Deutschland – Betriebsüberwachungssystem – Beschaffung neuer Bordrechner für Neu- und Bestandsfahrzeuge

681116-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Betriebsüberwachungssystem – Beschaffung neuer Bordrechner für Neu- und Bestandsfahrzeuge
OJ S 218/2024 08/11/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungHallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung neuer Bordrechner für Neu- und Bestandsfahrzeuge
Beschreibung- Lieferung von ITCS-Bordrechnerausrüstungen für Straßenbahnen - Lieferung Software für Besetztgraderfassung - weitere optionale Lieferung - genauer Umfang ergibt sich aus der Unterlage „C2 Leistungsverzeichnis“
Kennung des Verfahrense85fa58f-1b9b-4eb2-ae46-008d0153e63c
Interne KennungA 2024/22
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32235000 Betriebsüberwachungssystem
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32344250 Funkanlagen, 42961300 Fahrzeugortungssystem, 48810000 Informationssysteme, 48813200 Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationena) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht. b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig. Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden. c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren. d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen. e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden. f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagensind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen. h) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. i) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet. j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. k.) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. l.) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu. m.) Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO). Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Beschaffung neuer Bordrechner für Neu- und Bestandsfahrzeuge
Beschreibung: Unter Berücksichtigung der örtlichen Herausforderungen und Stärken setzt die Stadt Halle (Saale) einen Schwerpunkt auf die Handlungsfelder „Smarte Wirtschaft“ und „Smarte Bildung“. Diese werden von einer leistungsfähigen, datengestützten Mobilität als Basisinfrastruktur und einer vernetzten Verwaltung getragen – nach innen und nach außen. Die Entwicklung der Smart-City-Strategie knüpft dabei in einem partizipativen Prozess unter Einbindung der Landespolitik, der kommunalen Politik und der Stadtgesellschaft an das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2025 (ISEK2025) an. Bewährte und neue Formate der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Interessensgruppen sollen umgesetzt werden. Die Maßnahme Integrierte Mobilität zielt darauf ab, die nachhaltige Mobilität zu fördern und dabei zudem die Felder Bildung und Mobilität zu verschränken, indem Mobilitätsräume für Bildungsangebote genutzt werden. In diesem Rahmen soll in den ÖPNV-Fahrzeugen der Besetztgrad erhoben werden. Die Erfassung und Verarbeitung muss dabei über den im Fahrzeug integrierten ITCS-Bordrechner erfolgen, da die erfassten Daten mit weiteren ÖPNV-Daten der Fahrzeugperipherie wie bspw. Haltestellen, GPS-Positionen, Fahrgastzahlen etc. verknüpft und beauskunftet werden müssen. Die Beschaffung dieser ITCS-Bordrechner in Bussen und Bahnen ist Bestandteil dieser Beschaffungsmaßnahme.
Interne Kennung: A 2024/22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32235000 Betriebsüberwachungssystem
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42961300 Fahrzeugortungssystem, 48810000 Informationssysteme, 32344250 Funkanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: siehe Unterlage C2 Leistungsverzeichnis
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis auf § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge2 738 415,66 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die Firma INIT GmbH hat im Jahr 2010 im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens den Auftrag zur Errichtung eines TETRA-Funksystems und der Beschaffung eines ITCS-Leitsystems mit 170 ITCS-Bordrechnern zum Einbau in Busse und Bahnen erhalten
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer: DE 139 601 469
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345-5815115
Fax: +49 345-5815129
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2  
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06130
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: INIT Innovative Informatikanwendungen in Transport-, Verkehrs- und Leitsystemen GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE 212579649
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungINIT Innovative Informatikanwendungen in Transport-, Verkehrs- und Leitsystemen GmbH
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eff37861-c224-48a2-bed6-12d1b7ab2638  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 681116-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 218/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/11/2024