Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Salzlandkreis, Kreiswirtschaftsbetrieb - Sammlung und Verwertung von Schadstoffen 2026 - 2028

145639-2025 - Ergebnis
Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Salzlandkreis, Kreiswirtschaftsbetrieb - Sammlung und Verwertung von Schadstoffen 2026 - 2028
OJ S 45/2025 05/03/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Salzlandkreis, Kreiswirtschaftsbetrieb - Sammlung und Verwertung von Schadstoffen 2026 - 2028
Beschreibung: Kreiswirtschaftsbetrieb Salzlandkreis - Sammlung und Verwertung von Schadstoffen 2026 - 2028
Kennung des Verfahrens: df670112-ca8e-4227-9113-4457e0007316
Interne Kennung: 0012/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Salzlandkreis
Stadt: Kreisgebiet
Postleitzahl: 06400
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Salzlandkreis, Kreiswirtschaftsbetrieb - Sammlung und Verwertung von Schadstoffen 2026 - 2028
Beschreibung: gemäß Vergabeunterlagen
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 29/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Salzlandkreis
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis
Registrierungsnummer: DE309517036
Postanschrift: Karlsplatz 37
Stadt: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3471684-0
Fax: +49 3471684-561010
Internetadresse: https://www.salzlandkreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3495141529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4008e3d5-a789-40e1-bd6f-1c1f47bb1e9d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2025 08:12:23 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 145639-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/03/2025