1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Aufbau und Betrieb eines 5G-Netzes als Overlay-Netz für die Landeshauptstadt Magdeburg, Gesundheitsamt
Beschreibung: Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt ein 5G Campusnetz zu errichten, welches die Inhaus-IP-Netzversorgung des Gesundheitsamtes funktional gewährleisten soll. Dieses wird zunächst als Overlay-Netz gestaltet, auf dem die notwendigen Netzwerkkonfigurationen in einem nachfolgenden Schritt eingerichtet werden sollen. Das zu schaffende Campusnetz soll ausschließlich das im beiliegenden Messbericht dargestellte Objekt Lübecker Straße 32, Magdeburg überstreichen und vollständig ausleuchten.
Kennung des Verfahrens: 5dfdc192-5c1f-4b5a-aab2-91e1d352400e
Interne Kennung: 30-ZV-0065/24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32260000 Datenübertragungsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Magdeburg
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betrieb eines 5G-Netztes als Overlay-Netz für die Landeshauptstadt Magdeburg, Gesundheitsamt
Beschreibung: Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt ein 5G Campusnetz zu errichten, welches die Inhaus-IP-Netzversorgung des Gesundheitsamtes funktional gewährleisten soll. Dieses wird zunächst als Overlay-Netz gestaltet, auf dem die notwendigen Netzwerkkonfigurationen in einem nachfolgenden Schritt eingerichtet werden sollen. Das zu schaffende Campusnetz soll ausschließlich das im beiliegenden Messbericht dargestellte Objekt Lübecker Straße 32, Magdeburg überstreichen und vollständig ausleuchten. Weitere Beschreibungen zu den Leistungen ergeben sich aus dem Lastenheft zum Betrieb des 5G-Netztes, welches Sie in den Ausschreibungsunterlagen finden.
Interne Kennung: 30-ZV-0065/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32260000 Datenübertragungsanlagen
Menge: 0
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin Gesundheits- und Veterinäramt Lübecker Straße 32
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39124
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 20/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: 1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer" : 21.06.2024 bis 20.06.2027 ------------------------ 2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 20.06.2024 23:59:59 Uhr gültig bleiben (=entspricht der der unter Punkt 5.1.12 gemachten Angabe ( 57 Tage =Zeitspanne zwischen Angebotseinreichungsende und Bindefristende). ------------------------ 3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV). b) Mit dem Angebot ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen: - Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 – - Für die Leitung des Projektes hat der Auftragnehmer einen erfahrenen Projektmanager zu benennen. Der Projektmanager muss nachweislich über mindestens 5-jährige Projekterfahrung und im Bereich 5G - Campusnetz über mindestens 2-jährige Projekterfahrung verfügen. - Das Unternehmen weist der Auftraggeberin die Listung entsprechend Telekommunikationsgesetz durch Zertifikat nach. - § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit, - § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern. Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Eigenerklärungen mindestens in Textform gemäß TVergG LSA von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen: - § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis 30% Qualität 70 %
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Preis 30% Qualität 70 %
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: auf die Anlage 0065_24 Bewertungsmatrix Betrieb.docx wird verwiesen (Preis 30% Qualität 70%)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin
Registrierungsnummer: 15003-0000-89
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Katzensprung 2
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49 391 5405323
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f6f36b59-6f3a-480d-8e6f-494fcb430c75 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 376156-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 122/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2024