1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Fahrten zur Strahlentherapie in Stendal
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der zu schließenden Rahmenvereinbarung ist die Durchführung genehmigungspflichtiger Krankenfahrten mit dem Mietwagen - sitzend - der Anspruchsberechtigten der AOK Sachsen-Anhalt zur onkologischen Strahlentherapie im Johanniter- Krankenhaus in 39576 Stendal, Wendstraße 31.
    
    
     Kennung des Verfahrens: 3355571f-cbe0-430f-86e8-f40c106739dd
    
    
     Interne Kennung: AOK SAN 2025-0026
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     Zentrale Elemente des Verfahrens: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von genehmigungspflichtigen Krankenfahrten der Anspruchsberechtigten der Auftraggeberin mit Wohnsitz in den Landkreisen Salzwedel und Stendal zur Strahlentherapie mit dem Mietwagen -sitzend - der Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt zum Johanniter-Krankenhaus, Wendstraße 31, 39576 Stendal. Für die zu vergebende Leistung werden zwei Gebietslose gebildet: Gebietslos 1 - Transport der Versicherten aus dem Landkreis Salzwedel; Gebietslos 2 - Transport der Versicherten aus dem Landkreis Stendal
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
      Zusätzliche Informationen: Mit der Rahmenvereinbarung werden Krankenfahrten - sitzend - der Anspruchsberechtigten der Auftraggeberin von deren Wohnsitz im Landkreis Salzwedel oder Landkreis Stendal zum Johanniter-Krankenhaus Stendal, Klinik für Strahlentherapie in 39576 Stendal, Wendstraße 31 und zurück, geregelt.
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA5VH7 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRA5VH7 zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
      
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.5. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
      
      
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
     
     
      Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: 
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: 
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: 
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 
     
     
      Betrug: 
     
     
      Korruption: 
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: 
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: 
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: 
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: 
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: 
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: 
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: 
     
     
      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: 
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: 
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: 
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: 
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: 
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Gebietslos 1 - Transport der Versicherten aus dem Landkreis Salzwedel
    
    
     Beschreibung: Für die zu vergebende Leistung werden zwei Gebietslose gebildet: Gebietslos 1 - Transport der Versicherten aus dem Landkreis Salzwedel ; Gebietslos 2 - Transport der Versicherten aus dem Landkreis Stendal
    
    
     Interne Kennung: 1
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
      Zusätzliche Informationen: Mit der Rahmenvereinbarung werden Krankenfahrten - sitzend - der Anspruchsberechtigten der Auftraggeberin von deren Wohnsitz im Landkreis Salzwedel oder Landkreis Stendal zum Johanniter-Krankenhaus Stendal, Klinik für Strahlentherapie in 39576 Stendal, Wendstraße 31 und zurück, geregelt.
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2026
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 1
     
     
      Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag insgesamt einmal für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
     
     
      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
      
       Beschreibung: Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR, Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR und mindestens 2,5 Mio. EUR für daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis, inklusive bei Verletzung von Datenschutzbestimmungen.
      
      
     
      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
      
       Beschreibung: aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 01.07.2025) Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung, die Rechtsform der Gesellschaft, das Gründungsdatum des Unternehmens, das Tätigkeitsspektrum sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.
      
      
     
      Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
      
       Beschreibung: Mit dem Angebot sind Scans der aktuell gültigen Führerscheine zur Fahrgastbeförderung, von den für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Fahrer herzureichen.
      
      
     
      Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
      
       Beschreibung: Mit dem Angebot sind Scans der aktuell gültigen Genehmigungsurkunden, für die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Fahrzeuge herzureichen.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Angebotspreis entspricht dem Preis je Besetztkilometer in Euro brutto
      
      
       Beschreibung: Der Angebotspreis (Preis je Besetztkilometer) ist in Euro, mit zwei Stellen nach dem Komma, inklusive der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, anzugeben. Sämtliche Kosten sind mit dem Angebotspreis pro Besetztkilometer abgegolten.
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
      
      
     
      Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der niedrigste Angebotspreis je Besetztkilometer (brutto) je Gebietslos allein ist entscheidend.
     
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 14/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 14/10/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
      
      
       Höchstzahl der Teilnehmer: 2
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Sachsen - Anhalt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Sachsen - Anhalt
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: Gebietslos 2 - Transport der Versicherten aus dem Landkreis Stendal
    
    
     Beschreibung: Für die zu vergebende Leistung werden zwei Gebietslose gebildet: Gebietslos 1 - Transport der Versicherten aus dem Landkreis Salzwedel ; Gebietslos 2 - Transport der Versicherten aus dem Landkreis Stendal
    
    
     Interne Kennung: 2
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
      Zusätzliche Informationen: Mit der Rahmenvereinbarung werden Krankenfahrten - sitzend - der Anspruchsberechtigten der Auftraggeberin von deren Wohnsitz im Landkreis Salzwedel oder Landkreis Stendal zum Johanniter-Krankenhaus Stendal, Klinik für Strahlentherapie in 39576 Stendal, Wendstraße 31 und zurück, geregelt.
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2026
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 1
     
     
      Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag insgesamt einmal für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
     
     
      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
      
       Beschreibung: Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR, Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR und mindestens 2,5 Mio. EUR für daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis, inklusive bei Verletzung von Datenschutzbestimmungen.
      
      
     
      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
      
       Beschreibung: aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 01.07.2025) Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung, die Rechtsform der Gesellschaft, das Gründungsdatum des Unternehmens, das Tätigkeitsspektrum sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.
      
      
     
      Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
      
       Beschreibung: Mit dem Angebot sind Scans der aktuell gültigen Führerscheine zur Fahrgastbeförderung, von den für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Fahrer herzureichen.
      
      
     
      Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
      
       Beschreibung: Mit dem Angebot sind Scans der aktuell gültigen Genehmigungsurkunden, für die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Fahrzeuge herzureichen.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Angebotspreis entspricht dem Preis je Besetztkilometer in Euro brutto
      
      
       Beschreibung: Der Angebotspreis (Preis je Besetztkilometer) ist in Euro, mit zwei Stellen nach dem Komma, inklusive der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, anzugeben. Sämtliche Kosten sind mit dem Angebotspreis pro Besetztkilometer abgegolten.
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
      
      
     
      Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der niedrigste Angebotspreis je Besetztkilometer (brutto) je Gebietslos allein ist entscheidend.
     
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 14/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 14/10/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
      
      
       Höchstzahl der Teilnehmer: 2
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Sachsen - Anhalt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Sachsen - Anhalt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
    
    
     Registrierungsnummer: DE258393558
    
    
     Postanschrift: Lüneburger Str. 4
    
    
     Stadt: Magdeburg
    
    
     Postleitzahl: 39106
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Justiziariat/Vergabestelle
    
    
    
     Telefon: +49 3912878-45327
    
    
     Fax: +49 3912878-845327
    
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
    
    
     Registrierungsnummer: t:022894990
    
    
     Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53113
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 2289499-0
    
    
     Fax: +49 2289499-400
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f9c9a9b8-e572-4f62-8700-08f22e544d9d  -  01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/09/2025 09:42:30 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 602249-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 176/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 15/09/2025