2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45431100 Verlegen von Bodenfliesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45431200 Verlegen von Wandfliesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39122
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen. ------------ WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124 (siehe Ausschreibungsunterlagen). -------- Mit dem Angebot sind einzureichen: - Angebotsschreiben (VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) - Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten Pdf und Gaeb - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich) - Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern (soweit erforderlich) - Alternative zum Formblatt 124: Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft ------------ Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Formblatt 223 – Aufgliederung der Einheitspreise (VHB - Bund - Ausgabe 2017) - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017) - Alternative zum Formblatt 124: Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Zertifikatsnummer von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ------------ Sämtliche Bescheinigungen/Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. ------------ Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen. ------------ Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden. ------------- Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter über das eVergabeportal www.eVergabe-online.de dies unverzüglich anzuzeigen. ------------ Die Kommunikation während der Auswertungsphase erfolgt schriftlich oder in Textform durch den Eigenbetrieb „Kommunales Gebäudemanagement“, gegebenenfalls für notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Gemäß § 2 Satz 1 und 2 VgV sind für die Vergabe von Bauaufträgen Abschnitt 1 und Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 anzuwenden. Im Übrigen ist Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen anzuwenden.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Betrugsbekämpfung: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Entrichtung von Steuern: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.