Deutschland – Krankenhausbetten – Belieferung mit Klinikbetten zum Einsatz in der Normalpflege, IMC und Intensivmedizin

512667-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Krankenhausbetten – Belieferung mit Klinikbetten zum Einsatz in der Normalpflege, IMC und Intensivmedizin
OJ S 166/2024 27/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBelieferung mit Klinikbetten zum Einsatz in der Normalpflege, IMC und Intensivmedizin
BeschreibungKlinikbetten stellen das Basisequipment zur stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten dar. In der halleschen Universitätsmedizin werden zum aktuellen Zeitpunkt rund 1.000 dieser Betten vorgehalten, von welchen circa 800 Betten ein Gerätealter von sechs Jahren überschritten haben. Ein Gerätealter von 15 Jahren haben davon insgesamt 255 Betten; diese bedürfen dringend einem zeitnahen Austausch. Auf Grund des mengen- und wertmäßig hohen Bedarfes, bildet Ziel dieses Vergabeverfahrens der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit waschanlagentauglichen, elektrisch betriebenen Universalklinikbetten, die sowohl für den Einsatz in der Normalpflege, als auch im IMC_ und Intensivbereich geeignet sind. (Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beabsichtigt mit dieser Vergabe den sukzessiven Ersatz der austauschreifen Klinikbetten über einen Zeitraum von vier Jahren. Das Gesamtbudget für die Jahresscheibe 2024 beträgt voraussichtlich 150.000,00 Euro, inklusive Mehrwertsteuer. In den Folgejahren bis Vertragsende ist eine fortlaufende Beauftragung weiterer Betten je nach Mittelverfügbarkeit geplant. Primäres Ziel bildet zwar der Ersatz der 255 Altbetten; da sowohl eine Unter- als auch Überschreitung dieser Planmenge möglich ist, dienen die benannten Stückzahlen daher der Orientierung und stellen aus haushaltsrechtlichen Gründen keine verbindliche Mengenzusage dar.)
Kennung des Verfahrensd7d896ca-0939-4bb6-ad85-8028655d1100
Interne KennungHAL_UK_2024_14
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33192120 Krankenhausbetten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalle (Saale)
Postleitzahl06120
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenUniversitätsklinikum Halle (Saale) Zentrale Warenannahme Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.820 730,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung(1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Betrugsbekämpfung(1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Korruption(1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels(1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeVerpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen(1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSchwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsVereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensWettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenMangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Belieferung mit Klinikbetten zum Einsatz in der Normalpflege, IMC und Intensivmedizin
Beschreibung: Klinikbetten stellen das Basisequipment zur stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten dar. In der halleschen Universitätsmedizin werden zum aktuellen Zeitpunkt rund 1.000 dieser Betten vorgehalten, von welchen circa 800 Betten ein Gerätealter von sechs Jahren überschritten haben. Ein Gerätealter von 15 Jahren haben davon insgesamt 255 Betten; diese bedürfen dringend einem zeitnahen Austausch. Auf Grund des mengen- und wertmäßig hohen Bedarfes, bildet Ziel dieses Vergabeverfahrens der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit waschanlagentauglichen, elektrisch betriebenen Universalklinikbetten, die sowohl für den Einsatz in der Normalpflege, als auch im IMC_ und Intensivbereich geeignet sind. (Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beabsichtigt mit dieser Vergabe den sukzessiven Ersatz der austauschreifen Klinikbetten über einen Zeitraum von vier Jahren. Das Gesamtbudget für die Jahresscheibe 2024 beträgt voraussichtlich 150.000,00 Euro, inklusive Mehrwertsteuer. In den Folgejahren bis Vertragsende ist eine fortlaufende Beauftragung weiterer Betten je nach Mittelverfügbarkeit geplant. Primäres Ziel bildet zwar der Ersatz der 255 Altbetten; da sowohl eine Unter- als auch Überschreitung dieser Planmenge möglich ist, dienen die benannten Stückzahlen daher der Orientierung und stellen aus haushaltsrechtlichen Gründen keine verbindliche Mengenzusage dar.)
Interne Kennung: HAL_UK_2024_14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33192120 Krankenhausbetten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten, beginnend ab dem Datum der Zuschlagserteilung, geschlossen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, mit Ablauf der unter Abs. 1 genannten Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Preise für das Zubehör sind optional im Preisblatt unter "Teil B - Zubehörliste" anzugeben. An den Preis für die optional angebotenen Komponenten bindet sich der Bieter ebenfalls für 48 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum Halle (Saale) Zentrale Warenannahme Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.820 730,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung820 730,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen: 1. das Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform) 3. die ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform) 4. ein aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie) 5. die ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. die ausgefüllte Referenzliste mit 3 vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) und der Beschreibung der Leistungserbringung (Angabe vergleichbarer Bettensysteme) (Formular Eigenerklärung Referenzliste) 9. das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis in den Teilen Titel, Systemspezifikationen, Lieferung/Installation/Einweisung, Technische Serviceleistungen 10. das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Preisblatt (Textform) 11. die an den gelb markierten Stellen vollständig ausgefüllte und unterschriebene Rahmenvereinbarung (Textform) 12. die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Geheimhaltungsverpflichtungserklärung (Textform) (Hinweis: Bei Angebotsabgabe kann die Erklärung stellvertretend für seine Mitarbeiter:innen durch den Bieter unterzeichnet werden 13. eine Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer 14. ein Nachweis der CE-Konformitätserklärung nach MDR (DIN EN 13485) des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie) 15. vollständige technische Datenblätter/Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache aller angebotenen Positionen in Wort und Bild für Betten und Matratzen 16. die vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 17. die vollständig ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Formular UKH) (Textform); (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform) 18. die vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 19. die vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform); (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform) 20. die unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 21. die vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 22. das vollständig ausgefüllte und unterschriebenes Dokument „Teststellung“ (Textform) 23. ein Nachweis Zertifizierung nach DIN EN 60601-2-52 24. eine Standarddekorübersicht 25. eine Sonderdekorübersicht 26. eine Übersicht aller zugelassenen Reinigungs- und Desinfektionsmittel, inkl. Herstellerangabe und Zusammensetzung 27. ein Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN 13485 (MDR) für die Matratze 28. Nachweise der Zertifizierung nach DIN EN 597-1 und DIN EN 597-2 (Entflammbarkeit) 29. ein Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN 16890 (Hygiene und Reinigung) 30. ein Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN 1957 (mechanische Eigenschaften) 31. ein Nachweis Evakuierungsschutzbezüge (Virusdichtigkeit, Atmungsaktivität, Flüssigkeits-/Erregerdichtigkeit) für die Matratze 32. falls vorhanden: Nachweis über Nachhaltiges Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001:2015 Das folgende Dokument ist nach Zuschlagserteilung auszufüllen. - Allgemeinen Angaben zu Medizinprodukten vor Erstinbetriebnahme (Dokument Erstinbetriebnahme)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungStruktur / Vertretungsbefugnisse laut Handelsregisterauszug Auszug aus vergleichbaren Register bzw. einer Genehmigungsbehörde
BeschreibungErfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
BeschreibungDer Bieter hat die Referenzliste mit 3 vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) und der Beschreibung der Leistungserbringung (Angabe vergleichbarer Bettensysteme) vollständig ausgefüllt. (Formular Eigenerklärung Referenzliste)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Das wirtschaftlichste Angebot erhält die maximale Anzahl gewichteter Punkte (30 Punkte). Die übrigen Angebotspreise (P(Bieter) werden zum wirtschaftlichsten Preis (P(min) ins Verhältnis gesetzt. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Systemspezifikation
Beschreibung: Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Systemspezifikation" erfolgt anhand der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 20% in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 145 Punkte (max. gewichtete Punkte: 20) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium 'Systemspezifikation' wird folgende Formel angewendet: erreichte Punkte(Bieter)*20/145

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Probestellung
Beschreibung: Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Probestellung" erfolgt anhand der nachfolgend dargestellten Punkteverteilung. Es können maximal 1090 Punkte (max. gewichtete Punkte: 50) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium 'Probestellung' wird folgende Formel angewendet: erreichte Punkte(Bieter)*50/1090.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=710832
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation, die Angebote bearbeitetUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Registrierungsnummer: 00002647
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
Telefon: +49 345 557 1841
Fax: +49 345 557 905020
Internetadresse: https://www.umh.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Registrierungsnummer: t:03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 5141529
Fax: +49 345 5141115
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 38857210-d26d-40cc-895c-60080d10f421 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 512667-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 166/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/08/2024