Rahmenvereinbarung für Patent- und Verwertungsaktivitäten der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Patent- und Verwertungsaktivitäten der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein
Ein Verbund aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein dem die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), die Fachhochschule Kiel, die Fachhochschule Westküste, das GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung, die Hochschule Flensburg, die Medizinische Laserzentrum Lübeck GMBH, die Muthesius Kunsthochschule (MK), die Technische Hochschule Lübeck und die Universität zu Lübeck (UzL) angehören, ist bestrebt, das an ihren Einrichtungen generierte Know-how in die Anwendung zu transferieren. Dafür ist es erforderlich, dieses Know-how zu identifizieren, es schutzrechtlich zu sichern und geeignete Verwertungspartner zu gewinnen. Da die Verbundmitglieder in ihren Einrichtungen nicht die personellen Ressourcen vorhalten können, um diese Aufgabe selbst zu übernehmen, sind sie auf Unterstützung externer Patent- und Verwertungsagenturen (PVAen) angewiesen.
Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen.
Rahmenvereinbarung über Erfindungen aus dem Bereich Life Science
Lübeck
Der Bereich Life Science umfasst die Technologiefelder: Chemie, Biologie, Biochemie, Biotechnologie, Toxikologie, Medizin, Pharmazie, Therapien und Diagnostik. Die Benennung der Technologiebereiche hat im Detail keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da Erfindungen überraschend erfolgen und somit auch die Technologiefelder überraschend neu sein können.
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Die PVA soll die in der Leistungsbeschreibung formulierten Leistungen im Rahmen von Arbeitspakten (AP) erbringen und damit die vollständige Bearbeitung von der Erfindungsmeldung bis zur Aufgabe der Schutzrechte oder einer Verwertung gewährleisten. Die Arbeitspakte können einzeln und unabhängig voneinander beauftragt werden. Die Arbeitspakete sollen zu einem Festpreis angeboten werden. Bei den Arbeitspaketen handelt es sich um:
AP1 – Begutachtung von Erfindungsmeldungen
AP2 – Abstimmung, Beauftragung und Begleitung von Patentanmeldungen
AP3 – Übernahme von Verwertungsaktivitäten
AP4 – Weiterentwicklung von Erfindungen und technische Zulassung von Normungen
AP5 – Einmalige Übernahme bestehender Daten in die hausinterne Datenbank.
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Die vollständigen Anforderungen der einzelnen Arbeitspakete sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit (feste Vertragslaufzeit) für Los 1 ermittelt: Maximal 150 Erfindungen aus dem Bereich Life Science. Es wird mit ca. 31 Erfindungen pro Jahr gerechnet. Bei Erreichen dieses Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.
Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Rahmenvereinbarung über Erfindungen aus dem Bereich Technik
Lübeck
Der Bereich Technik umfasst die Technologiefelder: Technische Chemie, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Physik, Nanotechnologie, Medizintechnik, Biomechanik, Biodatenbanken, Energie- und Umwelttechnik, Werkstofftechnik, Luftfahrt, Marine Technologien, Diagnostik, Separationstechnik, Konstruktionstechnik und Mobilität. Die Benennung der Technologiebereiche hat im Detail keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da Erfindungen überraschend erfolgen und somit auch die Technologiefelder überraschend neu sein können.
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Die PVA soll die in der Leistungsbeschreibung formulierten Leistungen im Rahmen von Arbeitspakten (AP) erbringen und damit die vollständige Bearbeitung von der Erfindungsmeldung bis zur Aufgabe der Schutzrechte oder einer Verwertung gewährleisten. Die Arbeitspakte können einzeln und unabhängig voneinander beauftragt werden. Die Arbeitspakete sollen zu einem Festpreis angeboten werden. Bei den Arbeitspaketen handelt es sich um:
AP1 – Begutachtung von Erfindungsmeldungen
AP2 – Abstimmung, Beauftragung und Begleitung von Patentanmeldungen
AP3 – Übernahme von Verwertungsaktivitäten
AP4 – Weiterentwicklung von Erfindungen und technische Zulassung von Normungen
AP5 – Einmalige Übernahme bestehender Daten in die hausinterne Datenbank.
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Die vollständigen Anforderungen der einzelnen Arbeitspakete sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit (feste Vertragslaufzeit) für Los 2 ermittelt: Maximal 300 Erfindungen aus dem Bereich technische Erfindungen. Es wird mit ca. 60 Erfindungen pro Jahr gerechnet. Bei Erreichen dieses Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.
Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs - oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020 bis 2022).
3. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) erbrachten und vergleichbaren Leistung (hier: Patent- und Verwertungsaktivitäten) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
5. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 23. Oktober 2023 an die GMSH, z.H. Herrn Niklas Steenfatt (e-Vergabesystem oder E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inklusive Leistungsportfolio (max. 4 DIN A4-Seiten).
9. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
10. Ausgefülltes Preisblatt je Los.
11. Konzepte gemäß Bewertungsmatrix und Anforderungskatalog.
12. Darstellung der ausgewiesenen Expertise für die Durchführung der Leistungen gemäß Anforderungskatalog.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit,
Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Wettbewerbsregisterauszug:
Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro wird vor der Zuschlagserteilung ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391