5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71323200 Planung von Werksanlagen
Menge: 1
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Planungsleistungen werden Abschnittsweise beauftragt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Johann-Reis-Straße 21
Stadt: Weißenfels
Postleitzahl: 06667
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/02/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Planungsleistungen werden Abschnittsweise beauftragt. Zuerst ist beabsichtigt die Leistungsphasen 1 bis 3 zu beauftragen. Nach entsprechender Fördermittelbeantragung und deren Genehmigung ist vorgesehen in Abschnitten die Leistungsphasen 4 ; 5 - 7 und 8 - 9 zu beauftragen. Sollte ein positiver Förderbescheid für das Projekt nicht in Aussicht gestellt werden, behält sich der Auftraggeber (im Folgenden AG genannt) das Recht vor, auf die weitere Durchführung der Maßnahme zu verzichten. In diesem Fall wäre der aus dieser Ausschreibung resultierende Auftrag mit Stufe 1 (LPH 1-3) beendet. Der AG behält sich ebenfalls das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund (z.B. negative Förderentscheidung, Änderung der Rahmenbedingungen in Bezug auf die Gesetzgebung, die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes haben) nach jeder Leistungsphase zu kündigen. Der Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) ist nicht berechtigt, ein höheres Honorar zu verlangen, wenn der Auftrag in mehreren Phasen erteilt wird. Ebenso hat der AN keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn nachfolgende Leistungsphasen nicht beauftragt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt oder Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Richtlinie 89/48 /EWG des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV §43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt oder Ingenieur“ berechtigt ist. Als Projektsprache während der gesamten Vertragslaufzeit gilt ausschließlich deutsch in Wort und Schrift.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeines
Beschreibung: Die Bewerber*in beantragt die Teilnahme am Vergabeverfahren mittels Teilnahmeantrag. Dieser beinhaltet den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen einschließlich der dort geforderten Referenzen und Nachweise. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestanforderungen sind zu erfüllen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mitarbeiter): Mindestanforderungen sind zu erfüllen Soweit die bindenden Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, werden die Teilnahmebewerbungen gewertet und eine Rangfolge nach erreichter Punktzahl gebildet. Erfüllen mehrere Bewerber*innen die Anforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien durch Punktgleichheit zu hoch, wird die Auswahl zur 2. Verfahrensstufe (Angebots-/ Verhandlungsverfahren) unter den punktgleichen Bewerber*innen durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Die Bewertung erfolgt nach den Maßgaben der im Teilnahmeantrag dargestellten Bewertungskriterien (siehe Bewertungsmatrix).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift Bauvorlageberechtigung gem. §64 BauO LSA Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die geforderte Berufsbezeichnung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die dem Auftragsgegenstand entsprechen. Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber*innen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt*in" bzw. "Ingenieur*in" oder "beratende Ingenieur*in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in bzw. Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Betriebsangehörige benennen, die die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllen, und über entsprechende Referenzen im Sinne der zu vergebenden Aufträge verfügen. Der Nachweis der Kammermitgliedschaft und Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, entsprechende Referenzen der fachlichen Qualifikation sind nachzuweisen. Die öffentliche Auftraggeberin verlangt, dass Bewerber*innen oder Bieter*innen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie. Nachweise und Erklärungen: 1. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Die Eintragung in das Handelsregister ist durch aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen. 2. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt*in" oder "Ingenieur*in" durch Nachweis Kammereintrag. Die Berufsqualifikation als Architekt*in / Ingenieur*in ist auch nachgewiesen, wenn die Person nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Siehe hierzu im Detail Ausführungen unter Punkt III.2.1 dieser Bekanntmachung. 3. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 64 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt (BauO LSA). 4. Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3 /19 vom 6.1.2016 (Siehe 2.1.6) 5. Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3 /19 vom 6.1.2016,(Siehe 2.1.6) 6. Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3 /19 vom 6.1.2016,(Siehe 2.1.6) 7. Eigenerklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB wenn zutreffend Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3 /19 vom 6.1.2016, (Siehe 2.1.6)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Es finden maßgebende Mindeststandards Berücksichtigung, die von der Bewerber*in zu erfüllen sind. Die Leistungsfähigkeit der Bewerber*in / der Bewerbergemeinschaft ist durch die Erklärung über den Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen für die letzten drei Jahre nachzuweisen. Für die Bewerber*innen, die sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind die Erklärungen zu Unteraufträgen / Eignungsleihe und Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen gefordert. Die nachfolgenden Angaben sind erforderlich, um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen (im Detail siehe Teilnahmeantrag): Mindestanforderung: 1. Durchschnittlicher jährlicher Umsatz (netto) der letzten drei Jahre (2021-2023) Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Technische Ausrüstung ≥ 200.000 EUR/a. 2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung in folgender Höhe: mind. 2,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Summen gelten pro Jahr 2-fach. D. h. die Versicherung muss bestätigen, dass beim Auftreten mehrerer Versicherungsfälle in einem Jahr (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung mindestens dem zweifachen der v. g. Versicherungssumme liegt. Sollte die aktuelle Berufshaftpflichtversicherung nicht die zuvor genannten Mindestkriterien erfüllen, so ist zusätzlich eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit den v. g. Mindestkriterien abgeschlossen wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft: darüber hinaus die Erklärung des Versicherungsunternehmens jedes einzelnen Mitglieds der Gemeinschaft, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der ARGE mitversichert ist. Diese hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die ARGE selbst richtet. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich die Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft zum Nachweis ihrer Eignung des Nachunternehmens bedient. Die geforderten Deckungssummen sind mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsunternehmer eine Versicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird. Mit Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Mindestanforderung Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis nach § 45 Abs. (1) Punkt 3. gem. VgV - Die Mindestforderungen zur Deckungshöhe liegen bei 2 500 000,00 EUR für Personenschäden und 1 500 000,00 EUR für sonstige Schäden. Die Summen gelten pro Jahr 2-fach. D. h. die Versicherung muss bestätigen, dass im Auftretens mehrerer Versicherungsfälle in einem Jahr (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung mindestens dem zweifachen der v. g. Versicherungssumme liegt. Sollte die aktuelle Berufshaftpflichtversicherung nicht die zuvor genannten Mindestkriterien erfüllen, so ist zusätzlich eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit den v. g. Mindestkriterien abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in voller Höhe bestehen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Personen
Beschreibung: Geeignet sind nur Bewerber*innen, die an Hand von Referenzen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen können. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird durch Angaben zur personellen Ausstattung der Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft und durch Referenzprojekte, die mit der hier vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbar sind, erbracht. 1. Angaben zur personellen Ausstattung der Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft während der letzten drei Jahre in den Bereichen Technische Ausrüstung und Ingenieurbauwerke (Beschäftigte im Sinne von § 46 Abs. 3 Punkt 8 VgV) durch Angabe im Teilnahmeantrag. Die Angaben erfolgen durch Bewerber*innen fachbereichsspezifisch. Mindestanforderung: ≥ 5 Im Teilnahmeantrag sind die Personen zu benennen, die für die Erbringung der zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Die Nachweis zur Fähigkeit der Leistungserbringung ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation sowie einer kurzen Beschreibung des beruflichen Werdeganges (Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten) auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot zu erbringen. Die Angaben sind auf die verantwortlichen Personen und einzusetzenden Mitarbeiter für die Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke; Fachplanung Technische Ausrüstung inkl. weiterer erforderlicher Fachplanungen (Schallschutz) zu beschränken. Die eventuelle Eintragung in die durch die Kammern geführten Listen der Nachweisberechtigten ist zu belegen. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Vorname, akad. Grad / Titel, Berufserfahrung (in Jahren), Kammermitgliedschaft AK/IK, Mitgliedsnummer und Datum der Eintragung. 2.) Die Leistungen sind durch befähigte Architekten oder Ingenieure zu erbringen. (vgl. VgV § 75 Abs. (1), (2), (3). Durch die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer sind als Teilnahmevoraussetzung zwingend folgende wirksame Angaben zu machen/ Erklärungen abzugeben und nach den Vorgaben im Bewerbungsbogen einzureichen: 2.1) Angabe der Namen und der beruflichen Befähigung der projektverantwortlichen Person(en) / Projektleiter*in, die für die Erbringung der Leistungen nach § 43 HOAI und nach § 55 Abs. (1) gem. VgV vorgesehen ist/sind. Nachweis einer der folgenden Berufsqualifikation bzw. einer vergleichbaren Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates: Architekt, Ingenieur (Dr.-Ing., Diplom-Ingenieur Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Arts/Engineering/Science oder vergleichbar) Fachgebiet Ingenieurbauwerke / Technische Ausrüstung. Es ist der berufliche Lebenslauf des Projektleiters / stellv. Projektleieters beizufügen. Es ist der Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Gesellschaftsregister (für juristische Personen); evtl. erforderliche Vertretungsbefugnisse/ Vollmachten für in diesem Verfahren unterschriftsleistende Personen sind der Bewerbungsunterlage als Nachweis zwingend beizulegen. Folgende Mindestqualifikationsanforderungen für die benannte Person(en) (Projektleiter ) sind nachzuweisen: - Nachweis einer der folgenden Berufsqualifikation bzw. einer vergleichbaren Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates: Architekt, Ingenieur (Dr.-Ing., Diplom-Ingenieur Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Arts/Engineering/Science oder vergleichbar) Fachgebiet Ingenieurbauwerke / Technische Ausrüstung - mind. 10 Jahre Berufserfahrung (Mindestanforderung), Nachweis der entsprechenden Berufserfahrung durch eine personenbezogene Referenzliste mit Angabe (Zeitraum, LPH, Aufgabe) der durch die benannte Person bearbeiteten vergleichbaren Referenzvorhaben im Bereich Planung CO2-Verflüssigunganalagen oder Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) bzw. andere gleichwertige Anlagen . 2.2) Angabe der Namen und der beruflichen Befähigung der stellvertretenden projektverantwortlichen Person(en) / stellv. Projektleiter*in, die für die Erbringung der Leistungen nach § 43 HOAI und nach § 55 Abs. (1) gem. VgV vorgesehen ist/sind. Nachweis einer der folgenden Berufsqualifikation bzw. einer vergleichbaren Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates: Architekt, Ingenieur (Dr.-Ing., Diplom-Ingenieur Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Arts/Engineering/Science oder vergleichbar) Fachgebiet Ingenieurbauwerke / Technische Ausrüstung. Es ist der berufliche Lebenslauf des Projektleiters / stellv. Projektleieters beizufügen. Es ist der Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Gesellschaftsregister (für juristische Personen); evtl. erforderliche Vertretungsbefugnisse/ Vollmachten für in diesem Verfahren unterschriftsleistende Personen sind der Bewerbungsunterlage als Nachweis zwingend beizulegen. Folgende Mindestqualifikationsanforderungen für die benannte Person(en) (stellvert. Projektleiter ) sind nachzuweisen: - Nachweis einer der folgenden Berufsqualifikation bzw. einer vergleichbaren Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates: Architekt, Ingenieur (Dr.-Ing., Diplom-Ingenieur Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Arts/Engineering/Science oder vergleichbar) Fachgebiet Ingenieurbauwerke / Technische Ausrüstung - mind. 10 Jahre Berufserfahrung (Mindestanforderung), Nachweis der entsprechenden Berufserfahrung durch eine personenbezogene Referenzliste mit Angabe (Zeitraum, LPH, Aufgabe) der durch die benannte Person bearbeiteten vergleichbaren Referenzvorhaben im Bereich Planung CO2-Verflüssigunganalagen oder Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) bzw. andere gleichwertige Anlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen
Beschreibung: 3.) vergleichbarer Planungsleistungen der vergangenen zehn Jahre (tabellarische Übersicht) Durch die Bewerber*in ist zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit für Planungen im Zusammenhang mit der Errichtung von CO2-Verflüssigungsanlagen oder Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) bzw. andere gleichwertige Anlagen eine Übersicht in den vergangen zehn Jahren realisierter Vorhaben vergleichbarer Aufgabenstellung (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung – ALG 1-3; 4 und 7) vorzulegen. Es werden hierfür Referenzobjekte zugelassen, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob die Bewerber*in bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat. Die benannten Referenzen erfüllen folgende Anforderungen: die jeweilige Referenz ist fertiggestellt (01.05.2014 - 01.05.2024) und der Auftraggeber*in übergeben. Der Referenznehmer erbrachte Leistungen mindestens in den Leistungsphasen 2- 4 gem. §43 HOAI und Besondere Leistungen nach Anlage 12 HOAI sowie gem. § 55 HOAI und Besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI. Der numerische Nachweis realisierter Referenzen vergleichbarer Aufgabenstellung erfolgt in tabellarischer Übersicht auf beiliegendem Formblatt (R1). Referenzprojekte, die die genannten Anforderungen nicht erfüllen, können nicht gewertet werden. 4.) qualifizierte Referenzen der vergangenen 10 Jahre Die Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung (Planungsleistungen im Zuge der Errichtung von CO2-Verflüssigungsanlagen oder Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) bzw. andere gleichwertige Anlagen ) darüber hinaus 3 (mindestens aber 1xTGA uns 1x IBW ) vergleichbare, qualifizierte Referenzprojekte für CO2-Verflüssigungsanlagen / Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) und weitere vergleichbare, qualifizierte Referenzprojekte für Planung von Infrastruktur, Tiefbaumaßnahmen und Gebäuden zur Einhausung technischer Anlagen mit Anforderungen an den Schallschutz nachzuweisen. Erläuterungen im Einzelnen dazu s. nachfolgende Mindestanforderungen für die jeweilige Referenz. Referenzprojekte, die die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, können nicht gewertet werden. Mindestanforderungen Referenzen – CO2-Verflüssigunganlagen / Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) a) Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI und Besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI b) Angaben zum Auftraggeber (öffentlicher / privat..) c) die Referenzprojekte wurden in den LP 2 - 4 durch den Referenznehmer bearbeitet. d) die Referenzprojekte sind mind. der HZ III (TGA) zuzuordnen e) Die Projektbearbeitung lag nach dem 01.05.2014 mit Fertigstellung der LP 4 vor dem 01.05.2024 (Bearbeitungszeitraum) f) generelle Angaben zur Art der Anlage: z.B. CO2-Verflüssigung / Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) (z.B. Verwertungsmenge, Ausbeute, Einhausung...) j) Nettobaukosten (NBK) KG 300 - 400 : mind. 1.000.000 EUR k) Eigenerklärung mit Aussagen zu Kosten, Terminen und Qualität Es sind 2 Referenzprojekte (aber mind. 1 Referenzprojekt*) ) , die die oben genannten Anforderungen in der Gesamtheit erfüllen, in den dafür vorgesehenen Anlagen darzustellen. *)Die Bewertung geht derzeit von 2 Referenzobjekten für den Bereich Fachplanung TGA (R2 und R3 - Vergabeunterlagen) aus. Wird nur eine Referenz eingereicht, erfolgt nur die dafür mögliche Punktebewertung für eine Referenz. Die möglich erreichbare Gesamtpunktezahl gemäß Wertungsmatrix (Anlage A2 der Vergabeunterlagen) reduziert sich in diesem Fall um die fehlenden Punkte der Referenz (mögl. Gesamtpunktezahl von 538 reduziert sich dann um 116 Punkte auf 422). Mindestanforderungen Referenzen – Infrastruktur, Tiefbaumaßnahmen und Gebäude zur Einhausung technischer Anlagen mit Anforderungen an den Schallschutz a) Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI und Besondere Leistungen nach Anlage 12 HOAI b) Angaben zum Auftraggeber (öffentlicher / privat..) c) die Referenzprojekte wurden in den LP 2 - 4 durch den Referenznehmer bearbeitet. d) die Referenzprojekte sind mind. der HZ III (IBW/Gebäude) zuzuordnen e) Die Projektbearbeitung lag nach dem 01.05.2014 mit Fertigstellung der LP 4 vor dem 01.05.2024 (Bearbeitungszeitraum) f) generelle Angaben zur Art der Anlage: z.B. CO2-Verflüssigung / Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) (z.B. Verwertungsmenge, Ausbeute, Einhausung...) g) Nettobaukosten (NBK) KG 300 - 500 : mind. 230.000 EUR h) Eigenerklärung mit Aussagen zu Kosten, Terminen und Qualität Es ist mind. 1 Referenzprojekte, die die oben genannten Anforderungen in der Gesamtheit erfüllen, in den dafür vorgesehenen Anlagen darzustellen. Qualitätskriterien finden zur Wertung der Referenzen Anwendung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kriterium 8: Honorar/Preis
Beschreibung: Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 3 Punkten normiert: − 3 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. − 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. − Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. − Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Der Preis bleibt auch bei diesem Verfahren ein wichtiges Kriterium für den Auftraggeber. Der Auftraggeber erwartet hier ein Honorarangebot mit Aufschlüsselung der einzelnen Leistungsphasen, sowie die Aufführung aller Grundlagen, Besondern Leistungen und Nebenleistungen (sh. Hinweise zur Angebotser-stellung). Die angegebenen Stundensätze fließen mit dem jeweilig dreißzigfachen Wert in die Honorarwertermittlung ein. Es fließen alle angebotenen Summen in die Honorarermittlung ein (sh. Hinweise zur Angebotserstellung) und werden gewertet, selbst wenn diese optionalen Leistungen nicht beauftragt werden. Die einzelnen Leistungsbereiche werden in den Hinweisen zu der Angebotserstellung benannt. Die Honorarermittlung ist nachvollziehbar und nachrechenbar einzureichen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium 2: Projektabwicklung und Vorgehensweise
Beschreibung: Projektabwicklung und Vorgehensweise / Gewichtung: 20 Der Bewerber hat eine schriftliche Einschätzung der Problemdarstellung der zu bearbeitenden Aufgabenstellung vornehmen und seine darauf abgestimmte Vorgehensweise bei der Erbringung der zuvergebenden Leistung darlegen. Aussage über das Bestehen von Kenntnissen der gültigen Vorschriften und Richtlinien für Verflüssigungsanlagen von Biogas. Hier kann die Veranschaulichung an einem Referenzobjekt erfolgen. - 0 Punkte: Das Erkennen der Aufgabenstellung und der sich ergebenden Projektanforderungen erfolgt nur oberflächlich - 1 Punkt: Die Aufgabenstellung und die sich ergebenden Projektanforderungen wurden so erkannt, dass die Projektziele erreichbar erscheinen - 2 Punkte: Die Aufgabenstellung und Projektanforderung wurde so erkannt, dass die Projektziele erreichbar erscheinen. Das geplante Vorgehen ist gut dargelegt. - 3 Punkte: Die Aufgabenstellung und Projektanforderung wurden so erkannt, dass die Projektziele sicher erreichbar erscheinen. Das geplante Vorgehen wurde umfassend dargelegt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium 3: Qualitätssicherung-Kostencontrolling
Beschreibung: Qualitätssicherung-Kostencontrolling / Gewichtung: 15 Die Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens hat eine sehr hohe Priorität. Der Bewerber hat schriftlich den geplanten Entwurfsablauf, in Bezug auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen darzustellen. Nach Vorlage des zur Ausführung vorgesehenen Entwurfes ist der weitere Projektablauf in Bezug auf die Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens darzustellen. Dabei spielen die Prüfungen und Bewertungen von Nachträgen und Nebenangeboten eine wesentliche Rolle. Der Bieter hat nachvollziehbar darzustellen, welche organisatorischen und methodischen Verfah-rensweisen er beabsichtigt anzuwenden, um zielgerichtet die Kostenkontrolle und –einhaltung zu gewährleisten. - 0 Punkte: Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle und des Nachtragsmanagements wurde nicht nachvollziehbar dargelegt - 1 Punkt: Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle und des Nachtragsmanagements ist im Wesentlichen und nachvollziehbar dargelegt - 2 Punkte: Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle erfolgt so, dass diese umfänglich und zielgerichtet vorgenommen wird. Der Qualitäts– und Kostenrahmens sowie das Nachtragsmanagement wird gut dargelegt - 3 Punkte: Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle ist optimal strukturiert, dass das Ziel der Einhal-tung des Qualitäts– und Kostenrahmens sowie des Nachtragsmanagment sicher zu erwarten ist.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium 6: Präsenz der Objektüberwachung vor Ort
Beschreibung: Präsenz der Objektüberwachung vor Ort / Gewichtung: 15 Die Bauausführung erfolgt auf Grund des Projektumfanges und der damit verbundenen Termindichte sehr komplex. Daher werden im Zuge der Bauausführung kurzfristige Aktions-, Reaktions- und Doku-mentationsfristen erwartet. Die örtliche Präsenz der Bauüberwachung ist durch eine repräsentativen Einsatzkoordinierung darzulegen. - 0 Punkte: Es wird durch den Bieter zugesichert, dass die Objektüberwachung vor Ort und die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche nach Bedarf erfolgt. - 1 Punkt: Es wird durch den Bieter zugesichert, dass, je nach Bautenstand (verfahrensrelewante;tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort mindestens einmal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung. - 2 Punkte: Es wird durch den Bieter zugesichert, dass, je nach Bautenstand (verfahrensrelewante;tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort mindestens zweimal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung. - 3 Punkte: Es wird durch den Bieter zugesichert, dass, je nach Bautenstand (verfahrensrelewante; tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort mindestens viermal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung oder darüber hinaus
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium 5: Erwartete Zusammenarbeit mit den Beteiligten
Beschreibung: Erwartete Zusammenarbeit mit den Beteiligten / Gewichtung: 10 Der Projekterfolg ist in der Regel unmittelbar mit einer guten Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und Weiteren an der Planung des Gesamtvorhabens Beteiligten verbunden. Weiterhin ist die Kommunikation mit den prüfenden Behörden, den Fördermittelgebern und den Planern der entsprechenden Leistungsphasen erfolgsentscheidend. Dies ist durch den Bieter schriftlich darzustellen. - 0 Punkte: Zusammenarbeit so, dass das Projektziel nur unwahrscheinlich erreichbar erscheint - 1 Punkt: Zusammenarbeit so, dass das Projektziel erreichbar erscheint - 2 Punkte: Zusammenarbeit so, dass das Projektziel sicher erreichbar erscheint. Die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit den Fördermittelgebern bzw. Prüfbehörden und den weiteren Beteiligten wurden aufgeführt - 3 Punkte: Zusammenarbeit so, dass das Projektziel sicher erreichbar erscheint. Die Möglichkeiten einer positiven Zusammenarbeit mit den Fördermittelgebern bzw. Prüfbehörden und den weiteren Beteiligten wurden plausibel erörtert und dargelegt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium 4: Terminsicherung
Beschreibung: Terminsicherung / Gewichtung: 5 Der Bewerber hat schriftlich den geplanten Projektablauf zeitlich darstellen. Dabei sind insbesondere Erläuterungen wichtig, wie Erstellung von Zwischenberichten und wie bei Abweichen von der zeitlichen Abfolge (z.B. Ablaufstörungen) reagiert werden soll. Der Auftraggeber bewertet die Darstellung qualitativ im Hinblick darauf, ob erwartet werden kann, dass mit dieser Methodik der Endtermin erreicht werden kann. Es ist ein Nulllaufplan für die Termine Fertigstellung Planungsleistungen zu erstellen. Insbesondere Termine zur Fertigstellung Genehmigungsunterlagen, Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterla-gen sind zu benennen. - 0 Punkte: Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt oberflächlich; im Ergebnis ergibt sich, dass bei Ablaufstörungen die Einhaltung der Termine unwahrscheinlich erscheinen - 1 Punkt: Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt allgemein gehalten; im Ergebnis ergibt sich, dass bei Ablaufstörungen Maßnahmen ergriffen werden, die die Einhaltung der Termine als möglich erscheinen lassen - 2 Punkte: Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt strukturiert; im Ergebnis ergibt sich, dass bei möglichen Ablaufstörungen geeignete Maßnahmen ergriffen werden; die die Einhaltung der Termine sichern und das Projektziel erreichbar erscheint - 3 Punkte: Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt sehr detailliert strukturiert; im Ergebnis ergibt sich, dass bei möglichen Ablaufstörungen geeignete Maßnahmen ergriffen werden; die die Einhaltung der Termine sichern und das Projektziel sicher erreichbar erscheint
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium 1: Kurze Vorstellung des Büros
Beschreibung: Kurze Vorstellung des Büros / Gewichtung: 3 Der Bewerber hat in schriftlicher Form das Büro bzw. die Bietergemeinschaft vorstellen. Dabei ist die Struktur des Firmengeflechts erkennbar darzustellen. Weiterhin ist das Projektteam vorzu-stellen und die einzelnen Mitarbeiter mit ihrer verantwortlichen Funktion zu benennen. - 0 Punkte: Das Büro wurde nur sehr knapp vorgestellt. Das Firmengeflecht war nicht erkennbar. - 1 Punkt: Das Büro wurde nur sehr knapp vorgestellt. Dem Projektteam wurden nur oberflächlich Funktionen zugeordnet - 2 Punkte: Gute Vorstellung der Struktur und des Projektteams. Klare Strukturen erkennbar. Die Kompetenz der verantwortlichen Personen wurde dargelegt - 3 Punkte: Sehr gute Darstellung des Projektteams und der Firmengeflechts. Die Kompetenz der verantwortlichen Personen wurde an Hand persönlicher Referenzen und Erfahrungen nachgewiesen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium 7: Qualität und Aussagekraft der Präsentation
Beschreibung: Qualität und Aussagekraft der Präsentation / Gewichtung: 2 Hier erfolgt die Bewertung der eingereichten schriftlichen Projektdarstellung in Hinblick auf die Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit und komplexen Darlegung der erwarteten projektspezifischen Ansätze. - 0 Punkte: Die Präsentation ist allgemein gehalten. Eine Struktur ist nicht erkennbar - 1 Punkt: Die Präsentation beinhaltet projektspezifische Ansätze. Eine grobe Struktur der Präsentation ist erkennbar - 2 Punkte: Die Präsentation ist auf das Projekt zugeschnitten und gibt die Punkte der Angebotsaufforderung im Wesentlichen wieder. Die Präsentation ist ausführlich strukturiert - 3 Punkte: Die Präsentation ist auf das Projekt zugeschnitten und beinhaltet Aussagen, welche den Inhalt der Angebotsaufforderung noch erweitern. Die Präsentation ist sehr ausführlich strukturiert
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschlagskriterien 1, 2, 3, 4, 5, 6 sind als aussagekräftige Präsentation für die Gesamtleistung in schriftlicher Form mit dem Angebot einzureichen. Die einzelnen schriftlich dargelegten Aussagen werden durch ein Bewertungsgremium (drei Mitglieder) auf der Grundlage der gesetzten Zuschlagskriterien nach einem einheitlichen Punktesystem (0 bis 3 also max. 3 x 3 Pkt =9 Pkt je Kriterium) bewertet. Es erfolgt dann die Bildung des Durchschnittswertes (/ Anzahl Bewerter = 3). Weiterhin erfolgt eine Multiplikation mit der Wichtung (z.B. max. 3 x 3 Pkt = 9/3 =3 x 15% Wichtung= 0,45 gewichtete Wertungspunkte). Es können maximal 3,00 Wertungspunkte (Kriterium 1 – 8 ) erreicht werden. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los (sofern keine weitere Präsentation durchgeführt wird). Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der genannten Zuschlagskriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/06/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nicht nachgefordert werden in Phase 2 (Aufforderung zur Angebotsabgabe / Angebotsabgabe): 1. Angebotsschreiben (Formblatt 10302 – HVA F-StB) – wird nicht nachgefordert Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes. 2. Anlagen 4 - 6 / Preisblatt – bzw. eine eigene Honorarermittlung welche nachvollziehbar und nachrechenbar möglichst unter Verwendung der Anlagen 4 ff..; 5 ff. ; 6 ff. ist. Eigene Honorarermittlungen müssen die geforderten Angaben (gem. Anlagen 4 -6) enthalten. - wird nicht nachgefordert Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes. 3. Zuschlagskriterien 1, 2, 3, 4, 5, 6 sind als aussagekräftige Präsentation in schriftlicher Form mit dem Angebot einzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt, da ein europaweites Verfahren (offenes Verfahren) nach VgV durchgeführt wird.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Burgenlandkreis
Organisation, die Angebote bearbeitet: Burgenlandkreis