1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Entwicklung eines Priorisierungskonzeptes zur Bekämpfung von Neozoen nach Ar-tikel 19 IAS-VO in Sachsen-Anhalt (Vergabe-Nr.: 43.111/14-2/2023_Neozoenstrategie)
Beschreibung: Auszug aus der Leistungsbeschreibung: 1 Ziel der Leistung Am 1. Januar 2015 trat die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft, deren zentraler Bestandteil eine Auflistung der betreffenden Arten von uni-onsweiter Bedeutung ist. Diese sogenannte Unionsliste ist ein dynamisches Konstrukt, sie beinhaltete in ihrer ersten Fassung im Jahr 2016 37 Arten, nach einer ersten Fortschreibung im Jahr 2017 traten weitere 12 Arten hinzu, bei der dritten Fortschreibung im Jahr 2019 weitere 17. Gegenwärtig befinden sich somit 66 Arten auf der Unionsliste und diese soll auch weiterhin regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Jahre, überarbeitet und ggf. erweitert werden. Die aufgeführten Arten unterliegen einem strengen Verbot von Ein- und Ausfuhr, Handel, Haltung, Zucht und Freisetzung. Die Verordnung unterscheidet bei den invasiven gebietsfremden Arten solche, die sich noch in einer frühen Phase ihrer Ausbreitung befinden und noch nicht als etabliert gelten (im Folgenden als „Artikel-16-Arten“ bezeichnet) und solche, die bereits weit verbreitet sind (im Folgenden als „Artikel-19-Arten“ bezeichnet). Zur Früherkennung der noch wenig verbreiteten Artikel-16-Arten soll in den Mitgliedsstaaten ein Überwa-chungssystem eingerichtet und sofortige Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden. Im Fall der bereits weit verbreiteten Artikel-19-Arten ist davon auszugehen, dass Regulierungsmaßnahmen eine vollständige Beseitigung nicht mehr erreichen können bzw. einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würden. Aus diesem Grund wurden in Deutschland Management- und Maßnahmenblätter abge-stimmt, die Handlungsvorlagen vorwiegend zur Eindämmung dieser Arten liefern. Die finanziellen und personellen Ressourcen des behördlichen und verbandlichen Naturschutzes unterliegen in der Praxis nicht selten Einschränkungen, welche eine Priorisierung von Managementmaßnahmen not-wendig machen. Für invasive Neophyten wurde bereits ein Vorschlag zur Priorisierung von Management-maßnahmen gegen weit verbreitete und häufige Arten (darunter fallen Artikel-19-Arten der Unionsliste) er-arbeitet (ALBERTERNST & NAWRATH 2018: „Bewertungsansatz für die Priorisierung von Managementmaßnah-men an weit verbreiteten invasiven Pflanzenarten“ – Natur und Landschaft 93 (9/10): 439-445). Für Neozoen fehlt ein solches Priorisierungskonzept bislang. Ziele der Leistung ist die Erarbeitung eines Priorisierungskonzeptes, analog zum Bewertungsansatz von ALBERTERNST & NAWRATH (2018), für Managementmaßnahmen gegen folgende Artikel-19-Tierarten der Unionsliste (Stand 2019): siehe Anlage Leistungsbeschreibung. 2.1 Datenerhebung Gegenstand der Leistung sind die oben genannten Tierarten der Unionsliste. Zur Umsetzung der Leistung sollen Informationen von handelnden Naturschutzakteuren eingeholt werden. Hierzu nimmt der AN Kontakt mit Erfahrungsträgern im Umgang mit Neozoen insbesondere in ganz Sach-sen-Anhalt (Behörden, Naturschutzverbände, wissenschaftliche Institutionen u. a.) auf. Der AN berücksich-tigt aktuelle, auch internationale Literatur zu Vorkommen, Biologie, Ausbreitungsverhalten, Konfliktpotential sowie Handlungsoptionen gegen die in Rede stehenden Arten. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats: Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung, Berichte, Teilleistungen und Termine, Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Literatur, Anlagen zur Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Eignungskriterien"
Kennung des Verfahrens: ab4605de-593a-4aff-9615-11f0f5f55099
Interne Kennung: 43.111/14-2/2023_Neozoenstrategie
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Umweltschutz Halle, Reideburger Str. 47
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06116
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 15 VgV - Offenes Verfahren
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Entwicklung eines Priorisierungskonzeptes zur Bekämpfung von Neozoen nach Ar-tikel 19 IAS-VO in Sachsen-Anhalt (Vergabe-Nr.: 43.111/14-2/2023_Neozoenstrategie)
Beschreibung: Auszug aus der Leistungsbeschreibung: 1 Ziel der Leistung Am 1. Januar 2015 trat die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft, deren zentraler Bestandteil eine Auflistung der betreffenden Arten von uni-onsweiter Bedeutung ist. Diese sogenannte Unionsliste ist ein dynamisches Konstrukt, sie beinhaltete in ihrer ersten Fassung im Jahr 2016 37 Arten, nach einer ersten Fortschreibung im Jahr 2017 traten weitere 12 Arten hinzu, bei der dritten Fortschreibung im Jahr 2019 weitere 17. Gegenwärtig befinden sich somit 66 Arten auf der Unionsliste und diese soll auch weiterhin regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Jahre, überarbeitet und ggf. erweitert werden. Die aufgeführten Arten unterliegen einem strengen Verbot von Ein- und Ausfuhr, Handel, Haltung, Zucht und Freisetzung. Die Verordnung unterscheidet bei den invasiven gebietsfremden Arten solche, die sich noch in einer frühen Phase ihrer Ausbreitung befinden und noch nicht als etabliert gelten (im Folgenden als „Artikel-16-Arten“ bezeichnet) und solche, die bereits weit verbreitet sind (im Folgenden als „Artikel-19-Arten“ bezeichnet). Zur Früherkennung der noch wenig verbreiteten Artikel-16-Arten soll in den Mitgliedsstaaten ein Überwa-chungssystem eingerichtet und sofortige Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden. Im Fall der bereits weit verbreiteten Artikel-19-Arten ist davon auszugehen, dass Regulierungsmaßnahmen eine vollständige Beseitigung nicht mehr erreichen können bzw. einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würden. Aus diesem Grund wurden in Deutschland Management- und Maßnahmenblätter abge-stimmt, die Handlungsvorlagen vorwiegend zur Eindämmung dieser Arten liefern. Die finanziellen und personellen Ressourcen des behördlichen und verbandlichen Naturschutzes unterliegen in der Praxis nicht selten Einschränkungen, welche eine Priorisierung von Managementmaßnahmen not-wendig machen. Für invasive Neophyten wurde bereits ein Vorschlag zur Priorisierung von Management-maßnahmen gegen weit verbreitete und häufige Arten (darunter fallen Artikel-19-Arten der Unionsliste) er-arbeitet (ALBERTERNST & NAWRATH 2018: „Bewertungsansatz für die Priorisierung von Managementmaßnah-men an weit verbreiteten invasiven Pflanzenarten“ – Natur und Landschaft 93 (9/10): 439-445). Für Neozoen fehlt ein solches Priorisierungskonzept bislang. Ziele der Leistung ist die Erarbeitung eines Priorisierungskonzeptes, analog zum Bewertungsansatz von ALBERTERNST & NAWRATH (2018), für Managementmaßnahmen gegen folgende Artikel-19-Tierarten der Unionsliste (Stand 2019): siehe Anlage Leistungsbeschreibung. 2.1 Datenerhebung Gegenstand der Leistung sind die oben genannten Tierarten der Unionsliste. Zur Umsetzung der Leistung sollen Informationen von handelnden Naturschutzakteuren eingeholt werden. Hierzu nimmt der AN Kontakt mit Erfahrungsträgern im Umgang mit Neozoen insbesondere in ganz Sach-sen-Anhalt (Behörden, Naturschutzverbände, wissenschaftliche Institutionen u. a.) auf. Der AN berücksich-tigt aktuelle, auch internationale Literatur zu Vorkommen, Biologie, Ausbreitungsverhalten, Konfliktpotential sowie Handlungsoptionen gegen die in Rede stehenden Arten. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats: Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung, Berichte, Teilleistungen und Termine, Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Literatur, Anlagen zur Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Eignungskriterien"
Interne Kennung: 43.111/14-2/2023_Neozoenstrategie
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Umweltschutz Halle, Reideburger Str. 47
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06116
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: mehrere Gebiete in Sachsen-Anhalt siehe Leistungsbeschreibung S. 2 und 3
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/03/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/11/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: Entwicklung eines Priorisierungskonzeptes zur Bekämpfung von Neozoen nach Artikel 19 IAS-VO in Sachsen-Anhalt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 45 Prozent Gewichtung
Beschreibung: siehe Anlage 13 - Erläuterungen Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 55 Prozent Gewichtung
Beschreibung: - siehe Anlage 11 - Erläuterungen Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA). Ein Vergabeverstoß kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Die Frist endet jedoch 30 Kalendertage nach einer Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammern-Geschäftsstelle
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Registrierungsnummer: 15-1803-07
Postanschrift: Reideburger Straße 47
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06116
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammern-Geschäftsstelle
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5a7388fa-1d98-4653-b5cc-cf3057d8ec66 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 245064-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 81/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/04/2024