2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45400000 Baufertigstellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bosseschule, Schulstraße 2
Stadt: Quedlinburg
Postleitzahl: 06484
Land, Gliederung (NUTS): Harz (DEE09)
Land: Deutschland
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärungen.
Betrugsbekämpfung: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärungen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärungen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärungen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das Unternhemen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärungen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärungen.
Konkurs: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärungen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Dsas Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärungen.
Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärungen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärungen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärungen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärungen.