Deutschland – Estricharbeiten (Fußboden) – Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Estrich und Epoxidharzbeschichtung

285511-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Estricharbeiten (Fußboden) – Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Estrich und Epoxidharzbeschichtung
OJ S 94/2024 15/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Estrich und Epoxidharzbeschichtung
Beschreibung: LB 025.1 Estrich und Epoxidharzbeschichtung
Kennung des Verfahrens: ff3857d1-bc0e-4351-9b39-291acfd04696
Interne Kennung: BBG-2018-08_025.1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262321 Estricharbeiten (Fußboden)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bernburg
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenGem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
KonkursGem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
KorruptionGem. § 123 Absatz 1 Nummer 6, 7, 8, 9 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB) oder von Mandatsträgern (§108e StGB) sowie wegen Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
VergleichsverfahrenGem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungGem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAngebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenGem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGem. § 123 Absatz 1 Nummer 2, 3 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Terrorismusfinanzierung (§89c StGB) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlunmg finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finaziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89c Absatz 2 Nr. 2 StGB zu begehen, oder wegen Geldwäsche oder Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§261 StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
BetrugsbekämpfungGem. § 123 Absatz 1 Nummer 4, 5 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Betrug oder Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsGem. § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§232, 233, 233a StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
ZahlungsunfähigkeitGem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenGem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterGem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 8 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 9 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinträchtigen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeAusschlussgründe gem. § 21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 42 Unterschwellenvergabeverordnung; §§ 15, 16, 18 Tariftreue- und Vergabegesetz LSA; §§ 15, 16, 16a VOB/A; § 98c Aufenthaltsgesetz; § 19 Mindestlohngesetz; § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenGem. § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensGem. § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichend Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitGem. § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenGem. § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenGem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeGem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitGem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Entrichtung von SteuernGem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenGem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Estrich und Epoxidharzbeschichtung
Beschreibung: ca. 700 m² Schnellzementestrich auf Trennlage ca. 3500 m² Heiz-Schnellzementestrich auf Trennlage ca. 1900 m² Sperrschichten ca. 3500 m² gebundene Schüttung bis 55mm Höhe ca. 3800 m² Trittschalldämmung bis 10 kN/m², h bis 20mm ca. 600m² Trittschalldämmung bis 50 kN/m², h bis 20mm ca. 175 m²Ortbetonplatte h=180mm mit Verbundestrich ca. 600 m² Verlaufsbeschichtung mit 2-K Epoxidharz ca. 1300 m² Versiegelung mit 2-K Epoxidharz
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262321 Estricharbeiten (Fußboden)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bernburg
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Leistungsabruf innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber Zugang der Aufforderung voraussichtlich bis zum 10.07.2024 Beginn Montage: 28 Werktage nach Leistungsabruf Fertigstellung: 107 Werktage nach Leistungsabruf
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: -Bewerbererklärung LSA -Erklärungen TVergG LSA -Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124 -Fbl. 223 Auflgiederung der Einheitspreise

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Nachweis Berufshaftpflichtversicherung -Nachweis Berufs-/Handelsregister

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes vergleichbarer Referenzen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefodert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Salus Altmark Holding gGmbH Bereich Einkauf, Vergabestelle Olga-Benario-Str. 16-18 06406 Bernburg
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Salus Altmark Holding gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Seepark 5  
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Einkauf - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Internetadresse: https://www.sah.info
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Registrierungsnummer: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Postanschrift: Olga-Benario-Straße 16-18  
Stadt: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Internetadresse: https://www.sah.info
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Registrierungsnummer: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Postanschrift: Olga-Benario-Straße 16-18  
Stadt: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Internetadresse: https://www.sah.info
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2  
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +493455140
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH
Registrierungsnummer: Salus Altmark Holding gGmbH
Postanschrift: Seepark 5  
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
E-Mail: gs@salus-lsa.de
Telefon: +49 391607530
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 86fdf2ba-2608-4fcf-bf76-8755f50783e9-01
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Beschreibung: Informationen sind jetzt verfügbar
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0907f718-f968-4630-8fb9-4063f2413379 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2024 10:23:32 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 285511-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 94/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/05/2024