1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2.1.
Verfahren
Titel: Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassus)
Beschreibung: Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017). In drei bekannten Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt sind durch den AN 13 vorgegebene Probestrecken bzw. -flächen (RANA 2016) zu untersuchen. Die Probestrecke bzw. -fläche zur Populationserhebung der Bachmuschel soll, je nach Möglichkeit im Gelände, eine Länge von 1.000 m aufweisen, auf der ein quer zum Gewässerverlauf gelegtes Transekt (bei großen Populationen 2 Transekte) untersucht werden soll. Im Fall einer zu geringen Siedlungsdichte der Bachmuschel wird auf eine Transekterfassung verzichtet und eine Übersichtskartierung durchgeführt. Aus dieser stichprobenartigen Begehung des besiedelten Gewässerbettes wird eine gutachterliche Schätzung der Populationsgröße auf der gesamten Gewässerlänge vorgenommen. Alle oberflächlich sitzenden Tiere sind mittels Sichtsuche, ggf. Sichtkasten/-glas, Durchharken sowie punktuellem Abtasten der Sohle zu erfassen. Ebenfalls soll eine Sichtkontrolle der Ufer auf Leerschalen vorgenommen werden. Zur Bewertung der Reproduktionsrate sollen Jungtiere über das Abgraben und Durchsieben des Sediments erfasst werden. Die Länge aller erfassten Individuen ist in den Ergebnissen zu verzeichnen. Pro Meter wird die Anzahl der lebenden Tiere erfasst und aus den Ergebnissen der Mittelwerte bestimmt. Anschließend erfolgt eine Hochrechnung der Individuenzahl der Bachmuschel auf die gesamte Probestrecke bzw. -fläche. Die für die Erfassung aufgewendeten Zeiten sowie Anzahl der Transekte sind jeweils zu dokumentieren, um die methodische Vergleichbarkeit von Untersuchungen beurteilen zu können. Für jede zu bearbeitende Probestelle sind vom AN die gemäß Bewertungsschema erforderlichen Angaben bezüglich Habitatqualität und den Beeinträchtigungen des Gewässers (Gewässerunterhaltung, Stoff- und Sedimenteinträge, Wasserführung, Mächtigkeit der Schlammauflage) zu erheben. Im FFH-Feldprotokoll (Anlage 1.3) sind die grau gekennzeichneten Felder auszufüllen. Das Feldprotokoll ist vor Ort mitzuführen und anhand der im Gelände vorgefundenen Gegebenheiten für jede betreffende Probestelle auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art, als auch ohne konkreten Nachweis der Bachmuschel (Negativnachweise) auszufüllen. Deutlich erkennbare Abweichungen bzw. Widersprüche sind dem AG kurzfristig mitzuteilen. Grundlage für die Bewertung der Erhaltungszustände der Monitoringgebiete sind die bundesweiten Vorgaben des BfN, die in das Monitoringkonzept Sachsen-Anhalt (RANA 2009) eingegangen sind (Bewertungsschemata). Die Bewertung von Population, Habitatparameter und Beeinträchtigungen erfolgt basierend auf den Erfassungsergebnissen. Gutachterliche Abweichungen von den Bewertungsergebnissen gemäß Bewertungsschemata sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch im Einzelfall begründet werden.
Kennung des Verfahrens: 190b0232-acbc-400f-b80c-7554fcc7920d
Interne Kennung: 43.162/02/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassus)
Beschreibung: Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017). In drei bekannten Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt sind durch den AN 13 vorgegebene Probestrecken bzw. -flächen (RANA 2016) zu untersuchen. Die Probestrecke bzw. -fläche zur Populationserhebung der Bachmuschel soll, je nach Möglichkeit im Gelände, eine Länge von 1.000 m aufweisen, auf der ein quer zum Gewässerverlauf gelegtes Transekt (bei großen Populationen 2 Transekte) untersucht werden soll. Im Fall einer zu geringen Siedlungsdichte der Bachmuschel wird auf eine Transekterfassung verzichtet und eine Übersichtskartierung durchgeführt. Aus dieser stichprobenartigen Begehung des besiedelten Gewässerbettes wird eine gutachterliche Schätzung der Populationsgröße auf der gesamten Gewässerlänge vorgenommen. Alle oberflächlich sitzenden Tiere sind mittels Sichtsuche, ggf. Sichtkasten/-glas, Durchharken sowie punktuellem Abtasten der Sohle zu erfassen. Ebenfalls soll eine Sichtkontrolle der Ufer auf Leerschalen vorgenommen werden. Zur Bewertung der Reproduktionsrate sollen Jungtiere über das Abgraben und Durchsieben des Sediments erfasst werden. Die Länge aller erfassten Individuen ist in den Ergebnissen zu verzeichnen. Pro Meter wird die Anzahl der lebenden Tiere erfasst und aus den Ergebnissen der Mittelwerte bestimmt. Anschließend erfolgt eine Hochrechnung der Individuenzahl der Bachmuschel auf die gesamte Probestrecke bzw. -fläche. Die für die Erfassung aufgewendeten Zeiten sowie Anzahl der Transekte sind jeweils zu dokumentieren, um die methodische Vergleichbarkeit von Untersuchungen beurteilen zu können. Für jede zu bearbeitende Probestelle sind vom AN die gemäß Bewertungsschema erforderlichen Angaben bezüglich Habitatqualität und den Beeinträchtigungen des Gewässers (Gewässerunterhaltung, Stoff- und Sedimenteinträge, Wasserführung, Mächtigkeit der Schlammauflage) zu erheben. Im FFH-Feldprotokoll (Anlage 1.3) sind die grau gekennzeichneten Felder auszufüllen. Das Feldprotokoll ist vor Ort mitzuführen und anhand der im Gelände vorgefundenen Gegebenheiten für jede betreffende Probestelle auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art, als auch ohne konkreten Nachweis der Bachmuschel (Negativnachweise) auszufüllen. Deutlich erkennbare Abweichungen bzw. Widersprüche sind dem AG kurzfristig mitzuteilen. Grundlage für die Bewertung der Erhaltungszustände der Monitoringgebiete sind die bundesweiten Vorgaben des BfN, die in das Monitoringkonzept Sachsen-Anhalt (RANA 2009) eingegangen sind (Bewertungsschemata). Die Bewertung von Population, Habitatparameter und Beeinträchtigungen erfolgt basierend auf den Erfassungsergebnissen. Gutachterliche Abweichungen von den Bewertungsergebnissen gemäß Bewertungsschemata sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch im Einzelfall begründet werden.
Interne Kennung: 43.162/02/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis 60% Fachliche Qualifikation und Erfahrung 30% Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise 10%
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt (LVwA)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 15-1803-07
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06116
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt (LVwA)
Registrierungsnummer: t:03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 42b38739-0a7d-4812-b89f-9de4e693dd0a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/04/2026 08:40:53 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 246307-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 70/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/04/2026