevante Leistungsbestandteile von der Deutsche Post AG übernommen werden, ist diese Erklärung nicht einzureichen. (6) Die geforderten Konzepte sind mit der Anlage 7 (Konzept_Formblatt) einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgung.
Interne Kennung: 142 E -ZBS- R 10/2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste, 64100000 Post- und Kurierdienste, 60160000 Postbeförderung auf der Straße, 79571000 Postversand, 64121100 Postzustellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2028. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 31.07.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 31.07.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Unbeschadet der Regelungen des Absatzes 4 endet diese Rahmenvereinbarung automatisch mit Ausschöpfung der Höchstmenge (vgl. § 5 Abs. 1), spätestens jedoch zum 30.11.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die jeweilige Erklärung hat zumindest in Textform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung kommt es auf den Zugang an. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 31.07.2030 interimsweise verlängert werden. Die Verlängerung nach diesem Absatz kann längstens für die Dauer eines weiteren Jahres erfolgen und endet spätestens zum 30.11.2031. Der in Absatz 2 genannte späteste Beendigungszeitpunkt 30.11.2030 bleibt hiervon unberührt, sofern kein Fall nach Satz 1 vorliegt. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Zustellleistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Die Erklärung hat zumindest in Textform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung kommt es auf den Zugang an.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Magdeburg
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abholstellen sind die in der Anlage 2a genannten Justizdienststellen in Sachsen-Anhalt. Grundsätzlich gliedert sich die Justizlandschaft in: • das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg • das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau • das Oberlandesgericht Naumburg • vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal • 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen • das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg • zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg • das Landessozialgericht in Halle (Saale) • drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg • das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale) • vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal • das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau • die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg • vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal • drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt • die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz • die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale) • den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau OT Raßnitz • den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Dienststellen kommen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 959 922,60 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 6 853 947,99 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet und geht mit einem Anteil von 50% in die Gesamtwertung ein. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Porto, Servicepauschale, Bereitstellung von Zustellungsurkunden und Umschlägen) inklusive der Umsatzsteuer gemäß Preisblatt (Anlage 3) zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2 fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Der vergebene Punktwert für den angebotenen Preis wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert. Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Diese Punktzahl wird mit der Gewichtung des Kriteriums "Preis" von 50% multipliziert. Daraus ergibt sich ein gewichteter Punktwert von 50 Punkten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Subunternehmer Hauptzustellgebiet (Logistikkonzept)
Beschreibung: Es ist darzulegen, ob der Bieter die Zustellung innerhalb des Hauptzustellgebiets (hier: Sachsen-Anhalt) mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen, sowie der Umfang des Einsatzes anzugeben. Die Bewertung erfolgt anhand der Anzahl der eingesetzten Subunternehmer im Hauptzustellgebiet gemäß der in Ziffer 7.3.2 der Vorbemerkungen (Bewertung der angegebenen Anzahl der Subunternehmer) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte erreichbar. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Sendungsverfolgung (Logistikkonzept)
Beschreibung: Es ist darzulegen, ob der Bieter die Zustellung innerhalb des Hauptzustellgebiets (hier: Sachsen-Anhalt) mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen, sowie der Umfang des Einsatzes anzugeben. Die Bewertung erfolgt anhand der Anzahl der eingesetzten Subunternehmer im Hauptzustellgebiet gemäß der in Ziffer 7.3.2 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte erreichbar.Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ersatzzustellung durch Niederlegung (Logistikkonzept)
Beschreibung: Es ist darzustellen, wie die Niederlegungsstellen nach § 181 ZPO in Bezug auf strukturelle, organisatorische und personelle Parameter (Öffnungszeiten, Anzahl Standorte, etc.) aufgestellt sind. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überwachung der Qualität durch den AN (Qualitätssicherungskonzept)
Beschreibung: Es ist darzustellen, wie die Qualität der Abläufe kontinuierlich überwacht wird, um potenzielle Schwächen oder Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben (z.B. durch regelmäßige Audits/Stichprobenkontrollen). Das Konzept muss erkennen lassen, wie die Zuverlässigkeit und Effizienz des gesamten Prozesses sichergestellt werden soll. Insbesondere das Korrekturverhalten bei Mängeln ist zu erläutern. Zudem hat der Bieter aufzuführen, welche Anlaufstellen (Service- und Qualitätsmanagement) dieser für den AG vorhält, um Sachstandsanfragen seitens des AG zeitnah zu beantworten. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Laufzeitmessungen (Qualitätssicherungskonzept)
Beschreibung: Es ist darzustellen, ob und in welcher Form Laufzeitmessungen in Anlehnung an die Normen DIN EN 14534 (Laufzeitmessungen End-to-end für Massensendungen) und DIN EN 13850 (Laufzeitmessung End-to-end für Vorrangsendungen und Sendungen erster Klasse) zur Überprüfung der Postlaufzeiten durchgeführt werden. Dabei sind auch die konkreten Intervalle bzw. Zeitpunkte der geplanten Messungen innerhalb des Vertragszeitraums zu benennen. Bewertungsrelevant sind insbesondere die Art der Messungen (intern oder extern), die Anzahl der Testsendungen pro Messung, die Häufigkeit der Messungen sowie die konkrete zeitliche Planung (Intervalle und Messzeitpunkte im Vertragszeitraum). Ebenfalls berücksichtigt wird die Ausgestaltung der Auswertung einschließlich der Ableitung und Umsetzung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen zwischen den gemessenen Laufzeiten und den vertraglich geschuldeten Laufzeiten. Externe Laufzeitmessungen werden aufgrund ihrer höheren Objektivität und Nachprüfbarkeit gegenüber internen Messungen besser bewertet. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals (Qualitätssicherungskonzept)
Beschreibung: Es ist darzustellen, wie sichergestellt wird, dass das für die Auftragsausführung eingesetzte Personal über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügt und diese durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen aufrechterhalten und weiterentwickelt werden. Dabei ist insbesondere auf die Inhalte, die Häufigkeit und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen einzugehen. Von besonderem Interesse für die Auftragsausführung sind Schulungen zu Prozessoptimierung, Sicherheitsvorgaben, Kundenservice und den besonderen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an die Zustellung von Postzustellungsaufträgen. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reklamationsbearbeitung (Qualitätssicherungskonzept)
Beschreibung: Es ist darzustellen, wie die Bearbeitung von Reklamationen organisatorisch ausgestaltet ist und innerhalb welcher Fristen eine Bearbeitung erfolgt. Dabei ist insbesondere die Organisation und der Ablauf der Reklamationsbearbeitung, die vorgesehenen Bearbeitungsfristen, die Transparenz gegenüber dem AG hinsichtlich Bearbeitungsstand und Ergebnis der Reklamation sowie die zur Verfügung stehenden Kommunikationswege für die Einreichung und Bearbeitung von Reklamationen bewertungsrelevant. Darüber hinaus ist darzustellen, wie die Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechpartner sichergestellt wird und in welchem Umfang eine zeitnahe und nachvollziehbare Bearbeitung von Reklamationen gewährleistet wird. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 5 453 662,34 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: 4 742 315,08 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 453 662,34 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 4 742 315,08 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Marketing Service Magdeburg KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot der Marketing Service Magdeburg KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Beschreibung: teilweise Zustellungen außerhalb von Sachsen-Anhalt und Ostniedersachsen
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag mit Marketing Service Magdeburg KG
Datum des Vertragsabschlusses: 24/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Fahrzeugkategorie: N1
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
Zahl sauberer Fahrzeuge: 6
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 14

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Registrierungsnummer: 15-1304-49
Postanschrift: Halberstädter Straße 8
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 03455141536
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Marketing Service Magdeburg KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE291488362
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8d138c05-3824-4d17-ba95-6b77ea13fe59 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2026 14:05:26 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 678439-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 191/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2026