2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 51300000 Installation von Kommunikationsgeräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Welterbestadt Quedlinburg -Schlossmuseum, Schlossberg 1
Stadt: Quedlinburg
Postleitzahl: 06484
Land, Gliederung (NUTS): Harz (DEE09)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Quedlinburg
Postleitzahl: 06484
Land, Gliederung (NUTS): Harz (DEE09)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Das Nichtvorliegen der zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie das Zuschlags- und Erfüllungsgebot (Russland-Sanktionen) muss durch Vorlage folgender unterschriebener Eigenerklärungen durch den Bieter (und/bzw. die Unternehmen der Bietegemeinschaft) nachgewiesen werden: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-15112022-eigenerklarung Die Formulare zur Eigenerklärung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. 2. Nicht unterschriebene sowie nicht frist- und formgerecht eingehende Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 3. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. 4. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - EU-Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Bewerbererklärung gemäß RdErl. d. MW vom 21.11.2008-41-32570/3 - verpreistes Leistungsverzeichnis - ausgefülltes Formblatt 124 LD 5. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen: - FBL 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" - FBL 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" 6. Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter gem. § 8 TVergG LSA einzureichen: - ggf. FBL 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit - Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung - 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren - Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten - aktueller Berufs-/Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist - ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse 7. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen. 8. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern und die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gelten die Vergabebedingungen der Vergabeordnung (VgV) von 2016, die Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) und das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) in der aktuellen Fassung.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. §124 GWB vorliegen
Korruption: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWBB
Betrugsbekämpfung: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Zahlungsunfähigkeit: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: - dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, Auf gesondertes Verlangen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Entrichtung von Steuern: - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Angaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, Auf gesondertes Verlangen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB