2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71631000 Technische Kontrolle
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: diverse Standorte in Magdeburg (siehe Objektlisten zu Los 1 und Los 2)
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39128
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 800 000,00 EUR
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Betrugsbekämpfung: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.