Rahmenvereinbarung für Patent- und Verwertungsaktivitäten der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Patent- und Verwertungsaktivitäten der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein
Ein Verbund aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein dem die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), die Fachhochschule Kiel, die Fachhochschule Westküste, das GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung, die Hochschule Flensburg, die Medizinische Laserzentrum Lübeck GMBH, die Muthesius Kunsthochschule (MK), die Technische Hochschule Lübeck und die Universität zu Lübeck (UzL) angehören, ist bestrebt, das an ihren Einrichtungen generierte Know-how in die Anwendung zu transferieren. Dafür ist es erforderlich, dieses Know-how zu identifizieren, es schutzrechtlich zu sichern und geeignete Verwertungspartner zu gewinnen. Da die Verbundmitglieder in ihren Einrichtungen nicht die personellen Ressourcen vorhalten können, um diese Aufgabe selbst zu übernehmen, sind sie auf Unterstützung externer Patent- und Verwertungsagenturen (PVAen) angewiesen.
Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen.
Rahmenvereinbarung über Erfindungen aus dem Bereich Life Science
Lübeck
Der Bereich Life Science umfasst die Technologiefelder: Chemie, Biologie, Biochemie, Biotechnologie, Toxikologie, Medizin, Pharmazie, Therapien und Diagnostik. Die Benennung der Technologiebereiche hat im Detail keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da Erfindungen überraschend erfolgen und somit auch die Technologiefelder überraschend neu sein können.
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Die PVA soll die in der Leistungsbeschreibung formulierten Leistungen im Rahmen von Arbeitspakten (AP) erbringen und damit die vollständige Bearbeitung von der Erfindungsmeldung bis zur Aufgabe der Schutzrechte oder einer Verwertung gewährleisten. Die Arbeitspakte können einzeln und unabhängig voneinander beauftragt werden. Die Arbeitspakete sollen zu einem Festpreis angeboten werden. Bei den Arbeitspaketen handelt es sich um:
AP1 – Begutachtung von Erfindungsmeldungen
AP2 – Abstimmung, Beauftragung und Begleitung von Patentanmeldungen
AP3 – Übernahme von Verwertungsaktivitäten
AP4 – Weiterentwicklung von Erfindungen und technische Zulassung von Normungen
AP5 – Einmalige Übernahme bestehender Daten in die hausinterne Datenbank.
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Die vollständigen Anforderungen der einzelnen Arbeitspakete sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit (feste Vertragslaufzeit) für Los 1 ermittelt: Maximal 150 Erfindungen aus dem Bereich Life Science. Es wird mit ca. 31 Erfindungen pro Jahr gerechnet. Bei Erreichen dieses Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.
Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Rahmenvereinbarung über Erfindungen aus dem Bereich Technik
Lübeck
Der Bereich Technik umfasst die Technologiefelder: Technische Chemie, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Physik, Nanotechnologie, Medizintechnik, Biomechanik, Biodatenbanken, Energie- und Umwelttechnik, Werkstofftechnik, Luftfahrt, Marine Technologien, Diagnostik, Separationstechnik, Konstruktionstechnik und Mobilität. Die Benennung der Technologiebereiche hat im Detail keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da Erfindungen überraschend erfolgen und somit auch die Technologiefelder überraschend neu sein können.
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Die PVA soll die in der Leistungsbeschreibung formulierten Leistungen im Rahmen von Arbeitspakten (AP) erbringen und damit die vollständige Bearbeitung von der Erfindungsmeldung bis zur Aufgabe der Schutzrechte oder einer Verwertung gewährleisten. Die Arbeitspakte können einzeln und unabhängig voneinander beauftragt werden. Die Arbeitspakete sollen zu einem Festpreis angeboten werden. Bei den Arbeitspaketen handelt es sich um:
AP1 – Begutachtung von Erfindungsmeldungen
AP2 – Abstimmung, Beauftragung und Begleitung von Patentanmeldungen
AP3 – Übernahme von Verwertungsaktivitäten
AP4 – Weiterentwicklung von Erfindungen und technische Zulassung von Normungen
AP5 – Einmalige Übernahme bestehender Daten in die hausinterne Datenbank.
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Die vollständigen Anforderungen der einzelnen Arbeitspakete sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit (feste Vertragslaufzeit) für Los 2 ermittelt: Maximal 300 Erfindungen aus dem Bereich technische Erfindungen. Es wird mit ca. 60 Erfindungen pro Jahr gerechnet. Bei Erreichen dieses Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.
Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Erfindungen aus dem Bereich Life Science
Postanschrift: Herzogstr. 64
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80803
Land: Deutschland
Abstimmung Patentanmeldungen, Entwurf/Abstimmung Erwiderungen national/international, Entwurf/Abstimmung von Empfehlungen sowie Wahrnehmung von Anhörungen, Fristenüberwachung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Erfindungen aus dem Bereich Technik
Postanschrift: Harburger Schloßstraße 6-12
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391