2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr als Gesamtleistung auf den heutigen Linien 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 410, 411, 412, 413, 414, 420, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 440, 441, 450, 451, 452, 453, 454, 460, 461, 462, 470, 471, 472, 473, 474, 475, 480, Z1, ZSV1, ZSV2, ZSV3, ZSV4, ZSV5 In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigen Planungsstand auf 5,464 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr. Dabei behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Einzelfall bestehende Linien in Bedarfsverkehre ganz oder teilweise umzuwandeln und / oder diese um entsprechende Angebote zu ergänzen. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öDA bestimmten Rahmen an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an den Nahverkehrsplan in der jeweils gültigen Fassung sowie an andere, nicht vorhersehbare Umstände angepasst werden kann. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2lt f der VO (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht bezieht sich gem. § 8 a Abs. 8 PBefG nur auf den Schutz der Verkehrsleistungen, welche Gegenstand des öDA sind und die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinflussen. Die zuständige Behörde bestimmt hierbei den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sowie die Art der Personenverkehrsleistungen, die unter Ausschluss anderer Betreiber zu erbringen sind. Der Landkreis Mansfeld-Südharz kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8 a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -