Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ivermectin (ATC: P02CF01) Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2023 openhouse 57
59214-2024 - ÄnderungDeutschland-Magdeburg: Arzneimittel
OJ S 21/2024 30/01/2024
Berichtigung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Nadine Sommermeier
E-Mail:
Telefon: +49 391287845117
Fax: +49 3912878845117
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ivermectin (ATC: P02CF01)
Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2023 openhouse 57
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
33600000 Arzneimittel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ivermectin (ATC: P02CF01) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach §130 a Abs. 8 SGB V zu den unter Abschnitt B genannten Wirkstoffe angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/01/2024
25/01/2024
VI.6.
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1.
Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2.
In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.7
Abschnitt Nummer: II.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes:
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsAnstatt:
Tag: 30/11/2025muss es heißen:
Tag: 29/02/2024VII.2.
Weitere zusätzliche Informationen
Rabattverträge über Fertigarzneimittel, welche auf der Liste der Kinderarzneimittel gem. § 35 Abs. 5a SGB V aufgeführt sind, sind unzulässig. Vorgenannte Liste wurde kürzlich aktualisiert. Das vertragsgegenständliche Arzneimittel steht nunmehr auf der Liste der Kinderarzneimittel. Die bestehenden Rabattverträge wurden gemäß den vertraglichen Regelungen beendet.