Deutschland – Administrative Dienste im Gesundheitswesen – Beschaffung einer Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für die Universitätsapotheke des Universitätsklinikum Halle (Saale)

695381-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Administrative Dienste im Gesundheitswesen – Beschaffung einer Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für die Universitätsapotheke des Universitätsklinikum Halle (Saale)
OJ S 203/2025 22/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für die Universitätsapotheke des Universitätsklinikum Halle (Saale)
Beschreibung: Die Universitätsklinikum Halle (UKH) ist der zentrale Leistungserbringer in der stationären Krankenversorgung sowie in Forschung und Lehre. Mit dieser Vergabe wird ein Unternehmen für die Erbringung der Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für die Universitätsapotheke gesucht.
Kennung des Verfahrens: e3975c3a-c614-4508-a8e3-ec6491457a3f
Interne Kennung: HAL_UK_2025_02
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75122000 Administrative Dienste im Gesundheitswesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 441 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Betrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Korruption: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für die Universitätsapotheke des Universitätsklinikum Halle (Saale)
Beschreibung: Die Universitätsklinikum Halle (UKH) ist der zentrale Leistungserbringer in der stationären Krankenversorgung sowie in Forschung und Lehre. Mit dieser Vergabe wird ein Unternehmen für die Erbringung der Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für die Universitätsapotheke gesucht.
Interne Kennung: HAL_UK_2025_02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75122000 Administrative Dienste im Gesundheitswesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, den Vertrag zweimalig um 12 Monate zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen: 1. dieser Teilnahmeantrag ausgefüllt und unterzeichnet (Textform) 2. ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung des Teilnehmers (Formular UKH) (Textform) (Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmer-einsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen) 3. ausgefüllte Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Formular UKH) (Textform) oder Nachweis über Präqualifizierung (Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen) 4. im Bedarfsfall (Bewerber-/Bietergemeinschaft): ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular UKH); (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft in Textform zu unterzeichnen. Zusätzlich liegen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die ausgefüllten Anlagen wie oben genannt von Nr. 2 und Nr. 3 ausgefüllt vor) (Textform) 5. im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF- Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 6. im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 7. vollständig ausgefüllte Eignungsmatrix_Teilnahme (Textform) 8. Firmenpräsentation inkl. Angaben zu Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Unternehmens-/ Unternehmensgruppenstruktur, Entwicklung, Standorte, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, Zahl der Fachkräfte in den letzten drei Jahren, Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte. (Die Kurzpräsentation ist als PDF-Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 9. Eintragungs-/ Registernachweise für die natürliche / juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Kammereintrag für Freiberufler, Partnerschaftsregister, Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie) 10. Gesamt-Netto-Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages für Aufträge in der EU (in Textform) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss insgesamt für die vorgenannten Geschäftsjahre mindestens 1,1 (einskommaeins) Millionen EUR betragen. 11. Eigenerklärung über das Nachkommen der gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 12. Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR 13. 3 (drei) Referenzen inkl. Referenzbestätigungen oder Eigenerklärungen (Angabe der Referenzen im Tabellenblatt „Referenzen“ in der Datei Teilnahme_Eignungsmatrix; Referenzbestätigungen in einfacher Kopie oder Eigenerklärungen in Textform) Mindestangaben / Mindestanforderungen: a) Name der Referenz, b) Kontaktdaten Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer u. E-Mail-Adresse) c) Anzahl der Mitarbeiter des Referenzauftraggebers von mind. 1000 d) Referenz nicht älter als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ausschreibung e) Referenz ist ein Universitätsklinikum oder Maximalversorger f) Anzahl der abgerechneten Rezepte p.a. 14. Eigenerklärung / Bestätigung über die Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsstandards: die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes sind mit den Grundsätzen "Privacy by Design" und "Privacy by Default" gem. EU-DSGVO zu vereinbaren. Die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird sichergestellt. Die Beachtung der Datensparsamkeit sowie der unerlaubten Verknüpfung personenbezogener Daten erfolgt. (in Textform) 15. Eigenerklärung / Bestätigung über die Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsstandards: für die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes werden Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt. (in Textform). 16. Zertifizierung Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschatz nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder vergleichbare Zertifizierungen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber durch eine Eigenerklärung bestätigt, dass er den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) für Aufträge in der EU, mit folgender Mindestanforderung: - mind. 1,1 Mio Euro (Gesamtumsatz der Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024) unterschrieben (Textform) vorgelegt hat.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber den Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorgelegt hat. Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR. Sollte der Bieter derzeit nicht über die o.g. Deckungssummen verfügen, wird zusätzlich eine schriftliche Erklärung der Versicherung benötigt, die bestätigt, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die genannten Beträge erhöht werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber eine Referenzliste mit Aufträgen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages: Der/Die Bewerber:in hat im Reiter ""Referenzen Rezeptabrechnung"" dieser Datei 3 (drei) Referenzen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Mindestanforderungen: a) Name der Referenz, b) Kontaktdaten Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer u. E-Mail Adresse) c) Anzahl der Mitarbeiter von mind. 1.000 d) Auftrag liegt nicht mehr als 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurück vollständig ausgefüllt hat.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in betreibt und entwickelt die genutzte und angebotene Abrechnungssoftware (Taxation) selbst und verfügt über die notwendigen Nutzungs- und Eigentumsrechte.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in hostet und betreibt die Software in dem Bereich des Auftragsgegenstandes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Erüllt, wenn der/die Bewerber:in in dem Bereich des Auftragsgegenstandess über Server verfügt, auf die ein aktuelles Betriebssystem installiert ist.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in in dem Bereich des Auftragsgegenstandes über ein Archiv-/Datenmanagementsystem verfügt.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in über eine produktive Schnittstelle zum Krankenhausinformationssystem Dedalus ORBIS und zum Software für Zytostatika-Herstelle Zenzy II verfügt.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in in dem Bereich des Auftragsgegenstandes über eine Schnittstelle zum Warenwirtschaftsprogramm der Apotheke CGM Amor verfügt.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in über Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes verfügt, deren primäre Anwenderspreche deutsch ist.

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in gewährleistet, dass die in seinen Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes verarbeiteten Daten (Serverstandort) ausschließlich im Geltungsbereich der EU-DSGVO verbleiben und und die Benutzerdaten geschützt und verschlüsselt abgelegt werden.

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in für die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes sicherstellt, dass sie mit den Grundsätzen "Privacy by Design" und "Privacy by Default" gem. EU-DSGVO zu vereinbaren sind, die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten sichergestellt wird und eine Beachtung der Datensparsamkeit, sowie der unerlaubten Verknüpfung personenbezogener Daten erfolgt.

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in für die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes sicherstellt, dass sämtliche Daten konform mit dem EuGH-Urteil „Schrems II“ dokumentiert, gespeichert und bearbeitet werden.

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in für die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes sicherstellt, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt werden.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in eine Zertifizierung Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschatz nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder vergleichbare Zertifizierungen vorweißt. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=810697
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/11/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Registrierungsnummer: DE811574983
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
Telefon: +49 345 557 1841
Fax: +49 345 557 905020
Internetadresse: https://www.umh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Registrierungsnummer: 03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 5141529
Fax: +49 345 5141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 892b333c-8132-4a0b-8258-4517ac382ffb - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/10/2025 08:19:03 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 695381-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 203/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/10/2025