2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sekundarschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Am Tiergarten 22
Stadt: Ilsenburg (Harz)
Postleitzahl: 38871
Land, Gliederung (NUTS): Harz (DEE09)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Betrugsbekämpfung: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen darf keine Verfehlung gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Konkurs: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.