Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 8 a Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

773117-2024 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 8 a Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
OJ S 245/2024 17/12/2024
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Mansfeld-Südharz
E-Mailoepnv@lkmsh.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelInhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 8 a Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
BeschreibungPersonenverkehrsleistungen
Interne Kennung01/Direkt ÖPNV/M005821750
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLandkreis Mansfeld-Südharz
Postleitzahl06526
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDurchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr als Gesamtleistung auf den heutigen Linien 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 410, 411, 412, 413, 414, 420, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 440, 441, 450, 451, 452, 453, 454, 460, 461, 462, 470, 471, 472, 473, 474, 475, 480, Z1, ZSV1, ZSV2, ZSV3, ZSV4, ZSV5 In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigen Planungsstand auf 5,464 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr. Dabei behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Einzelfall bestehende Linien in Bedarfsverkehre ganz oder teilweise umzuwandeln und / oder diese um entsprechende Angebote zu ergänzen. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öDA bestimmten Rahmen an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an den Nahverkehrsplan in der jeweils gültigen Fassung sowie an andere, nicht vorhersehbare Umstände angepasst werden kann. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2lt f der VO (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht bezieht sich gem. § 8 a Abs. 8 PBefG nur auf den Schutz der Verkehrsleistungen, welche Gegenstand des öDA sind und die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinflussen. Die zuständige Behörde bestimmt hierbei den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sowie die Art der Personenverkehrsleistungen, die unter Ausschluss anderer Betreiber zu erbringen sind. Der Landkreis Mansfeld-Südharz kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8 a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
Technische ID des TeilsPAR-0000
TitelInhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 8 a Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
BeschreibungInhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 8 a Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Beschreibung: Personenverkehrsleistungen Gegenstand ist die Inhouse-Vergabe von Linienverkehrsleistungen gemäß PBefG als Gesamtleistung auf dem Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz. Dabei behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Einzelfall bestehende Linien in Bedarfsverkehre ganz oder teilweise umzuwandeln und / oder diese um entsprechende Angebote zu ergänzen.
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
StadtLandkreis Mansfeld-Südharz
Postleitzahl06526
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2035
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGemäß § 8 a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung beim Landkreis Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, 06526 Sangerhausen, als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassenden Linienverkehre (siehe Abschnitt 5.1) ausgelöst. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2 a Satz 2 PBefG). Der Betrieb des oben genannten Linienbündels ist zu dem in Abschnitt 5.1.3. genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegendem Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Der Landkreis geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Vorinformation möglich ist. Aus Sicht des Landkreises bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. Die Verkehrsleistungen werden nur als Gesamtleistung vergeben (§ 8 a Abs. 2 Satz 4 PBefG i.V.m. § 13 Abs. 2 a Satz 2 PBefG). Dies gilt auch für eigenwirtschaftliche Anträge. Mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) werden die Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste festgelegt (§ 8 a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese mit dem öDA verbundenen Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument des Landkreises Mansfeld-Südharz verbindlich beschrieben. Dieses Dokument ist öffentlich zugänglich und ist unter: https://www.mansfeldsuedharz.de/unser-service-ihr-ansprechpartner/unsere-aemter#c533, Öffentlicher Personennahverkehr abrufbar. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorinformation angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1 a PBefG verbindlich zugesichert werden und dem Landkreis Mansfeld-Südharz ein eigener justiziabler und sanktionsbewehrter vertraglicher Anspruch auf die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen aus dieser Vorabbekanntmachung samt Ergänzungsdokument und Anlagen eingeräumt wird. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung wird auf Anfrage vom Landkreis Mansfeld-Südharz zur Verfügung gestellt. Abweichende eigenwirtschaftliche Anträge führen zur Ablehnung. Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
3.1.6.
Auftragsunterlagen
3.1.7.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
3.1.8.
Techniken
RahmenvereinbarungKeine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische BeschaffungssystemKein dynamisches Beschaffungssystem
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mansfeld-Südharz
Registrierungsnummer: 15087000052
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22  
Stadt: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
E-Mail: oepnv@lkmsh.de
Telefon: +49 3464535-1515
Fax: +49 3464535-3190
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 15087000053
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2  
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dfbc4af8-2c31-4d88-abab-73871bae8b61 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/12/2024 10:35:57 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 773117-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 245/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/12/2024
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 17/12/2024